Frage vom 25. 7.
Ich mußte nicht mit zur Wache, da nichts gegen mich vorlag. Auf der Wache jedoch wurde er dann behandelt wie ein Schwerverbrecher! Er wurde sehr lange verhört. Es wurden Fotos gemacht, er musste sich dafür sogar bis auf den Slip entkleiden! Ihm wurden die ganze Zeit Drogendelikte vorgeworfen, sein ständiges Verneinen zu den Vorwürfen wurde überhaupt nicht akzeptiert! Nach etwa vier Stunden wurde er dann wieder entlassen. Ihm wurde nur noch gesagt, daß er eine Vorladung zu der Verhandlung des Bekannten bekäme und als Zeuge aussagen müsste. Nichts weiter! Während der Vernehmung, und auch schon zu Hause in meinem Beisein, gaben wir beide(!!! )den Konsum und den Erwerb von Marihuana zu, erzählten aber auch von der Therapie und der jetzigen Drogen-Freiheit! Geringer BtM Verstoß Freiheitsstrafe oder Geldstrafe? - Bundesweite Mandatsübernahme: Betäubungsmittelrecht, Strafrecht, Führerscheinsachen. Heute kam ein Strafbefehl für meinen Freund!!! Wortlaut: Die Staatsanwaltschaft legt Ihnen folgenden Sachverhalt zur Last: Im Zeitraum von Ende 2003 bis Ende 2005 kauften und übernahmen Sie in mindestens 365 Fällen in etwa jeden jeweils ca.
Ich habe gerade mein Studium als Arzt angefangen und dieses Studium, somit meine Zukunft stehen auf dem Spiel. Ich möchte nicht, daß mir die Zukunft durch eine Falschaussage zunichte gemacht wird!!!!!! Könnt Ihr mir BITTE helfen... Dr. Frühling: Es ist sehr schwierig, generelle Aussagen über die Stärke von Schäden bei Speedkonsum zu machen. Das hängt zum einem damit zusammen, dass man ja nie sagen kann, wieviel "schädliches" Amphetamin in dem als Speed verkauften Pulver ist. Zum anderen kommt es auch auf den jeweiligen körperlichen Zustand an, wie Speed "verkraftet" wird, jeder Mensch hat unterschiedlich stark ausgeprägte Abwehrkräfte und geht mehr oder weniger gefährlich mit Drogen um (siehe auch Safer Use -Hinweise bei den jeweiligen Substanzen). Zum rechtlichen Teil Deiner Frage kann Dir Dein Anwalt sicher mehr erzählen. Ermittlungsverfahren BtMG - Tipps und Tricks Rechtsanwalt Louis. Wir können nur noch einmal darauf hinweisen, dass Du Dich vor Gericht nicht selber belasten mußt, also nichts zur Sache aussagen mußt, was Du an strafbaren Handlungen getan hast.
Auch dann kann Haft ein Thema werden. Das gleiche gilt für die typischen Wiederholungstäter, denen vorherige mildere Strafen offenbar am Allerwertesten vorbeigegangen sind. Insofern kann man sagen, dass eine ausgeprägte Beratungsresistenz schneller in den Bau führt. Keine Erkenntnis, für die man Preise bekommen wird, aber manchen Leuten ist das eben irgendwie nicht ganz klar. Strafzumessungserwägungen dergestalt, dass man einen Täter wegen der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Bevölkerungsgruppe oder Ethnie lieber mit Freiheitsstrafe statt mit Geldstrafe belegt, sind rechtlich nicht haltbar. Wenn etwa ein Asylbewerber aus der Elfenbeinküste rund um z. B. Verstoß gegen btmg ohne beweise dass es stattgefunden. die Bremer Sielwallkreuzung vor dem stets im Visier der Fahnder befindlichen Udopea Growshop täglich seine Produkte (gestrecktes Kokain, Cannabis mit Haarspray oder Gewürzen aus der Küche, mit Strychnin gemischtes Heroin - um nur die "Premiumprodukte zu nennen) anbietet, dann kann ihm nicht pauschal vorgeworfen werden, er handele dort arbeitsteilig mit seinen Kollegen, nutze seinen Asylantenstatus aus und eben dies könne der "Rechtsstaat Deutschland" nicht hinnehmen - nur und v. a. weil dort auch viele andere Afrikaner "verchecken".
Seinen richtigen Absender wird ein Verkäufer nie auf die Briefsendung schreiben ist ja logisch. Dann die zwei Polizisten die was bezeugen wollen? Und arbeiten tun die Beamten auch noch in meiner Stadt, was wiederum heißen würde das die 2 Vendoren von denen man meine Adresse hat, auch aus meiner Stadt sind. Was für Zufälle. Und dann noch diese Lichtbilder, was für Lichtbilder? Machen die Vendoren von ihren Käufern Lichtbilder, wenn ich das früher gewußt hätte, hätte ich mich vorher schön gemacht, nichts wirklich belastendes als Beweis vorgelegt hat. Verstoß gegen btmg ohne beweise zu speicheroperationen pop. Spaß bei Seite, mich würde interessieren ob der Richter einem Strafbefehl erst zustimmt und unterschreibt wenn die Beweislage erdrückend ist oder wird hier dem Staatsanwalt freie Handhabe gewährt und die Unterschrift des Richters ist nur proforma halber. Ich finde das alles hier äußerst merkwürdig, was haltet ihr davon? Wenn ich einen Widerspruch einlege, kann es dann zum Einstellen des Verfahrens kommen oder muss ich davon ausgehen, daß die mich anhand von hier nicht erwähnten Beweismittel schon lang an den Eiern haben und ich durch den eingelegten Widerspruch richtig ärger bekomme oder werde ich mit den Beamten mehr Kontakt haben, wie Hausdurchsuchung, Verkehrskontrollen usw. bis man mir was belastendes vorwerfen kann.
Hier kommt den Betroffenen häufig zugute, dass die bei der kriminaltechnischen Untersuchung zwar auf die üblichen Betäubungsmittel geprüft wird, aber nicht darauf, was sich sonst noch für Substanzen in dem Gemisch befinden. Und gerade diese Untersuchungen wären drogenpolitisch ein Argument. Hier wird toleriert, dass gefährliche Gemische verkauft werden, ein paar Meter weiter werden Growshopbetreiber so behandelt, als würden sie Kinder zur Prostitution an die Mann bringen wollen. Der Anbau von sauberen Gras wird verdammt und der Anbieter von Growmaterialien offenbar mindestens als die Reinkarnation der biblischen Plagen angesehen, während vor der Tür Waren verkauft werden, die nicht einmal auf ihre genauen Inhaltsstoffe geprüft Doppelmoral. Auch ist es nicht als strafschärfend zu betrachten, dass man "auf öffentlichen Straßenland" seinem Buisness nachgeht. Ist in anderen Ländern anders, da gibt für die "Kreuzungsdealer" deutlich mehr auf die Mütze. Verstoß gegen btmg ohne beweise gegen. Ungut werden aber BtM-Geschäfte in Schulen, Jugendheimen, Krankenhäusern und v. auf Spielplätzen beurteilt.