#1 Guten Tag Folgende Situation: Ich habe kürzlich einen Ausbildungsvertrag unterschrieben. Da ich ein monatliches Einkommen von 492, - Brutto bekommen werde, würde ich gerne BAB bei der AA und/oder Wohngeld beim zuständigen Bezirksamt beantragen. Ich habe schon eine abgeschlossene Berufsausbildung, kann meinen erlernten Beruf jedoch aus gesundheitlichen Gründen (körperlich & psychische Belastungen) nicht bis zu meinem 65. Lebensjahr ausüben. Ein schriftliches Attest habe ich bisher nicht gebraucht, könnte ich aber im Zweifel vorlegen. Bab bei zweiter ausbildung der. § 57 SGB III Förderungsfähige Berufsausbildung ".. zweite Berufsausbildung kann gefördert werden, wenn zu erwarten ist, dass eine berufliche Eingliederung dauerhaft auf andere Weise nicht erreicht werden kann und durch die zweite Berufsausbildung die berufliche Eingliederung erreicht wird... " Wäre der o. g. gesundheitliche Aspekt ein Grund für einen Anspruch auf BAB da ich in meiner jetzigen Situation nicht vermittelbar bin? Die zweite Ausbildung ist in einer anderen Branche, mit weniger starken körperlichen Anforderungen.
(3) Nach der vorzeitigen Lösung eines Berufsausbildungsverhältnisses darf erneut gefördert werden, wenn für die Lösung ein berechtigter Grund bestand. Soweit Du auf das Thema Stufenausbildung -man weiß ja nicht was Du gelesen und was davon Du wie verstanden hast- anspielst, hier mal ein Auszug aus den Erläuterungen der BA zur BAB (zu finden LINK) (1) Eine Stufenausbildung (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 BBiG bzw. § 26 Abs. BAB trotz 2. Ausbildung // BAB bei hohem Einkommen der Eltern - Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) - bafoeg-aktuell.de Forum. 1 HwO) wird grundsätzlich bis zum Abschluss der letzten Ausbildungsstufe gefördert. Es ist unerheblich, ob der Berufsausbildungsvertrag von vornherein für alle vorgesehenen Ausbildungsstufen abgeschlossen wird, ob für jede Ausbildungsstufe ein gesonderter Vertrag vorliegt und ob zwischen den einzelnen Stufen Zeiten beruflicher Tätigkeiten bis zu insgesamt drei Jahren liegen. Stufenausbildung (2) Entsprechend Absatz 1 ist zu verfahren, wenn in einer Verordnung über die Berufsausbildung mehrere Ausbildungsberufe staatlich anerkannt sind und die Berufsausbildung in einem Ausbildungsberuf mit kürzerer Ausbildungszeit in einem Ausbildungsberuf mit längerer Ausbildungszeit fortgesetzt werden kann (vgl. z.
11. 2002 Ort: - Alter: - Verfasst Mo 09. 2005 21:55 Titel. nur etwas unangenehm werden, wenn dann doch die hilfe dann doch zurückgezahlt werden muss maykatze Dabei seit: 28. 04. 2005 Alter: 37 Verfasst Di 10. 2005 09:09 hab auch eine ausbildung, 2 jährig schule, hab sofort gesagt bekommen das die mir nur ein ablehnungsschreiben schicken, ich bruachs gar nicht erst ausfüllen. wenn du eine wohnung hast brauhst das ablehnungsschreiben für den antrag auf wohngeld. das kannst nämlich bekommen. wenn du in einer enaderen stadt berufsschule hast, bekommst du auch keine übernachtungskosten oder fahrtkosten vom staat, wegen der ausbildung, bekommst aber auch schon ne, wenn du nur abi hast, doll ne? soviel dazu, bildung und entgagemant soll gefördert werden! LG Sandra Verfasst Di 10. 2005 09:19 hmm okay. ich werd's mal versuchen. Bab bei zweiter ausbildung video. wohngeld ist aber auch nicht der knaller, oder? Verfasst Di 10. 2005 09:23 hmm, wieviel miete zahlst denn, wie groß ist die wohnung und wieviel verdienst in etwa? aber viel dürf es nicht sein... Melepos Dabei seit: 05.