Bisher reichte eine "sollte". Der Unterschied ergibt sich aus der DIN 820-2 Anhang H. Diese Norm befasst sich mit der Gestaltung von Dokumenten und gibt im Anhang H vor, was Hilfsverben wie "sollen" und "müssen" bedeuten: "Sollen" ist eine Empfehlung: wenn von mehreren Möglichkeiten eine besonders empfohlen wird, ohne andere Möglichkeiten zu erwähnen oder auszuschließen, dann wird "sollen" verwendet. "Müssen" steht für ein Gebot. Mit dem Hilfsverb "müssen" werden Anforderungen ausgedrückt, die verbindlich sind, d. Vde 0105 teil 100 wiederholungsprüfung fristen de. h. ohne Abweichung eingehalten werden müssen. Vorgaben zur Isolationswiderstandsmessung Neu sind die Vorgaben zur Isolationswiderstandsmessung. Sie kann entfallen, wenn ein Stromkreis durch eine Differenzstromüberwachungsgerät nach DIN EN 62020 (VDE 0663) oder eine Isolationsüberwachungseinrichtung nach DIN EN 61557-8 (VDE 04113-8) und diese Überwachungseinrichtungen einwandfrei funktionieren. Wenn ein Stromkreis durch ein Differenzstromüberwachungsgerät oder eine Isolationsüberwachungseinrichtung überwacht wird, muss die einwandfreie Funktion dieser Überwachungsgeräte- bzw. -einrichtungen geprüft werden.
Erste Ausgabe gratis! Auch als Onlineversion erhältlich. Helfen Sie mit beim Papiersparen. Abweichende Vorschriften für Werkverträge Allerdings gibt es für Werkverträge im Zusammenhang mit Bauleistungen abweichende Vorschriften. So regelt der hier einschlägige § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB, dass Mängelansprüche bei einem Bauwerk erst nach fünf Jahren verjähren. Diese Frist beginnt nach Abs. 2 mit der Abnahme – zur Fristberechnung siehe §§ 187 ff. BGB. Strittig könnte sein, ob nun die errichtete oder geänderte Elektroanlage auch ein Bauwerk darstellt. Dies müsste durch Auslegung im Einzelfall ermittelt werden. Leider definiert das BGB nicht, was unter einem Bauwerk zu verstehen ist. Hierzu muss man auf die Definition des Reichsgerichts (BGHZ 57 60, 61) zurückgreifen, nach der ein Bauwerk " eine unbewegliche, durch Verwendung von Arbeit und Material in Verbindung mit dem Erdboden hergestellte Sache" sein soll. Vde 0105 teil 100 wiederholungsprüfung fristen von iwf. Unstreitig dürfte jedoch nach Artikel 249 § 2 Abs. 7 und Nr. 9 EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) sein, dass die elektrische Anlage als gebäudetechnische Anlage zu einem Gebäude gehört, wenn dieses ein Bauwerk darstellt.
13. 04. 2021, 14:47 Uhr Prüfen Aufbewahrungsfrist für Prüfprotokolle: Was der Experte rät (Bildquelle: Andrii Zorii/iStock/Getty Images Plus) Frage aus der Praxis Wie lange muss ein Erbauer einer elektrotechnischen Anlage nach DIN VDE 0100-600 die Prüfprotokolle für die Erstprüfung aufbewahren? Antwort des Experten Im VDE-Vorschriftenwerk gibt es zur Aufbewahrungsfrist von Prüfprotokollen keine Aussagen – auch nicht in der DIN VDE 0100-600 "Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 6: Prüfungen". DIN VDE 0105-100/A1 Betrieb elektrischer Anlagen. Gewöhnlich reicht es danach aus, die Protokolle jeweils bis zur nächsten gleichartigen Prüfung an gleicher Stelle aufzubewahren. Nun wird ein Elektrofachbetrieb eine Prüfung meist aus Anlass einer Errichtung oder Änderung einer elektrischen Anlage durchführen. Hier sollte man sich an den gesetzlichen Regelungen zur Verjährung orientieren. Diese sind allgemein in §§ 194 ff. BGB enthalten. Tipp der Redaktion Haben auch Sie eine Frage an unsere Experten? Dann empfehlen wir Ihnen elektro – Das Magazin: Download-Flat spannende Expertenbeiträge.