Menschen mit Behinderung in WfbM / bei anderen Leistungsanbietern Teilhabe am Arbeitsleben: Können Sie vom Berufsbildungsbereich in den Arbeitsbereich wechseln, müssen Sie einen Antrag auf Kostenübernahme für den Arbeitsbereich stellen. Es handelt sich dabei um einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben. Dieser Antrag steht Ihnen unter Downloads zum Herunterladen zur Verfügung. Leistungen zur teilhabe am arbeitsleben antrag auf. Der soziale/begleitende Dienst in Ihrer Einrichtung kann Sie bei der Antragstellung unterstützen.
Antragsformulare sind beim zuständigen Rehabilitationsträger (siehe Verfahrensablauf) bzw. beim Integrationsamt erhältlich. Vorrangig sind die Leistungen beim zuständigen Rehabilitationsträger zu stellen. Das Integrationsamt ist nur nachrangig zuständig, wenn die Leistungen nicht von anderen Trägern zu leisten sind. Kosten Formulare Formulare: nicht bekannt Onlineverfahren möglich: nicht bekannt Schriftform erforderlich: nein Persönliches Erscheinen nötig: nicht bekannt Hinweise Es muss gewährleistet sein, dass die geförderten Arbeits- und Ausbildungsplätze für einen nach Lage des Einzelfalls zu bestimmenden langfristigen Zeitraum schwerbehinderten Menschen vorbehalten werden. Ansprechpunkt Der zuständige Rehabilitationsträger (siehe Verfahrensablauf) bzw. das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern - Integrationsamt. Voraussetzungen Voraussetzungen für die Leistungen sind: Es besteht oder droht (bei Jugendlichen) eine Behinderung. Dies darf nicht nur vorübergehen der Fall sein, d. Leistungen zur teilhabe am arbeitsleben antrag 1. h. sie muss mindestens sechs Monate bestehen.
Die Entscheidung wird in einem schriftlichen Bescheid festgehalten. Alle Rehabilitationsträger und Integrationsämter sind zur Auskunft, Beratung und Zusammenarbeit verpflichtet. Der Träger, an den man sich zuerst wendet, hat die Pflicht, die Zuständigkeit zügig zu klären. Die Rehabilitationsträger benennen Ansprechstellen*, die Informationsangebote an Leistungsberechtigte, an Arbeitgeber und an andere Rehabilitationsträger vermitteln. Leistungen zur Teilhabe | L | Lexikon | AOK-Bundesverband. Ansprechstellen Bearbeitungsdauer abhängig von den Umständen des Einzelfalls Zuständige Stelle Der zuständige Rehabilitationsträger (siehe Verfahrensablauf) bzw. das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern - Integrationsamt. Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern Fachlich freigegeben am Dokumente und Formulare Für Ihren Wohnort sind leider keine Dokumente oder Formulare verfügbar.
Falls erforderlich, koordinieren Servicestellen auch die Leistungen, sofern verschiedene Träger beteiligt sind. §§ 4 ff. SGB IX
Einige Beispiele: Finanziell gefördert durch Zuschuss oder Kostenübernahme wird die Ausstattung des Arbeitsplatzes, damit dort dauerhaft gearbeitet werden kann. Dies soll die Folgen von Behinderung ausgleichen, etwa bei Sehschwäche, Kleinwuchs oder Rückenerkrankungen. Beschäftigte mit Behinderung, die dauerhaft auf ein Auto angewiesen sind, um Arbeits- oder Ausbildungsort zu erreichen, können unter dem Stichwort "Kraftfahrzeughilfe" einen Zuschuss für die behindertengerechte Zusatzausstattung ihres Autos bekommen. Die Wohnhilfe bietet Förderbeträge für behindertengerechten Um- und Ausbau von Wohnungen, damit der Arbeitsplatz barrierefrei und selbstständig erreicht werden kann. Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen nach SGB IX beantragen. Schwerbehinderte können eine Arbeitsassistenz bekommen. Die Kosten für eine Person, die behinderten Menschen nach deren Anweisung durch Hilfstätigkeiten unterstützt, werden maximal für drei Jahre übernommen. Für den Aufbau einer selbstständigen Existenz wird ein Gründungszuschuss gewährt. Er wird für sechs Monate gezahlt.
Stellt der Reha-Träger fest, dass er nicht für Sie zuständig ist, leitet er Ihren Antrag an die entsprechende Behörde weiter. Sie müssen dafür nichts weiter tun. Beratung und weitere Information Die 2. Leistungen zur teilhabe am arbeitsleben antrag in youtube. Chance ist eine neutrale Beratungsstelle rund um Themen der beruflichen Reha. Auf der Internetseite finden Sie ausführliche Erfahrungsberichte, rechtliche Hintergrundinformationen und hilfreiche Tipps für den Alltag. Sie haben Fragen? Wenden Sie sich an die LTA-Experten! Hotline: 0800 2220003 E-Mail: Oder stöbern Sie im aktuellen Magazin Antworten auf Fragen rund um LTA beantwortet auch der Film der 2. Chance