11. April 2020 Gemeinden ohne Seelsorger – Die Taufe ohne Priester "Wenn rechtgläubige kirchentreue Priester Euch fehlen, so lasset die Taufe Eurer Kinder von gläubigen Laien vollziehen. " (Bischof von Paderborn) "Die Taufe darf von Laien gespendet werden. " (Schweizer Kirchenverordnung) Nach Lehre unserer hl. Kirche ist die von einem Laien, ob Mann oder Weib, Katholik oder Irrgläubiger, Christ oder Nichtchrist, richtig gespendete Taufe gültig und im Fall der Not auch erlaubt, ja geboten. Zur gültigen Spendung des Sakramentes sind aber drei Stücke erforderlich: 1) daß man die rechte Materie und 2) die rechte Form anwende, 3) daß man die Absicht habe, zu tun, was die Kirche tut. 1. Die Materie der Taufe ist gesegnetes Taufwasser, in Ermangelung desselben Weihwassers (*) und, wenn keins von beiden zu haben ist, gewöhnliches, reines, natürliches Wasser. Eine mit künstlichem Wasser (z. B. Rosenwasser) erteilte Taufe wäre ungültig. 2. Die Form d. i. Priester ohne "Kirche" - Priester ohne "Kirche". die Worte, mit welchen die Taufe erteilt wird, lauten: "Ich taufe dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des heiligen Geistes. "
Die Taufhandlung. Zur Vorbereitung kann die Litanei von der allerheiligsten Dreifaltigkeit oder vom süßen Namen Jesu gebetet werden. Der Pate oder die Patin hält das Kind bei der Taufe, während der Nebenpate die rechte Hand auf dasselbe legt. Der Taufende nimmt das Gefäß mit Tauf- resp. Weih- oder natürlichem Wasser, gießt aus demselben dreimal über den Kopf des Kindes in Form eines Kreuzes und spricht während des Ausgießens einmal langsam, deutlich und aufmerksam die Worte: "N. (hier nennt er den Namen des Kindes) Ich taufe dich im Namen des Vaters † (hier gießt er zum ersten Male) und des Sohnes † (hier gießt er zum zweiten Male) und des heiligen † Geistes" (hier gießt er zum dritten Male). Eine dreimalige Aufgießung und die Kreuzesform ist zwar zur Gültigkeit nicht erforderlich, aber von der Kirche vorgeschrieben. Die Kirchensteuersteuerpflicht entsteht mit der Taufe | Recht | Haufe. Das Wasser muss die Haut des Kopfes oder die Stirn berühren und abfließen. Ist es Tauf- oder Weihwasser, so wird es in einem Gefäß aufgefangen und ins Feuer geschüttet. Nach der Taufe folgt als Danksagung etwa die Litanei von allen Heiligen.
Ihre Eltern hätten sie gewiss nicht taufen lassen. Mit ihrer gegen die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg gerichteten Klage verlangte sie den aus ihrer Sicht rechtswidrig eingezogenen Steuerbetrag zurück. Taufe durch Taufregister belegt Zur Überraschung der Klägerin konnte die Evangelische Kirche die Taufe der heute 66-jährigen im Jahre 1953 - zwei Monate nach ihrer Geburt - belegen. Die Klägerin wird im Taufregister der Gemeinde Bitterfeld geführt. Die Eltern der Klägerin waren später in den Jahren 1956 und 1958 aus der Kirche ausgetreten. Die Klägerin konnte ihre Behauptung, ihre Eltern hätten mit Sicherheit anlässlich ihres Kirchenaustritts den Kirchenaustritt für ihre Tochter miterklärt - so sie denn überhaupt getauft worden sei - nicht belegen. Nicht einmal zu Weihnachten in die Kirche Die Klägerin verwies darauf, von ihren Eltern atheistisch erzogen zu sein. Taufe ohne kirche von. Eine Religionszugehörigkeit sei ihr niemals bewusst gewesen. Ihre Eltern hätten praktisch nie über die Kirche gesprochen und wenn, dann negativ.
Aufgehoben werden könne eine Mitgliedschaft nur durch eine ausdrückliche Austrittserklärung. Eine Austrittserklärung der Klägerin läge aber bis einschließlich 2013 nicht vor. Erst nach Erhalt der Steuerbescheide sei die Klägerin im Jahre 2014 wirksam aus der evangelischen Kirche ausgetreten. Der Kirchenaustritt der Eltern in den Jahren 1956 und 1958 berühre die Mitgliedschaft der Klägerin nicht. Taufe ohne kirche in german. Religionsfreiheit und Freiwilligkeitsprinzip nicht verletzt Nach Auffassung des Gerichts verstößt die durch eine Taufe erworbene Mitgliedschaft zur evangelischen Religion nicht gegen die verfassungsrechtlich geschützte Religionsfreiheit, auch wenn die Klägerin zum Zeitpunkt der Taufe noch ein Säugling gewesen sei. Der durch Art. 4 Abs. 1 GG geschützten Religionsfreiheit sei zwar die Freiwilligkeit der Religionszugehörigkeit immanent, die durch die Eltern der Klägerin veranlasste Taufe verletze dieses Freiwilligkeitsprinzip aber nicht, da nach allgemeiner Rechtsauffassung Eltern über die Religionszugehörigkeit ihrer Kinder entscheiden können.
Das Christentum ist keine Privatreligion, die man nach eigenem Gusto nur im Privaten lebt. Christen leben in Gemeinschaft, teilen miteinander das Abendmahl, hören gemeinsam das Wort Gottes, beten gemeinsam, feiern gemeinsam. Christen richten sich auch aneinander aus, lassen ihren Weg korrigieren und hören aufeinander. Ein Privat-Christentum nach der Devise "ich weiß eh alles schon und komm alleine klar" ist so gut wie gar kein Christentum. Wenn Du das Neue Testament liest, muß Dir das eigentlich klar sein. Jesus und die Apostel haben dazu klare Anweisungen hinterlassen. Laß Dich also in die Konfession Deiner Wahl hineintaufen und such Dir eine Gemeinde, in der Du Dich zuhause fühlst. Es gibt ja nun für fast jeden Geschmack die richtige Gemeinde, von Pfingstlern bis zu den konservativen Katholiken, von orthodox bis evangelikal. Gruß, q. Wer kennt ein der Taufe ähnliches Ritual ohne Kirche? (Rituale). Die Taufe ist doch nur eine äußerliche Geste, die die wirkliche, innerliche bezeugen soll. Dabei geht es um innere Reinigung, also um den Beginn eines neuen Lebens.
Gefragt von S. Meyer Liebe Fragestellerin, lieber Fragesteller, herzlichen Dank für Ihre Frage! Nein, eine evangelische Taufe von Kindern unter 14 Jahren ist ohne einen evangelischen Paten oder eine evangelische Patin nicht möglich. Manchmal wird auch ein Pate oder eine Patin aus der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen akzeptiert. Beim kirchlichen Patenamt geht es darum, einen Kind im christlichen Glauben zu begleiten und ihm auf Glaubensfragen zu antworten, daher ist der eigene Glaube eine Grundvoraussetzung für das Patenamt. Da Jugendliche ab dem 14. Jahr religionsmündig werden und selbst entscheiden können, brauchen sie dann keinen Paten oder keine Patin mehr. Mit der Konfirmation können sie sogar selbst ein Patenamt übernehmen. Das kirchliche Patenamt ist dementsprechend nicht zu vergleichen mit einem bürgerlichen Patenamt, also die Verantwortung für die Kinder bei Krankheit oder Tod der Eltern - dieses kann nur notariell bestimmt werden. Möchten Sie aber Ihr Kind taufen lassen und finden keine Patin oder keinen Paten, gibt es sicherlich die Möglichkeit, über die Ortsgemeinde einen geeigneten Person zu finden.