Für die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden (ZWST) sagte Direktor Aaron Schuster, im Vergleich zum Jahr 2015 habe man es heute vor allem mit vulnerablen Flüchtlingen zu tun, nämlich Frauen, Kindern, Jugendlichen, pflegebedürftigen Senioren und Menschen mit Behinderungen. "Wir haben es mit einer deutlich höheren Schutzbedürftigkeit der hier Ankommenden zu tun. Gestalten können wir nur die Zukunft, nicht die Vergangenheit. " Die Einrichtungen für Altenhilfe, Behindertenheime, aber auch Kitas und Schulen müssten jetzt ihre Angebote schnell für die Flüchtlinge öffnen - und das in Zeiten, in denen zugleich die Corona-Pandemie für erhebliche personelle Engpässe bei den Fachkräften sorge. Deshalb müsse die Politik dafür sorgen, vorübergehend die strengen Personalvorgaben und Betreuungsschlüssel zu senken. Andernfalls seien die Einrichtungen wegen der gesetzlichen Vorgaben "schlichtweg nicht in der Lage, die Gäste unterzubringen".
Zum anderen leitet sich daraus eine unbegrenzte Nachhaftung ab. Für die einzelnen erlaubnispflichtigen Tätigkeitsbereiche gilt: § 34 d: Unbegrenzte Nachhaftung für alle Verstöße seit 22. 05. 2007 § 34 f: Unbegrenzte Nachhaftung für alle Verstöße seit 01. 01. 2013 § 34 i: Unbegrenzte Nachhaftung für alle Verstöße seit 16. 03. 2016 Umsetzung in den Versicherungsbedingungen In den jeweiligen Bedingungen heißt es standardmäßig: "Versicherungsfall im Sinne dieses Vertrags ist der Verstoß, der Haftpflichtansprüche eines Dritten gegenüber dem Versicherungsnehmer zur Folge haben könnte. " Der Zusatz, dass dieser Verstoß innerhalb einer gewissen Frist dem Versicherer gemeldet werden muss, ist also weggefallen. Doch Vorsicht! Diese für Versicherungsvermittler sehr positive Regelung gilt nur für Bereiche, die einer Pflichtversicherung unterliegen. Wenn Sie also Finanzdienstleistungen ausüben, die davon nicht betroffen sind, kann durchaus eine zeitlich begrenzte Nachhaftung in Ihrer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung verankert sein.
Torben Platzer, was sind deiner Meinung nach die absoluten Traffic-Killer? Wenn man soziale Medien nur benutzt, um auf ihnen zu verkaufen, den Call-To-Action zu häufig ausruft und mit ständiger künstlicher Verknappung arbeitet. In erster Linie sollte ein guter Social Media-Auftritt aus informativen Inhalten bestehen, die Mehrwert liefern und so aufbereitet sind, dass man sie sich gerne ansieht. Organische Reichweite und eine echte Community können nur dann aufgebaut werden, wenn es erstens für die Nutzer einen Grund gibt, dem Anbieter zu folgen. Zweitens muss man für die Plattformen einen Mehrwert bieten, also zu einem Creator werden, der dort gut ausspielt wird. Die Algorithmen von Instagram und Co suchen nach Inhalten, die bei den Nutzern zu einem positiven Erlebnis führen und genau dieses Erlebnis gilt es bereit zu stellen. Darüber hinaus ist es enorm wichtig, einen roten Faden zu knüpfen, da die eigene Positionierung ansonsten verwässert, was wiederum die Bindung zu den Followern schwächt und es den Algorithmen schwierig macht, den Content zuzuordnen.