Hauptinhalt 21. 07. 2019, 10:10 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell) In Sachsen kann ab dem Frühjahr 2020 die generalistische Pflegeausbildung starten. Die Ausbildungskosten werden künftig durch einen Ausgleichsfonds finanziert, der in Sachsen vom Sächsischen Ausbildungsfonds Pflegeberufe (SAFP) bei der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland organisiert und verwaltet wird. Auch die Budgets für die schulische und praktische Ausbildung stehen jetzt fest. Für das Schuljahr 2020/21 erhalten die Pflegeschulen aus dem Ausgleichsfond einheitlich 7650 Euro im Jahr für jeden Schüler. Im Jahr darauf sind es 100 Euro mehr. Die Ausbildungsbetriebe erhalten für jeden Auszubildenden eine Aufwandspauschale in Höhe von 8. 100 bzw. 7. Gesundheitsfachberufe | Nachweispflichten in Bezug auf die Befähigung der Praxisanleiter im Rahmen der Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG). 550 Euro je nach Kostenaufwand für die Praxisanleiter. "Damit haben wir die Rahmenbedingungen für den Beginn der neuen Pflegeausbildung im Freistaat Sachsen ab Frühjahr 2020 geschaffen. Dies ist ein wichtiges Signal an alle Akteure in der Pflege, um die Qualität in der Pflege zu steigern und dem Fachkräftemangel zu begegnen", sagte Gesundheitsministerin Barbara Klepsch.
Für Sachsen soll ab nächstem Frühjahr die Pflegeausbildung ohne Schulgeld beginnen. Diese hat das sächsische Gesundheitsministerium in Dresden mitgeteilt. So soll in Zukunft diese von Krankenhäusern, Pflegeheimen, Pflegediensten und der Pflegeversicherung refinanziert werden. Dabei spielt es bei der Finanzierung keine Rolle ob die Einrichtung selbst ausbildet oder nicht. Die Altenheime, Pflegedienste und Kliniken müssten sich unabhängig davon an der Finanzierung beteiligen, ob sie selbst ausbilden oder nicht. Ausbildungsfonds organisiert Schulgeldfreiheit in den Pflegeberufen. Ein Sächsischer Ausbildungsfond wird für die Pflegeberufe gebildet. Der Ausbildungsfond wird dabei von den Rentenversicherung Mitteldeutschland verwalten und organisiert. Dieser soll für die Umlagen die Höhe festlegen, die von den Pflegediensten, Heimen, Krankenhäusern und der Pflegeversicherung zu Finanzierung des Ausbildungsfonds benötigt werden. Hierzu müssen sich alle Krankenhäuser, Schulen, Pflege- und Pflegeheime bei dem Fonds im Internet anmelden. Desweiteren werden dann die Anzahl der Schüler und Ausbildungszahlen, sowie die Pflegekräfte gebraucht, um die Umlage berechnen zu können.
Aufgrund der weiterhin anhaltenden Situation wurde am 30. 03. 2021 das Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen im BGBl I verkündet. In Art. 2 Nr. 1 dieses Gesetzes wird § 7 Abs. 1 der Verordnung zur Sicherung der Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen während einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite geändert. Damit wurde die Möglichkeit, dass auch Personen mit noch nicht abgeschlossener Weiterbildung zur Praxisanleitung als PraxisanleiterIn tätig werden können, bis zum 30. 09. 2022 verlängert. Wie geht es mit den herkömmlichen Ausbildungsgängen beziehungsweise deren Absolventen weiter? Die bis Ende 2019 nach "altem Recht" begonnen Pflegeausbildungen werden regulär nach dem Kranken- bzw. Das Meldeportal der neuen Ausbildungsfinanzierung Pflegeberufe Sachsen. Altenpflegegesetz zu Ende geführt. Für examinierte Altenpfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger ändert sich nichts. Sie können weiter in ihrem Beruf arbeiten, ihr Status als Pflegefachkraft im Sinne der heimgesetzlichen Regelungen der Länder und der Pflegeversicherung bleibt unberührt.
Nur für Artikel 1 § 2 Nummer 2 (Verhältnis von Auszubildenden zu Pflegefachkräften) gilt etwas anderes: Diese Regelung wird erst am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend berät auf der Internetseite (siehe weiterführende Informationen) über die neue Pflegeausbildung. Die Seite enthält Informationen für Auszubildende, für junge Menschen in der Berufsorientierungsphase und soll auch Pflegeeinrichtungen ermutigen, verstärkt selbst auszubilden. Ebenso steht ein Beratungsteam des Bundesamtes für zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) für Fragen zur Verfügung. Auf Landesebene kann dies als kostenfreies Serviceangebot genutzt werden. Das Beraterteam für den Freistaat Sachsen erreichen Sie ebenfalls über die genannte Homepage. Häufige Fragen zum neuen Pflegeberufegesetz beantworten wir auf der folgenden Seite. Für den Zeitraum 2019 bis 2023 hat die Bundesregierung gemeinsam mit allen Akteuren der Pflegebranche die »Konzertierte Aktion Pflege« initiiert.
6. an. Auf Basis der gemeldeten Budgets aller Ausbildungsträger und der vereinbarten Pauschalen wird der Finanzierungsbedarf ermittelt. Das ist der Betrag, der im Finanzierungsjahr von den Kostenträgern aufgebracht werden muss und über Umlagen eingefordert wird. Der Umlagebetrag wird für jeden Kostenträger individuell berechnet und für die Pflegeeinrichtungen bis zum 31. 10. festgesetzt. Für die Krankenhäuser werden die Beträge bis zum 15. festgesetzt. Die Mittel werden von der Bezirksregierung Münster verwaltet. Im Finanzierungsjahr zahlen die Kostenträger ihre Umlage zum 10. eines Monats, die ausbildenden Einrichtungen und die Pflegeschulen erhalten ihre Ausgleichszuweisung am Monatsende. Im Abrechnungsjahr rechnen die Kostenträger sowie die Ausbildungsträger ihre Zahlungen ab. Grundlagen für das Verfahren sind das Pflegeberufegesetz (PflBG) und die Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV). Digitales Verfahren Für das Verfahren wird ein digitales System eingerichtet, in dem die Kosten- und Ausbildungsträger ihre Meldungen erfassen können.
B. als Altenpfleger/in oder Kinderkrankenpfleger/in entscheiden, je nach Euren Interessen und Stärken. Die Chancen auf dem Arbeitsmarkt sind sehr gut, denn Pflegekräfte werden händeringend gesucht. Durch die neue Ausbildung seid Ihr gut aufgestellt. Eine gute Perspektive für die Karriere bietet auch die Möglichkeit durch Weiterbildung z. noch Fachpfleger oder Praxisanleiter zu werden. Außerdem gibt es ganz neu eine hochschulische Ausbildung, die einen Bachelor- oder Masterabschluss ermöglicht. Die Menschen werden immer älter und die zukünftige Pflege komplexer. Mit Eurer Entscheidung für die neue Ausbildung leistet Ihr einen ganz wichtigen Beitrag dafür, dass die pflegerische Versorgung der Menschen im Freistaat Sachsen professionell und langfristig gesichert wird. Ausbildungsplätze findet Ihr wohnortnah bei ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen sowie Krankenhäusern, die die Ausbildung organisieren und mit den Pflegeschulen kooperieren. Infos zur neuen Pflegeausbildung »Die neuen Pflegeausbildungen« - Infoflyer des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.
Hauptinhalt Gesundheitsfachberufe Stand 16. 12. 2021 Nachfolgend erhalten Sie nähere Informationen zu den Nachweispflichten. Gemäß § 4 Absatz 2 Pflegeberufe-Ausbildungs- und –Prüfungsverordnung (PflAPrV) ist während des Orientierungseinsatzes, während der Pflichteinsätze in Einrichtungen nach § 7 Absatz 1 Pflegeberufegesetz und während des Vertiefungseinsatzes Praxisanleitung zu gewährleisten. Diese praxisanleitenden Personen müssen die folgenden Anforderungen erfüllen: Inhaber einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau/Pflegefachmann oder Altenpflegerin/Altenpfleger oder Gesundheits- und Krankenpflegerin/ Gesundheits- und Krankenpfleger oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/ Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger mindestens ein Jahr Berufserfahrung innerhalb der letzten fünf Jahre als Inhaber dieser Erlaubnis. Die Berufserfahrung soll in dem Bereich des jeweiligen Einsatzes, für den die Praxisanleitung übernommen werden soll, erworben worden sein. Befähigung zum Praxisanleiter nach § 4 Absatz 3 PflAPrV, nämlich berufspädagogische Zusatzqualifikation von mindestens 300 Stunden oder Bestandsschutz und regelmäßige berufspädagogische Fortbildung von mindestens 24 Stunden pro Jahr Gemäß § 4 Absatz 3 PflAPrV ist die Befähigung zum Praxisanleiter gegenüber der zuständigen Behörde nachzuweisen.