Bei der Kündigung durch den Arbeitgeber wird in zwei Kündigungsarten unterschieden. Die fristgerecht, reguläre Kündigung und die fristlose Kündigung aus besonderem Grund. Wenn Sie mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigen, benötigen Sie nach dem Kündigungsschutzgesetz einen anerkannten Grund für die fristgerechte Kündigung. Dies können betriebliche, personenbedingte oder verhaltensbedingte Gründe sein. Bedenken Sie, dass bei den letztgenannten Gründen möglicherweise eine vorherige Abmahnung notwendig ist. Fristlose kündigung arbeitgeber muster. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Monatsende oder 15. des Kalendermonats. Mit der Zeit der Betriebszugehörigkeit wird die gesetzliche Kündigungsfrist verlängert. Innerhalb der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Für die fristlose Kündigung muss ein triftiger Grund vorliegen. Dieser ist im § 626 BGB festgeschrieben. Eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers muss für den Arbeitgeber unzumutbar sein. Die Kündigung muss nach § 623 BGB schriftlich erfolgen und handschriftlich unterschrieben sein.
Will der Arbeitgeber nun Änderungen vornehmen, braucht er einen Änderungsvertrag. Dies gilt beispielsweise für Änderungen des Gehalts, der Arbeitszeiten oder des Arbeitsortes. Solche Vertragsänderungen rund um die Hauptpflichten können nicht einfach einseitig beschlossen werden. Fristlose Kündigung ADAC - Kostenloses Muster 2022. Ein Änderungsvertrag ist somit das Mittel, um Vereinbarungen innerhalb eines laufenden Arbeitsvertrages zu ändern. Stimmt der Arbeitnehmer zu und unterschreibt den Änderungsvertrag, werden die neuen Abmachungen gültig und der Arbeitsvertrag wird entsprechend geändert. Ablehnung des Änderungsvertrags Will der Arbeitnehmer hingegen den Änderungsvertrag ablehnen, bleiben die einzelnen Bestimmungen unverändert. Der Arbeitgeber muss nun den gesamten Arbeitsvertrag kündigen, auch wenn nur einzelne Teile des Arbeitsvertrages geändert werden sollen. Mit einer Änderungskündigung unterbreitet ein Arbeitgeber daher gleichzeitig das Angebot, das Arbeitsverhältnis zu geänderten – oftmals schlechteren – Bedingungen fortzuführen.
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