Anhängerkupplung Entscheidend bei dem Gespann Pkw-Anhänger ist die Anhängerkupplung. Sie zieht nicht nur den Anhänger, sondern trägt auch die sogenannte Stützlast. Sie ist die Last, welche auf der Anhängerkupplung im angekuppelten Zustand lastet. Je höher die Stützlast, umso besser ist im Allgemeinen das Fahrverhalten. Jedoch darf die maximal zulässige Stützlast der Kupplung auf keinen Fall überschritten werden. Abnehmbare Anhängerkupplung Eine Vorschrift, wonach bei Fahrten ohne Anhänger eine abnehmbare Anhängerkupplung auch abgenommen werden muss, besteht nicht. Die Kupplung muss lediglich dann abmontiert werden, wenn dies in den Fahrzeugpapieren als Auflage gemacht wurde, z. B. weil der Kupplungskopf ohne Anhängerbetrieb sonst das Kennzeichen verdecken würde. Bei einem Auffahrunfall kann laut ARAG Experten allerdings eine vorhandene Anhängerkupplung den Schaden am Fahrzeug des Geschädigten vergrößern. Wenn eine abnehmbare Anhängerkupplung nicht demontiert ist, könnte wegen einer Erhöhung der Betriebsgefahr ein Mitverschulden und damit eine Verringerung der Ansprüche angenommen werden.
Darf ich mit einem Anhänger 100 km/h fahren? Es ist möglich, für bestimmte Anhänger eine Tempo-100- Zulassung zu beantragen. Weitere Informationen zu Anhängern Was Sie zum Thema Pkw mit Anhänger wissen müssen Hier erfahren Sie alles Notwendige zum Thema Pkw mit Anhänger. Für einen kleineren Anhänger reicht ein Führerschein der Klasse B aus. Nicht jeder Anhänger darf einfach so an ein Kfz angekoppelt werden. Bei Lkw-Fahrern sind beispielsweise besondere Führerscheinklassen notwendig, um große Anhänger montieren bzw. mit diesen fahren zu dürfen. Auch für den privaten Gebrauch eines Anhängers kann ein gesonderter Führerschein vonnöten sein. Neben der für Pkw zulässigen Anhängelast müssen noch einige weitere Vorschriften beachtet werden. Was Sie bezüglich der Geschwindigkeit mit einem Anhänger beachten müssen, wo Sie den Anhänger parken dürfen und weitere nützliche Informationen liefert der nachfolgende Ratgeber. Wer darf einen Pkw mit Anhänger fahren? Gerade wenn Sie einen Campingurlaub planen, spielt es eine zentrale Rolle, wer den Pkw samt Wohnwagen eigentlich fahren darf.
Außerdem ist zu beachten, dass bei Vorliegen der Voraussetzungen einer Ausnahme zwar nicht das Fahrpersonalrecht zu beachten ist, die allgemeine Arbeitszeitgesetzgebung hingegen schon (maximal 10 Stunden Arbeitszeit pro Tag). Durch die gesetzliche Regelung von Lenk-, Ruhe und Arbeitszeiten soll dem Arbeitsschutz des Fahrpersonals im Güterverkehr und der Sicherheit im Straßenverkehr Rechnung getragen werden. Da diesbezüglich kein beachtenswerter Unterschied zwischen dem Transport von Gütern mit einem kleinen Lkw oder einem Pkw-Kombi-Fahrzeug mit Anhänger der gleichen Gewichtsklasse besteht, muss bei vorliegen einer Aufzeichnungspflicht in beiden Fällen gewährleistet sein, dass die Lenk- und Ruhezeiten eingehalten und dokumentiert werden können. Achtung: Lenk- und Ruhezeiten müssen in Deutschland grundsätzlich schon beim Gütertransport mit Fahrzeugen ab 2. 801 kg zulässigem Gesamtgewicht beachtet und aufgezeichnet werden (Fahrpersonalgesetz und Fahrpersonalverordnung). Erleichterungen gelten hier für die Nachweispflicht.
Fallen alle oder einzelne Fahrten des Unternehmens unter eine der zahlreichen Ausnahmen von den Lenk- und Ruhezeiten, bedeutet dies, dass bei diesen Fahrten keinerlei fahrpersonalrechtliche Aufzeichnungen anzufertigen und mitzuführen sind. Eine Übersicht aller in der EU sowie in Deutschland gültigen Ausnahmen finden Sie in der Broschüre "Sozialvorschriften im Straßenverkehr" unter 'Downloads' im Kapitel 1. 5. Ausgenommen ist beispielsweise der Einsatz von: Pannenhilfefahrzeugen, die im Umkreis von 100 Kilometern um den Fahrzeugstandort eingesetzt werden. Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 7. 500 kg zur nichtgewerblichen Güterbeförderung (private Transporte). Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen benutzt werden, die der Fahrer zur Ausübung seines Berufs benötigt, soweit der Einsatz im Umkreis von 50 Kilometern (ab 2. März 2015: 100 km) vom Fahrzeugstandort erfolgt und das Lenken nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt (so genannte "Handwerkerklausel").
Hierbei kommt es vor allem auf die zulässige Gesamtmasse des Anhängers und die Summe des Gesamtgewichts der Kombination aus Pkw und Anhänger an. Der folgenden Übersicht können Sie entnehmen, welche Führerscheinklasse vonnöten ist, um einen Anhänger auf öffentlichen Straßen mitführen zu dürfen: B: Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 750 kg/Summe des Gesamtgewichts der Kombination aus Pkw und Anhänger zwischen 750 und bis zu 3. 500 kg BE: Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 750 und bis zu 3. 500 kg B96: Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg/Summe des Gesamtgewichts der Kombination aus Pkw und Anhänger zwischen 3. 500 und bis zu 4. 250 kg Wollen Sie also nur kleinere Anhänger nutzen, ist ein Führerschein der Klasse B vollkommen ausreichend, da hier auch die Befugnis integriert ist, Anhänger bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg zu ziehen. Möchten Sie mehr Gewicht anhängen, ist eine Ergänzung in der Klasse BE notwendig. Wissen Sie schon vor Erwerb der Klasse B, dass sie einen erweiterten Führerschein für Anhänger brauchen, können Sie diesen gleich mitmachen.