Hieraus resultiert, daß es durchaus zu entsprechenden Selbstbehalten für den Patienten in der Abrechnung kommen kann. Hierbei spielt u. a. auch der Zeitfaktor im Rahmen der Behandlungen eine wichtige Rolle. Das vereinbarte Honorar ist jedoch unabhängig von den Erstattungen einer evtl. bestehenden privaten Krankenversicherung oder Beihilfe Grundlage. Wenn Sie Fragen zum Gebührenverzeichnis, zu Leistungen, zu Abrechnungen haben oder Klärungen erforderlich sind, stehen wir Ihnen immer gerne informierend zur Verfügung. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker : Union Deutscher Heilpraktiker. Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Tel. 05634994310 GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) Download
4 Heilmagnetische Behandlungen 18. 1-2 Heißluftbäder 37. 1-3 Herz-Kreislaufuntersuchungen (Schellong) 14. 9 Homöopathie, klassische Repert. 2 HOT-Behandlung 25. 11 Hydrotherapeutische Anwendungen 36 I Infiltration, paravertebrale 28 Infusion 25. 7-8 Inhalation 22 Injektion 25 K Kirlian-Fotografie 15. 1 Kneipp'sche Anwendungen 36. 4 Krankheitsbescheinigung 11. 1-2 Kristallographie 12. 15 Kurplan/Diätplan 11. 3 L Leukozytenzählung 12. 11 Lichtbäder 39. 1-2 Lungenkapazität, Prüfung der 14. 5 Lymphdrainage 20. 6 M Magnetfeldtherapie 39. Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) - Zentrale Abrechnungsstelle für Heilpraktiker. 10 Massagen 20 Medico-mechanische Apparate, Beh. 20. 7 Mikroskopische Untersuchungen 12. 13 N Nervenpunktmassage 20. 2 Neuraltherapie 25. 6 Neurologische Untersuchungen 17 O Ohrspülung 30. 1 Osteopathie 35. 1-6 Oszillogramm-Methoden 14. 8 Ozoninjektion 25. 9-10 P Paravertebrale Infiltration 28 Paraffin-Packungen 38. 2-3 Pflasterverbände 33. 2 Photoaufnahmen zur Diagnose 15. 1-2 Photometrie 12. 15 Prießnitzpackungen 38. 4 Psychotherapeutische Behandlungen 19.
Mit anderen Worten ist es möglich, die tatsächlich durchgeführten Leistungen mit anderen Gebührenpositionen abzurechnen. Diese geduldete Art der "Analogabrechnung" wurde deshalb geschaffen, um dem medizinischen Fortschritt durch eine "starre Gebührenordnung" nicht im Wege zu stehen. Hier können Sie das GebüH-Verezichnis downloaden:
Einführung Heilpraktiker üben ihren Beruf eigenverantwortlich aus und zählen zu den freien Berufen im Sinne des § 18 EStG. Die Tätigkeit der Heilpraktiker beruht auf einem zum bürgerlichen Recht gehörenden Dienstvertrag mit dem Patienten. Der Vertrag ist laut § 145 BGB nicht an eine Form gebunden und kann auch ohne ausdrückliche Vereinbarung durch schlüssige Handlung zustande kommen. Der Heilpraktiker schließt mit dem Patienten einen Dienstvertrag (§§ 611-630 BGB), der ihn zur Leistung der versprochenen Dienste, wie Bemühen um Heilung oder Linderung der Krankheit im gegenseitigen Einverständnis, den Patienten zur Gewährung einer Vergütung verpflichtet. Nach § 611 BGB ist die Höhe der Vergütung der freien Vereinbarung zwischen Heilpraktiker und Patient überlassen. Wenn beim Zustandekommen des Behandlungsvertrages über eine Vergütung nicht gesprochen wurde, so gilt sie doch nach § 612 BGB als vereinbart. Ist in Ermangelung einer Taxe die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen (§ 612, Abs. Gebühren verzeichnis für heilpraktiker in youtube. 2).