Menschliches Fehlverhalten, fehlerhafte elektrische Installationen und Überhitzungen gehören seit vielen Jahren zu den häufigsten Ursachen für Brände. Oft sind es vermeintlich kleine Anlässe, die Millionenschäden verursachen, Unternehmen in die Pleite treiben und im schlimmsten Fall Leben gefährden. Umso wichtiger ist ein sorgsam erstelltes Brandschutzkonzept. Was sich hinter dieser Bezeichnung verbirgt, wann ein Brandschutzkonzept gesetzlich vorgeschrieben ist und was bei der Erstellung zu beachten ist, erörtern wir hier. VBG - 5.3 Baulicher Brandschutz. Bei einem Brandschutzkonzept handelt es sich um die Gesamtheit aller erforderlichen baulichen, technischen sowie organisatorischen Maßnahmen, die den Ausbruch von Bränden und ihre Ausbreitung verhindern sowie die Rettung von Personen im Brandfall ermöglichen. Mit anderen Worten beinhaltet ein solches Konzept alle Maßnahmen, die Brände verhindern und im Ernstfall den Schaden möglichst klein halten. Wichtig ist, dass es individuell auf das betreffende Gebäude und seine Nutzung abgestimmt ist.
Nur so entfalten die betreffenden Maßnahmen auch die gewünschte Wirkung. Übrigens: Das Brandschutzkonzept ist auch die Grundlage für die Brandschutzordnung. Diese stellt eine Art Betriebsanweisung für die Verhütung von Bränden und das richtige Verhalten im Brandfall dar und muss in Teilen öffentlich in Gebäuden aushängen. Brandschutzkonzepte basieren auf mehreren gesetzlichen Verordnungen. Grundsätzlich erforderlich sind sie bei Sonderbauten und wenn von baurechtlichen Anforderungen abgewichen wird. Zu Sonderbauten gehören auch Bürobauten und Verkaufsräume mit einer bestimmten Mindestfläche, ebenso wie alle Hochhäuser und Krankenhäuser. Inwiefern für andere Gebäude ein Brandschutzkonzept rechtlich zwingend ist, hängt von der jeweiligen Landesbauordnung ab, denn Baurecht ist in Deutschland grundsätzlich Ländersache. Brandschutzkonzepte | GVB Heureka. Außerdem können Versicherungen ein Brandschutzkonzept verlangen. Wichtig: Der Begriff "Brandschutzkonzept" wird oft synonym für einen Brandschutznachweis in Form eines Brandschutzkonzeptes als auch für ein betriebliches, ganzheitliches Brandschutzkonzept verwendet und meint dabei nicht immer dasselbe.
Ein Konzept allein ist nur die halbe Miete. Entscheidend ist, dass es umgesetzt wird – nicht nur, weil sich nur so Bränden effektiv vorbeugen lässt. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass ein Brand entstanden ist, weil das Brandschutzkonzept nicht richtig umgesetzt wurde, bleibt die dringend benötigte Versicherungszahlung schnell aus. Brandschutzkonzept erstellen – Ratgeber | TÜV NORD. Sogar eine Klage wegen grober Fahrlässigkeit und eine Einstellung des Betriebs können Folgen sein. Deshalb ist es wichtig für Unternehmen, ihre Mitarbeitenden regelmäßig in B randschutzmaßnahmen zu schulen und sie auch über das eigene Brandschutzkonzept zu informieren. So sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch im Ernstfall auf der sicheren Seite.
Fatal wäre es, wenn im Brandfall eine schlecht gewartete Anlage versagt oder ein Feuerlöscher defekt ist. Jedes Brandschutzkonzept beinhaltet daher turnusmässige Kontrollen und Wartungen, zum Beispiel von Sprinkleranlagen, Rauchabzugsanlagen und Feuerlöschern. In der Regel beauftragen Betriebe externe Spezialisten mit der Dienstleistung. Diese erstellen eine Wartungsplanung und kümmern sich um Funktionsprüfungen, Revisionen, Ersatzteile und die notwendige Dokumentation. So kommen Eigentümer und Nutzer ihrer Unterhalts- und Sorgfaltspflicht gemäss Brandschutznorm VKF nach. Checkliste, Muster & Vorlagen zum Brandschutzkonzept in der Schweiz Interessantes weiterführendes Material wie Checklisten Muster und Vorlagen zum Brandschutz erhalten Sie auf, der offiziellen Brandschutz-Seite der Innerschweizer Kantone. Beachten Sie aber, dass der Brandschutz kantonal geregelt ist und Vorgaben und Musterbeispiele der vorgestellten Branschutzkonzepte in Ihrem Heimatkanton leicht abweichen können. Einen guten Ersten Eindruck aus welchen Bestandteilen das Brandschutzkonzept bestehen muss, erhalten Sie aber allemal.
Je nach Gebäudegeometrie, Nutzung und allfälligen speziellen Brandschutzanforderungen müssen die Pläne mehr oder weniger detailliert sein. Detaillierungsgrad nach Nutzung und Gebäudegrösse Bei Hochhäusern werden immer detaillierte Brandschutzpläne verlangt. Bei Gebäuden bis zu 30 m Höhe ist der Detaillierungsgrad abhängig von der Nutzung, den Brandrisiken und der Personenbelegung. Einfache Brandschutzpläne Wohnen Büro Schule Parking (über Terrain, im 1. oder 2. UG) Landwirtschaft Gewerbe, Industrie mit einer Brandbelastung bis 1000 MJ/m² Einfache/detaillierte Brandschutzpläne* Hotel, Ferienheim, abgelegene Berghütten (Beherbergungsbetriebe [b] und [c]) Räume mit grosser Personenbelegung (mehr als 300 Personen) Verkaufsgeschäfte Theater, Kino Restaurant, Gastgewerbe Mehrzweckhalle (Fläche grösser als 1200 m²) Parking (unter Terrain im 3. UG oder tiefer) Gewerbe, Industrie mit einer Brandbelastung über 1000 MJ/m² Hochregallager Detaillierte Brandschutzpläne* Spital, Klinik, Heim (Beherbergungsbetriebe [a]) Gebäude mit unbekannter Nutzung Gebäude, die der Störfallverordnung unterstehen Anwendung von Nachweisverfahren * Wie detailliert diese Pläne und Dokumente auszuarbeiten sind, hängt von der Art und Komplexität des Objekts ab und muss mit der zuständigen Brandschutzbehörde abgestimmt werden.