Bei Feuerwehrbeamten ist eine Berechnung wegen Dienstunfähigkeit nicht möglich, sondern nur wegen Erreichens der gesetzlichen Altersgrenze. Wir empfehlen ergänzend die Lektüre unseres Merkblatts "Die Versorgung der kommunalen Beamten in Baden-Württemberg" (230 KB), in dem auch diese Besonderheiten dargestellt sind sowie der anderen Merkblätter auf unserer Homepage. Sofern Sie Fragen zum Berechnungsprogramm haben, können Sie sich wie bisher gerne auch telefonisch an uns wenden. Bitte beachten Sie, dass Sie aus den von Ihnen durchgeführten Berechnungen keine Rechtsansprüche herleiten können. Dienstunfähigkeit beamte rechner. Hinweis für Beamte auf Zeit Das Berechnungsprogramm berücksichtigt nicht die besonderen Vorschriften für Beamte auf Zeit. Wir empfehlen Ihnen daher in jedem Fall, sich wegen einer schriftlichen Auskunft an den Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg zu wenden.
Wir analysieren – Sie profitieren!