Tendenziell machen sich etwa 50% aller Gründer zunächst nebenberuflich selbstständig (2011 waren es beispielsweise von insgesamt 835. 000 Existenzgründern 443. 000 im Nebengewerbe). Ein Gewerbe ist immer dann anzumelden, falls es sich um eine dauerhafte, erlaubte, selbstständige und auf Gewinn ausgelegte Tätigkeit handelt. Die Höhe der Umsätze ist zunächst unerheblich. Voraussetzungen für ein nebenberufliches Gewerbe prüfen Ein Nebengewerbe kann per Definition nur angemeldet werden, wenn der Existenzgründer einer hauptberuflichen Tätigkeit nachgeht, die den beruflichen Schwerpunkt ausmacht. Dies setzt auch voraus, dass der Arbeitgeber um Erlaubnis gefragt werden muss, denn die hauptberufliche Tätigkeit muss nach wie vor klar im Vordergrund stehen, sie darf keineswegs unter dem Nebengewerbe leiden. In diesem Falle könnte der Arbeitgeber die Tätigkeit sogar untersagen. Die Anmeldung eines Nebengewerbes wird genauso wie ein hauptberufliches Gewerbe vorgenommen. Gewerbeamt des Landkreises (Traunstein). Im Formular zur Gewerbeanmeldung ist allerdings ein entsprechendes Kreuz bei Nebengewerbe zu setzen (Feld 16).
Zur einfachen Übersicht, haben wir Ihnen hier die Dokumente zur Gewerbe-Anmeldung, -Ummeldung und Abmeldung zusammengefasst. Weiterführende Themen Handwerksrolle Gründeragentur und Einheitlicher Ansprechpartner Viele Wege führen ins Handwerk! Downloads pdf Gewerbeanmeldung (134kB) pdf Gewerbeummeldung (113kB) pdf Gewerbeabmeldung (114kB) Weiterführende Themen Downloads