#1 Ist es bei euch auch neuerdings üblich, das die Agenturen ein Gesundheitszeugnis einfordern. Es sind keine Wald u. Wiesen-Agenturen, würde sie schon zu den nahmhaften zählen. Ich bin immer der Meinung, wir hatten das Thema schon einmal, kann aber nichts finden. Ich sag schon mal Danke Qualifikation Krankenpfleger, Fachpfleger Psych, PDL Fachgebiet Erwerbsunfähig Weiterbildungen Krankenpfleger Fachpfleger für Psych. große PDL- Ausbildung #2 AW: Gesundheitszeugnis Ich bin gerade am Vorbereiten meiner Freiberuflichkeit und habe mich auch bei diversen Vermittlungsagenturen erkundigt. Eine wollte auch ein Gesundheitszeugnis mit der Begründung der Kunde wünscht so etwas. Bei der Zweiten bei der ich jetzt bin, wurde so etwas nicht verlangt. Gesundheitszeugnis - Was wird gemacht? (Gesundheit, Ausbildung und Studium, Medizin). LG Wohnbereichsleiter und stv. PDL Psychiatrie Weiterbildung zur PDL #3 Was ist daran so schlimm wenn man das verlangt? Ihr arbeitet im Gesundheitsbereich wo es ja eigentlich üblich ist sowas habe zwar noch keins gebraucht aber hätte auch kein problem eins vorzulegen!
Das Gesundheitszeugnis – Welche Regelungen jetzt noch gelten Bayern zieht nach So entfällt in Bayern die bisher verbindliche Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt oder die von ihm beauftragten Ärzte für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bei Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen. Damit schließt sich Bayern als letztes Bundesland der Vollzugspraxis in den übrigen Bundesländern an. Infektionsschutzgesetz Pflichten von Pflegeeinrichtungen. Die Folge daraus: Die gesetzliche infektionshygienische Belehrung für Ihre ehrenamtlichen Vereinshelfer entfällt. Stattdessen erhalten die Vereinshelfer ein Merkblatt, in dem sie über die wesentlichen infektions- und lebensmittelhygienischen Grundregeln unterrichtet werden. Merkblatt statt Belehrung In Bayern wird Ihnen als Verantwortlichen dieses Merkblatt für Vereinsfeste durch die Gemeinden im Rahmen der Anzeigepflicht ausgehändigt. In anderen Bundesländern sollten Sie gezielt nachfragen. Denn: Auch, wenn damit bundesweit die Vorschriften gelockert worden sind, sollten Sie sich mit Ihrer Gemeinde in Verbindung setzen, um die für Ihren Verein geltenden Vorschriften zum Thema Gesundheitszeugnis und Lebensmittelhygiene verbindlich zu klären.
Über eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch würde ich mich sehr freuen. Mit freundlichem Gruß
Also bei der BGW habe ich keine Hinweise gefunden, die für Pflegekräfte so etwas vorschreiben. Ich meine allerdings Urteile gelesen zu haben, die von einem Arbeitnehmer den Nachweis verlangen (bei drohender Berufsunfähigkeit) vorher eben nicht erkrankt gewesen zu sein. Als Pat. kann ich ja auch nur das Haus verklagen, wenn ich nachweise, vorher nicht an MRSA erkrankt gewesen zu sein. #19 Das Gesundheitszeugnis gibt es nicht mehr. Kann man als Altenpfleger auch das Gesundheitszeugnis für Krankenpflege benutzen? (Ausbildung, Altenpflege). Es wurde ersetzt durch die Infektionsschutz Belerung. Diese ist immer dann notwendig, wenn man Lebensmittel verarbeitet. Sprich: (in der ambulanten) wenn man das Modul Zubereitung einer einfachen Mahlzeit oder Zubereitung einer warmen Mahlzeit abkrechnet, muß der betreffende Mitarbeiter jährlich die Belerung erhalten. Die Erstbelerung erfolgt durch das Gesundheitsamt, die jährliche Belerung im Betrieb. Lisy pdl #20 Aber hier stehts geschrieben: [h=3] I. Belehrung, Bescheinigung des Gesundheitsamtes [/h] Voraussetzung für die erstmalige Aufnahme einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich ist seit dem 01.
Werden der Pflegeeinrichtung Anhaltspunkte oder Tatsachen bekannt, die ein Tätigkeitsverbot nach § 42 IfSG Abs. 1 begründen, so hat dieser unverzüglich die zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Krankheitserreger erforderlichen Maßnahmen einzuleiten. Die Pflegeeinrichtung hat ihre Mitarbeiter gemäß § 43 IfSG nach Aufnahme ihrer Tätigkeit und im Weiteren jährlich über die in § 42 Abs. 1 genannten Tätigkeitsverbote und über die Verpflichtung nach Absatz 2 zu belehren. Die Teilnahme an der Belehrung ist zu dokumentieren. Die Bescheinigung und die letzte Dokumentation der Belehrung sind beim Arbeitgeber aufzubewahren. Der Arbeitgeber hat die Nachweise nach an der Betriebsstätte verfügbar zu halten und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. Diesen Beitrag teilen auf... Twitter Facebook