(1) Der Beginn der Frist zur Einlegung der Revision wird dadurch nicht ausgeschlossen, daß gegen ein auf Ausbleiben des Angeklagten ergangenes Urteil eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nachgesucht werden kann. (2) 1 Stellt der Angeklagte einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, so wird die Revision dadurch gewahrt, daß sie sofort für den Fall der Verwerfung jenes Antrags rechtzeitig eingelegt und begründet wird. 2 Die weitere Verfügung in bezug auf die Revision bleibt dann bis zur Erledigung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausgesetzt. FGO § 115 Zulassung der Revision - NWB Gesetze. (3) Die Einlegung der Revision ohne Verbindung mit dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gilt als Verzicht auf die letztere.
Der Ablauf des Verfahrens ist gesetzlich ausgestaltet. Entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Urteil, findet im Verfahren in der Regel eine mündliche Verhandlung statt. Dies ist in Revisions- und Klageverfahren der Fall. Bei Entscheidungen durch Beschluss findet eine mündliche Verhandlung nicht statt. Hauptanwendungsfall ist die Entscheidung über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts. Antrag auf zulassung der revision muster english. In den Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht muss sich jede/r Beteiligte von einem Rechtsanwalt vertreten lassen (Anwaltszwang). Einleitung des Verfahrens Das Verfahren beginnt mit dem Eingang des das Verfahren einleitenden Schriftsatzes bei Gericht. Hierbei handelt es sich etwa um die Klageschrift oder in Revisionsverfahren um den Schriftsatz, mit dem ein Beteiligter gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Revision einlegt. Die Revision bedarf der Zulassung. Hierüber entscheidet zunächst das Oberverwaltungsgericht in seinem Urteil.
Soweit der Angeklagte wegen (Delikt) verurteilt wurde, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Sache zu neuer Verhandlung an eine andere (Abteilung/Kammer/Senat, Gericht, Ort) zurückverwiesen. " VI. Teilfreispruch Zuletzt besteht auch die Möglichkeit eines Teilfreispruchs. Zulassung der Revision: So setzen Sie sich durch - Anwalt.org. Dieser kommt bei tatmehrheitlicher Begehung in Betracht. Soweit der Angeklagte wegen (Delikt) verurteilt wurde, wird er freigesprochen. "
Lässt es die Revision zu, kann der Beteiligte Revision einlegen. Lässt es sie nicht zu, muss der Beteiligte sich die Zulassung im Wege der Beschwerde erstreiten (sog. Nichtzulassungsbeschwerde). Auf die Beschwerde hin kann das Oberverwaltungsgericht die Revision (doch noch) zulassen. Rechtsmittel | Bundesfinanzhof. Anderenfalls entscheidet das Bundesverwaltungsgericht über die Zulassung durch Beschluss. Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren Der für das Verfahren zuständige Senat des Bundesverwaltungsgerichts entscheidet über die Zulassung der Revision nach Ablauf der für die Begründung der Beschwerde vorgesehenen Frist. Die Entscheidung ergeht in der Besetzung mit drei Richterinnen und Richtern ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss. Das Bundesverwaltungsgericht lässt die Revision zu, wenn einer der im Gesetz genannten und von dem Beteiligten geltend gemachten Zulassungsgründe vorliegt. Verhandlung und Urteil in Revisions- und Klageverfahren In Revisions- und Klageverfahren findet grundsätzlich eine mündliche Verhandlung statt.
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