L 31 vom 1. 2. 2002, S. 1–24). Letzte Aktualisierung: 25. 10. 2021
Die in Anhang II aufgeführten guten Hygienepraktiken gelten für Lebensmittelunternehmer nach der Primärproduktion (Schlachthöfe, Verarbeitungsbetriebe, Einzelhändler usw. ) und umfassen Bereiche wie Sauberkeit der Lebensmittelräumlichkeiten und -ausrüstung; die Transportbedingungen; das Management von Lebensmittelabfällen; die Wasserversorgung; die persönliche Hygiene und die Schulung von im Lebensmittelsektor tätigen Personen; das Umhüllen und Verpacken; die Wärmebehandlung. Verfahren auf der Grundlage der Grundsätze der Gefahrenanalyse und der kritischen Kontrollpunkte (HACCP) Unternehmen des Lebensmittelsektors (mit Ausnahme derjenigen, die in der Primärproduktion tätig sind) sollten Verfahren anwenden, die auf HACCP-Grundsätzen in Übereinstimmung mit den allgemeinen Grundsätzen der Lebensmittelhygiene des Codex Alimentarius basieren. Eg verordnung 852 04.2014. Diese Grundsätze umfassen die Identifizierung von Gefahren, die kontrolliert werden müssen; die Identifizierung der kritischen Kontrollpunkte und Festlegung kritischer Grenzen; die Einrichtung und Umsetzung einer wirksamen Überwachung; die Festlegung von Korrekturmaßnahmen bei Bedarf; die Einrichtung von Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der HACCP-Verfahren; die Erstellung von Dokumenten und Aufzeichnungen zum Nachweis der wirksamen Anwendung der HACCP-Verfahren.
Bei Messungen der Produkttemperatur (also Kerntemperatur) ist das Messmedium ein Lebensmittel. Tab. I. 18.
Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene Daten zur Veröffentlichung Bitte beachten Sie, dass diese Website diese Woche einige Updates erhalten wird. Infolgedessen können bei Benutzern Instabilitäten und eingeschränkte Funktionen auftreten. Wir entschuldigen uns für etwaige Unannehmlichkeiten. Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene - Publications Office of the EU. Old browser message - Portal For a better user experience please update your browser or use Chrome or Firefox browser. Publication Detail Actions Portlet custom-survey-notification Publication Detail Portlet EU-Recht Metadaten zur Veröffentlichung Verfügbare Sprachen und Formate Download X
06. 2004 C 2 32004R0852R(04) Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. April 2004. Berichtigte Fassung im Amtsblatt der Europäischen Union L 226 vom 25. Juni 2004) L 046 51 21. 02. 2008 C 3 32004R0852R(08) Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. Juni 2004) L 058 3 03. 2009 Daten Datum des Dokuments: 20. 2009 Datum des Inkrafttretens: 20.