Gem. § 5b Abs. 1 Satz 1 EStG ist der Inhalt der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung von all den Unternehmen nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übertragen, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1, § 5 oder § 5a EStG ermitteln. Damit ist der persönliche Anwendungsbereich unabhängig von der Rechtsform und der Größenklasse des bilanzierenden Unternehmens. [3] Da ein Einzelunternehmen handelsrechtlich grds. als Kaufmann anzusehen ist (s. Rz. 18–19), haben auch Einzelunternehmen die Datenfernübertragung zu nutzen (s. zur zeitlichen Anwendung Rz. 35). 5. 2 Zeitliche Anwendung Rz. 35 Die zeitliche Anwendung dieser Vorschrift erstreckt sich grundsätzlich auf Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. 12. 2011 beginnen. [1] 5. 3 Gegenstand der elektronischen Übermittlung Rz. 36 Zu übermitteln ist in erster Linie die periodische Bilanz (nebst Gewinn- und Verlustrechnung). Aber auch eine anlässlich einer Betriebsveräußerung, einer Betriebsaufgabe, der Änderung der Gewinnermittlungsart oder eine in Umwandlungsfällen aufzustellende Bilanz ist durch Datenfernübertragung zu übermitteln; ebenso zu übermitteln sind Zwischenbilanzen, die auf den Zeitpunkt eines Gesellschafterwechsels aufgestellt werden, sowie Liquidationsbilanzen nach § 11 KStG.
Setzen Sie zunächst einen Filter und Sie erhalten maßgeschneiderte Informationen. Berufsgruppe auswählen Lädt... Startseite DATEV-Shop SKR 03 E-Bilanz für Einzelunternehmen Aktuelles Lösungen Wissen Service MyDATEV Kontakt Presse Über DATEV Marktplatz Art. -Nr. 10068 | Kontenrahmen Darstellung der für diese Rechtsform relevanten Konten Art. -Nr. 10068 Format DIN A4 Beschreibung Der Kontenrahmen SKR 03 E-Bilanz für Einzelunternehmen enthält alle für die Rechtsform Einzelunternehmen relevanten Konten, die standardmäßig beschriftet und mit Funktionen belegt sind. Der SKR wurde um die Spalte "Zusammenhang Konto und Taxonomie" ergänzt. In dieser Spalte wird angegeben, ob es sich bei der jeweiligen Position um eine Pflichtposition (P) oder eine Auffangposition (A) im Sinne der Taxonomie handelt. Zur Gegenüberstellung zum Bilanz-/GuV-Posten nach HGB wurde zusätzlich die Spalte "Bilanz-/GuV-Posten E-Bilanz-Taxonomie" aufgenommen. nach oben Preise Noch Fragen? Fragen zu Umfang und Bestellung beantwortet Ihnen gerne ein DATEV-Mitarbeiter: 0800 3283825 oder Kontakt Hilfe und Unterstützung bei der Arbeit mit unseren Produkten Häufigste Fragen zur Bestellung
Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Taxonomiepositionen Zuordnung Umbuchungen 1 So kontieren Sie richtig! Praxis-Wegweiser: "Das richtige Konto" Kontenbezeichnung Unbebaute Grundstücke Eigener Kontenplan SKR 03 0065 IKR 0050 SKR 04 0215 Kostenstelle/ Schlüssel Kontenbezeichnung Geschäftsbauten 0090 0540 0240 So kontieren Sie richtig! Hauptaufgabe bei der Aufstellung der E-Bilanz ist die Zuordnung der alten Konten zu den neuen Taxonomiepositionen (= Konten). Deshalb müssen im Bereich des Grundvermögens in aller Regel differenzierte Buchungen erfolgen, was i. d. R. Umbuchungen zur Folge hat. So müssen Gebäude auf Gebäudekonten und Grundstücke auf Grundstückskonten erfasst werden. Wurde bspw. ein Bürogebäude inclusive Grundstück auf dem Konto "Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken" 0050 (SKMR 03) bzw. 0200 (SKR 04) erfasst, muss der Grundstücksanteil dem Konto "Grundstückswerte eigener bebauter Grundstücke" 0085 (SKR 03) und das Bürogebäude dem Konto "Geschäftsbauten" 0090 (SKR 03) bzw. 0240 (SKR 04) zugeordnet werden.
Dazu müssen Selbstbucher zunächst ihre Software "unter die Lupe nehmen" und prüfen, ob die Buchhaltungssoftware XBRL-fähig ist. Das dürfte in der Mehrzahl der Fälle nicht gegeben sein, sodass eine Anpassung der bisher im Einsatz befindlichen Buchungssoftware notwendig sein wird. Sodann muss der bisherige Kontenrahmen an die aktuelle Taxonomie der Finanzverwaltung angepasst werden. So werden die Kontenrahmen SKR 03 und SKR 04 um über 150 neue Konten erweitert. Wird der bisherige Kontenrahmen der laufenden Buchführung zugrunde gelegt, verursacht das am Jahresende einen erheblichen Zeit- und Kostenaufwand, hervorgerufen durch einen beträchtlichen Umbuchungsstau. Denn in diesem Fall müssen nachträglich entsprechende Gliederungstiefen geschaffen werden, was erhebliche Umbuchungen zur Folge hat. 5 Vorgehensweise bei der Umstellung Selbstbuchende Unternehmen sollten folgende Fragen durchgehen: Ist die Buchhaltungssoftware für die Datenübermittlung geeignet (XBRL-Standard)? Erfüllt der benutzte Kontenrahmen die Voraussetzungen der Taxonomie?
Buchungssatz: Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken an Grundstückswerte eigener bebauter Grundstücke an Geschäftsbauten 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Umbuchungen Grundvermögen Unternehmer Hans Groß hat auf seinem Konto "Grundstück, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken" folgende betriebliche Grundstücke erfasst: eine Produktionshalle 500. 000 EUR, Grundstücksanteil 150. 000 EUR sein Bürogebäude 350. 000 EUR, Grundstücksanteil 100. 000 EUR ein Lagergrundstück, unbebaut 100. 000 EUR. Folge Bei der Aufstellung seiner E-Bilanz muss Hans Groß die Immobilie komplett neu zuordnen. Dazu muss er Umbuchungen vornehmen. Die Aufstellung der E-Bilanz setzt nämlich eine sehr differenzierte Buchung voraus. Buchungsvorschlag: SKR 03 unbebaute Grundstücke 100. 000 0100 Fabrikbauten 500. 000 Geschäftsbauten 350. 000 0085 Grundstückswerte eigener bebauter Grundstücke 250. 000 an Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 1.
Hier finden Sie die aktuellen Kontenzuordnungen auf die entsprechenden E-Bilanz-Felder für die DATEV-Standard-Kontenrahmen; je nach Unternehmensform.
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