Fazit Das Urteil des FG überzeugt. Der Übergang vortragsfähiger Verluste sollte sich maßgeblich nach dem von der übernehmenden Personengesellschaft tatsächlich fortgeführten Geschäftsbetrieb und nicht nach einem zurückbleibenden fiktiven Gewerbebetrieb der Kapitalgesellschaft richten. Dies entspricht der Rechtslage bei Betriebseinbringungen durch einen Einzelunternehmer. Eine solche Auslegung vermeidet Friktionen mit dem Umwandlungssteuerrecht, das für die Einbringung in eine Personengesellschaft den Abzug von vortragsfähigen Fehlbeträgen bei dieser gerade nicht untersagt. Eine Verlustverrechnung auf Ebene der Kapitalgesellschaft, wie sie von der Finanzverwaltung vertreten wird, erscheint mit Blick auf die Kürzung des Gewerbeertrags um Gewinnanteile aus der Mitunternehmerschaft problematisch (vgl. Verlustabzug / 3 Verlustabzug bei der Gewerbesteuer | Haufe Finance Office Premium | Finance | Haufe. § 9 Nr. 2 GewStG; so bereits Schober, EFG 2017 S. 1605) und dürfte ins Leere gehen, wenn die Holdinggesellschaft keine Einkünfte außerhalb ihrer Mitunternehmerstellung generiert. Bis zu einer Entscheidung durch den BFH sollten daher entsprechende Verfahren offen gehalten werden.
11. 2011, I R 14/11, BStBl 2012 II S. 360, überholt. Es gelten Rn. 33 ff. des BMF-Schreibens vom 28. 2017, BStBl I S. 1645 (>Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 29. 1643).
Praxistipps Haushalt & Wohnen Sie können einen Verlustvortrag in der Steuererklärung geltend machen, wenn Sie im Vorjahr mehr Ausgaben als Einkünfte haben. Welche Vorteile das bringt und was Sie noch darüber wissen müssen, erklären wir Ihnen im Folgenden. Für Links auf dieser Seite zahlt der Händler ggf. eine Provision, z. Einspruch aktuell | Gewerbeverlust, Unternehmensidentität, Verpachtung, Betriebsunterbrechung. B. für mit oder grüner Unterstreichung gekennzeichnete. Mehr Infos. So können Sie einen Verlustvortrag geltend machen Im Prinzip bedeutet der Verlustvortrag, dass Ihre Verluste bei der Steuererklärung vorgetragen werden, um einen Ausgleich zu schaffen. Übersteigen Ihre Aufwendungen wie Werbungskosten, Fortbildungskosten oder ein häusliches Arbeitszimmer Ihre Einnahmen, können Sie dies in der Steuererklärung Anlage N angeben. Stellt das Finanzamt den Verlust auf Antrag fest (Hauptformular Zeile 2), erhalten Sie einen Bescheid darüber und können diesen bei der nächsten Steuer geltend machen. Sie können Verluste im Entstehungsjahr, im Vorjahr oder in späteren Jahren geltend machen.
Denn jedenfalls im Jahr 2006 konnte – vergleichbar den Fällen des ruhenden Gewerbebetriebs – nicht ausgeschlossen werden, dass es in Person der Klägerin oder eines Rechtsnachfolgers zu einem erneuten Zusammenfallen von Grundstückseigentum und dem Betrieb des nämlichen Unternehmens kommen würde; wegen der fortbestehenden Unternehmeridentität der YA-KG und des möglichen Wiederauflebens der Unternehmensidentität ergab sich zum Ablauf des Jahres 2006 entgegen der Auffassung des FA keine Rechtsgrundlage dafür, den zum 31. 2005 für die YA-KG festgestellten verbleibenden Gewerbeverlust nicht zum 31. 2006 erneut für die YA-KG festzustellen. Im Streitfall ist die Unternehmeridentität zwischen den an der YA-KG zum beteiligten Mitunternehmern und denjenigen zum 31. Vortragsfähiger gewerbeverlust 2015 cpanel. 2006 zwischen den Beteiligten unstreitig. Ebenso unstreitig ist zwischen den Beteiligten, dass das von den Mitunternehmern in der Rechtsform der YA-KG bis 2005 auf eigenem Grundstück betriebene Produktions- und Vertriebsunternehmen nicht mit dem in der Zeit vom 01.
(Siehe meinen Thread) Auch hier scheint ja die Rechtsform falsch ausgewertet zu werden. Denn eine GmbH ist kraft Rechtsform zwangsläufig ein Gewerbebetrieb. Komisch ist allein, dass das ELSTER Forum, wie auch der Support dazu schweigen. Liebe ELSTER-Mitarbeiter, bitte geben Sie doch einfach zu, dass im GEST 1A noch ein Problem vorliegt. Soetwas ist menschlich. In der Softwareentwicklung gehört es zum Alltag. Normalerweise werden dort aber Bug-Reports (diese Threads sind letztendlich nichts anderes) gern entgegen genommen und führen zu einer prompten Antwort, auch wenn die Lösung noch auf sich warten lässt. Dieses Verhalten, das Sie hier aber an den Tag legen ist völlig unprofessionell. Niemand kann mir erzählen, dass die Threads bzgl. Gewerbesteuer nicht von den ELSTER-Mitarbeitern gelesen wurden (@Charlie24? ). Haben Sie doch die Güte und lassen Sie uns hier nicht im Dunkeln stochern. Auch eine Aussage wie: "Ja, wir kennen das Problem. Es wird wahrscheinlich bis x. x. Vortragsfähiger gewerbeverlust 2010 relatif. x behoben. " wäre schon eine wertvolle Information.