Sie wollen mehr? Dann testen Sie hier live & unverbindlich Haufe Personal Office Platin 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt.
Dieser Teil ist eine Sachentscheidung des Gerichts, also entzogen. Über die Kosten ist jedoch auch bezüglich dieses Teils zu entscheiden.
§ 269 Abs. 3 S. 3 ZPO über die Kosten des Rechtsstreits nach billigem Ermessen zu entscheiden ist. Die Entscheidung des LG ist nicht zu beanstanden … (wird ausgeführt). Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr? Dann testen Sie hier live & unverbindlich Deutsches Anwalt Office Premium 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt.
357, 74 EUR entrichtet hatte, hat der Kläger mit Schriftsatz vom 7. 3. 2011 insoweit die Klage zurückgenommen. Beide Parteien haben beantragt, insoweit die Kosten des Rechtsstreits dem Gegner aufzuerlegen. Die reduzierten Ansprüche des Klägers hat der Beklagte im Rahmen des Urkundenverfahrens unter dem Vorbehalt der Ausführung der Rechte im Nachverfahren im Termin anerkannt. Hierauf ist am selben Tag ein Anerkenntnis-Vorbehaltsurteil ergangen, dessen Kostenentscheidung Gegenstand des vorliegenden Beschwerdeverfahrens ist. Das LG hat die Kosten des Rechtsstreits dem Beklagten auferlegt. Hiergegen richtet sich die "Beschwerde" des Beklagten, mit der er begehrt, dem Kläger 46% der Kosten aufzuerlegen. Teilweise Klagerücknahme, Mehrkostenmethode - warum (!) sind die tatsächlich entstandenen Kosten relevant? - Jurawelt-Forum. Das LG hat der Beschwerde, deren Zurückweisung der Kläger abgeholfen. Sie hatte auch vor dem OLG keinen Erfolg. 2 Aus den Gründen II. Die als sofortige Beschwerde zu behandelnde Beschwerde ist statthaft, obwohl ein Rechtsmittel gegen das Anerkenntnisurteil nicht eingelegt wurde ( § 99 Abs. 1 ZPO).