Dann müsste der Mieter in die Wohnung einen 5 Jahre alten "gebrauchten" Herd als Ersatz einbauen. Das ist natürlich in aller Regel Unsinn und in der Praxis nicht zu realisieren, da es keinen Markt für gebrauchte Küchenherde gibt. Daher ist ein neuer Herd einzubauen. Da dieser höherwertiger ist, als der beschädigte Herd muss sich der Vermieter einen Abzug "Alt für Neu" gefallen lassen. Zeitwert berechnen möbel. Bei dieser Berechnung ist bei Kücheneinrichtungen von einer Lebendauer von 10 Jahren auszugehen (siehe >>> Möbel-Nutzungsdauer oder >>> Waschmaschine) – (Im gewerblichen Bereich mit viel Publikumsverkehr entsprechend kürzer). War der Herd also im Zeitpunkt der Beschädigung in diesem Beispiel 5 Jahre alt, so muss der Mieter noch 50% der anfallenden Kosten entsprechend der restlichen Lebenszeit des alten Herdes ersetzen. Eine etwa zwischenzeitlich eingetretene Preissteigerung ist nicht zusätzlich zu berücksichtigen, jedoch muss es sich um ein vergleichbares Gerät (ist Gerät höherwertig geht dies zu Lasten des Vermieters) handeln.
1400€. Auch auf Nachfragen beharrt die Versicherung darauf, dass der Zeitwert anhand des Rechnungsbetrages errechnet wird und nicht daran, wieviel ein vergleichbares Modell auf dem Markt kostet. Ist dies rechtens oder hat Herr Müller Anspruch darauf, dass er quasi gleichgestellt wird wie vor dem Schadensfall, sprich ein gleichwertiges Gerät erstattet bekommt? Ist es nicht so, dass der zum Zeitpunkt des Kaufs vorherrschende Marktpreis minus Wertverlust durch Abnutzung, etc. (also im Beispiel z. B. 80% von 2000€ = 1600€) maßgeblich ist? Vielen Dank für die (hoffentlich zahlreichen) Einschätzungen. Gruss, LuxorN Zuletzt bearbeitet: 23. September 2005 Atlantis V. Die Möbelmiete berechnen - Leben & Wohnen. I. P. 23. 2005, 18:42 9. Juni 2005 3. 345 308 AW: Zeitwertberechnung bei Haftpflichtschaden Was die Versicherung hier erzählt ist absoluter Blödsinn. Der Kaufpreis einer Sache ist für die Bestimmung des Schadens an sich vollkommen irrelevant. Maßgeblich ist allein der tatsächliche Wert der Kamera im Zeitpunkt des Schadens. Die vollkommene Blödsinnigkeit der Versicherungsargumentation wird deutlich, wenn man die Sache ein wenig abwandelt: Wäre die Versicherung etwa leistungsfrei, wenn Herr Müller die Kamera geschenkt erhalten hätte???
Daher ist es so, dass man, wenn man so was machen wollte, man zunächst auf einem Schaden sitzen bleibt. Für mich ist dies auch nur logisch und nachvollziehbar, aber hier geht es ja um nicht um Versicherungsbetrug, sondern eine vernünftige fiktive Abrechnung. Streit bei der Neuwertspitze Ja, es gibt Rechtsprechung zur Neuwertspitze. Hochtrabende Rechtsprechung sogar. Da wird von 2-stöckiger Bebauung gesprochen, obwohl vorher nur ein Bungalow vorhanden war usw. Dies sind jedoch Spezialfälle, die mit nahezu 99, 5% der Versicherungsschäden nichts gemeinsam haben. Diese Fälle interessieren hier daher wenig. Mehrwertsteuer bei der fiktiven Abrechnung Mehrwertsteuer gibt es nur, wenn diese konkret angefallen ist. Fiktive Abrechnung nach Wasserschaden: Neuwertspitze. Wer also auch Mehrwertsteuer ersetzt haben möchte und in Eigenleistung wiederherstellt, der holt sich Kostenvoranschläge ein und beschafft sich nachher das Material selbst. Dieser Abrechnungsmix ist insoweit zulässig. Vorsicht bei Sanierungsfirmen und der fiktiven Abrechnung Sanierungsfirmen spielen eine Rolle bei der Behebung von Versicherungsschäden.
Wird der Wert eines Gegenstandes aus Sicht des Versicherten zu gering eingeschätzt, empfiehlt Boss: "Zunächst sollten Kunden den für sie zuständigen Sachbearbeiter bei der Versicherung kontaktieren, einen Gegenbeweis vorlegen und versuchen, sich mit ihm zu einigen". Kommt so keine Lösung zustande, gibt es den Ombudsmann für Versicherungen. Das Verfahren ist für Versicherte vergleichsweise unbürokratisch und kostenlos. Lässt sich der Streit so nicht belegen, können Versicherte immer noch vor Gericht ziehen.