Allerdings gilt das nur, wenn die Steckdose fachmännisch angeschlossen wurde. Computer und Fernseher können Sie leicht vor einem Blitzeinschlag schützen. 2. Andere Leitungen vor Blitzeinschlag schützen Damit Sie wirklich Schutz vor Blitzeinschlägen haben, sollten Sie nicht nur die Stromleitung schützen. Die enorme Energie eines Blitzes kann nämlich auch durch die Netzwerk- oder Telefonleitung Ihren Computer oder Fernseher zerstören. Für den Telefonanschluss gibt es Steckdosen mit durchgeschleiftem Netzwerkanschluss. Mit der MGE Protection Box haben Sie beispielweise auch Schutz für Ihren Netzwerkanschluss. Computer und Fernseher vor Blitzeinschlag schützen. imago images / Thomas Becker 3. Überspannungsschäden – So zahlt die Versicherung. Kabelsalat dringend vermeiden Um Ihren Computer und Fernseher vor Blitzeinschlägen zu schützen, sollten Sie außerdem unbedingt Kabelsalate vermeiden. Achten Sie darauf, dass nicht zu viele Geräte an eine Steckdosenleiste angeschlossen sind. Damit wird unter anderem vermieden, dass es beim Blitzeinschlag zu einer Kettenreaktion kommt und alle Geräte nacheinander zerstört werden.
Erfreulicherweise werden auch die zusätzlichen Kosten von der gewerblichen Elektronikversicherung übernommen. Häufige Fragen zur Elektronikversicherung Für wen ist eine Elektronikversicherung wichtig? Für jeden Gewerbetreibenden gilt: Kommt es an Ihren elektronischen Geräten und Anlagen zu unvorhersehbaren und plötzlichen Sachschäden, ist Ihr Betriebsablauf gestört. Schnelle Reparatur oder Ersatz ist dann nötig. Die Elektronikversicherung übernimmt die Kosten. Sie müssen nicht erst finanzielle Mittel flüssigmachen oder einen Kredit aufnehmen. Welche Risiken sind versichert? Bei der Elektronikversicherung handelt es sich um eine sogenannte "Allgefahrendeckung". Diese umfasst: Technische Gefahren (Kurzschluss, Überhitzung, Überspannung, Konstruktions- und Materialfehler usw. ) Menschliches Versagen (insbesondere Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Bedienungsfehler etc. ) Äußere Einflüsse (z. B. Brand, Explosion, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus usw. Router blitzschlag versicherung test. ) Werden auch Miet- und Leihkosten für Ersatzgeräte übernommen?
Ein Blitz kann – selbst, wenn er weit entfernt einschlägt – über diese Leitungen ins Haus eindringen und sich entladen. Nicht baden und duschen Ein Bad bei kalten Temperaturen und strömenden Regen kann sehr entspannend sein. Dennoch sollte man auf dieses bei Gewitter besser verzichten. Denn ein Blitz kann sich über die Wasserrohre der Dusche oder Badewanne entladen. Ist das Bad voll, sucht sich die Energie einen Weg zur weiteren Erdung eventuell über das Wasser. Selbst, wenn die Badewanne geerdet ist, kann dies dennoch zu körperlichen Schäden führen. Router blitzschlag versicherung ganz vorn. Keine Telefonate über das Festnetz Ähnlich wie bei der Badewanne sind auch Telefonkabel ein solcher Leiter für den Blitz. Telefonieren Sie mit Kabeltelefonen deshalb nur, wenn die Telefonanlage durch einen Überspannungsschutz separat geschützt ist. Mobile Telefonate sind jedoch jederzeit möglich. Fernsehgeräte ausschalten Auch über das Antennenkabel kann ein Überspannungsschaden entstehen. Entlädt sich die Energie über diesen Weg, kann der Fernseher kaputt gehen.
Überspannungsschäden entstehen stets durch Blitzeinschlag in Strom-, Telefon- oder Antennenleitungen. Hierdurch können angeschlossene Geräte nicht nur beschädigt, sondern auch ganz zerstört werden. Allerdings ist diese Schadensart in der Hausratversicherung nur gegen einen Mehrbeitrag versicherbar. Router blitzschlag versicherung 6. Die meisten Versicherer legen hierbei eine Entschädigungsgrenze fest, die bei ca. fünf Prozent der Versicherungssumme liegt. Insgesamt handelt es sich dabei um eine sinnvolle Erweiterung, da eine Reparatur oftmals im Verhältnis zum Kaufpreis deutlich höher ist. Hinweis: Ein Überspannungsschaden ohne die Einwirkung eines Blitzes ist hingegen grundsätzlich nicht versicherbar. Insbesondere bei Altverträgen sollte geprüft werden, ob Überspannungsschäden durch Gewitter in der Grundsicherung enthalten sind. Nach den Versicherungsbedingungen zur Hausrat sind zudem nur Schäden durch direkten Blitzschlag versichert, nicht hingegen der Kurzschluss selbst oder Überspannungsschäden an elektrischen Einrichtungen.