Danke Drucken Empfehlen Melden 3 Antworten Erstellt am 13. 04. 2008 um 17:18 Uhr von pirat @Philipp65.... einer Sitzung alleine hin, die er vorher schriftlich einberufen hat, beschließt und protokolliert er selbst? z. wenn er einen Beschluß für die Schulungen braucht! BR-Forum: 1-Mann-Betriebsrat - Beschlüsse, die Protokolle der "Sitzungen" usw. wie macht man das praktisch? | W.A.F.. Alles fast wie bei den *Grossen* Nur mit dem BR Zimmer wird es schwierig! Als erstes würde ich Vorschlagen Grundlagenseminar für Kleinbetriebe! und... Ein einköpfiger Betriebsrat könne das erste Ersatzmitglied zu einer Schulung über die Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts entsenden, wenn sonst seine Arbeitsfähigkeit in Zeiten der Verhinderung des ordentlichen Betriebsratsmitglieds wegen fehlender Grundlagenkenntnisse gefährdet wäre. Erstellt am 13. 2008 um 17:55 Uhr von Philipp65 Danke für die schnell Antwort. Also, wenn ich dich richtig verstanden habe, müsste in unserem Fall (Hotel, kein Raum der für diese Arbeit zur Verfügung steht; kein Pausenraum, kein Büro -außer Chefbüro-, nichts) die BR-Arbeit von zu Hause erledigt werden?
Als selbstständige Betriebe gelten auch Betriebsteile, wenn sie räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernt sind oder durch Aufgabenbereich und Organisation eigenständig sind. [2] Die Arbeitnehmer in selbstständigen Betriebsteilen können entweder einen eigenen Betriebsrat wählen oder an der Wahl des Betriebsrats im Hauptbetrieb teilnehmen. [3] 1. 3 Mindestzahl an Beschäftigten Weitere Voraussetzung ist, dass wenigstens 5 wahlberechtigte [1] Arbeitnehmer in der Regel beschäftigt werden. 3 wählbare Arbeitnehmer müssen vorhanden sein. Die Größe des Betriebsrats richtet sich nach der Zahl der Arbeitnehmer. In Betrieben mit i. d. R. nicht mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern besteht der Betriebsrat nur aus 1 Person, die weitgehend die gleichen Rechte und Pflichten wie ein mehrgliedriger Betriebsrat hat. Bei größeren Betrieben beträgt die Zahl der Mitglieder mindestens 3 und steigt z. B. bei 5. Ab wann ein Betriebsrat Pflicht ist: Das sollten Sie wissen | FOCUS.de. 000 Arbeitnehmern auf 29. [2] Nach § 15 Abs. 2 BetrVG muss das Geschlecht, das im Betrieb in der Minderheit ist, mindestens entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis im Betriebsrat (ab 3 Mitgliedern) repräsentiert sein – nicht aber das Mehrheitsgeschlecht.