Ein wichtiger Punkt der Gesetzesänderungen sei die Lastenverteilung auf praktisch alle gesellschaftlichen Bereiche. Es seien eben nicht nur die Landwirte, die einen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt zu leisten hätten. Vielmehr sei jeder gefordert, sich einzubringen. "Mit Blick auf die Landwirtschaft arbeiten wir nicht mit Druck und Ordnungsrecht, sondern setzen gezielt Anreize, um die gesetzten Ziele zu erreichen", erklärte Minister Hauk. Vorbild für den Bund Das gemeinsame Vorgehen von Landwirtschafts- und Umweltministerium in Baden-Württemberg sei bislang bundesweit einmalig. Naturschutzgesetz baden württemberg 2020. "Der Weg, wie wir unsere Ziele erreichen wollen, könnte auf Bundesebene ein Vorbild für Bundeslandwirtschafts- und Bundesumweltministerium sein. Ich schlage dem Bund vor, unserem Beispiel zu folgen, sich gemeinsam an einen Tisch zu setzen und gemeinsam nach tragfähigen Lösungen zu suchen, die auf gemeinsamen Zielvereinbarungen und nicht auf Geboten und Verboten beruhen", betonte Minister Hauk. "Mit Blick auf den Klimawandel steht die Gesellschaft und mit ihr die Landwirtschaft vor großen Herausforderungen.
Vom 23. Juni 2015 (GBl. S. 585) (1) Zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 17. Dezember 2020 (GBl.
So seien alleine im Doppelhaushalt 2020/21 rund 62 Millionen Euro für ein breit aufgestelltes und ausgewogenes Bündel an Maßnahmen vorgesehen. Darüber hinaus würden im Bereich der Beratung zum Pflanzenschutz und zum Ökolandbau zusätzliche 20 Stellen geschaffen. Artenschutz koste Geld. Der erhöhte Aufwand sei aber in Anbetracht der dringenden Erforderlichkeit mehr als gerechtfertigt. Die Kosten, die beispielsweise durch einen dauerhaften Verlust der Bestäubungsleistung von Insekten entstehen würden, wären um ein Vielfaches höher. Die bereitgestellten Mittel seien Investitionen in die langfristige Sicherstellung der natürlichen Lebensgrundlagen. Der gesamte Entstehungsprozess des Gesetzesvorschlags ausgehend vom geplanten Volksbegehren 'Rettet die Bienen' bis heute zeige, dass sich die Landwirtschaft auf sich ändernde gesellschaftliche Anforderungen einstellen und diese aktiv mitgestalten könne. Verbot von Schottergärten: AKBW Architektenkammer Baden-Württemberg. "Unsere über 40. 000 Bauern im Land sind nicht nur Nahrungsmittelerzeuger und Landschaftspfleger.
Eine entsprechende Änderung des Landesnaturschutzgesetzes beschloss der baden-württembergische Landtag. Schotterungen werden – in Abgrenzung zu möglicherweise anderen zulässigen Nutzungen wie beispielsweise für Stellplätze – als nicht zulässige Verwendung genannt. Ausgelöst hatte die Gesetzesnovelle das Volksbegehren "Rettet die Bienen", weshalb das Verbot dem Zweck des Artenschutzes und der Artenvielfalt dienen soll.
↑ GV. NRW. Ausgabe 2016 Nr. 34 vom 24. November 2016 S. 933–964.