Geschlagen, bespuckt, beleidigt, bedroht… Täglich werden Einsatzkräfte mit Aggression und Gewalt konfrontiert. Sie geben ihr Bestes um für Eure Sicherheit zu sorgen und riskieren dabei ihre Gesundheit und ihr Leben – dabei sind sie auch nur normale Menschen – Mütter, Väter, Schwestern, Brüder, Kinder, Partner und Freunde. Gewalt gegen Einsatzkräfte ist leider keine Seltenheit. Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 974 Straftaten zum Nachteil von Polizeibeamten verzeichnet. Keine Gewalt gegen Einsatz- und Rettungskräfte. Im selben Zeitraum kam es zu 63 Straftaten gegen Rettungskräfte von Feuerwehr, Rettungsdienst und THW. Insgesamt ist bedauerlicherweise ein Anstieg der Straftaten gegen Einsatzkräfte festzustellen. Gewalt gegen Einsatzkräfte ist nicht zu tolerieren! Denn wer Einsatzkräfte angreift, greift damit uns alle an!
Als Vertreterinnen und Vertreter der Feuerwehr-Unfallkassen in Deutschland stellen wir fest: Feuerwehrangehörige helfen Menschen. Sie retten, löschen, bergen und schützen. Sie setzen dabei nicht selten ihre Gesundheit aufs Spiel. Sie verdienen den höchsten Respekt und die höchste Wertschätzung durch unsere Zivilgesellschaft. Wir verurteilen Gewaltanwendung in jeder Form gegenüber Feuerwehrangehörigen und distanzieren uns von den Täterinnen und Tätern. Keine gewalt gegen einsatzkräfte in e. Gewalterlebnisse können krank machen. Gewaltprävention ist deshalb Prävention für die Gesundheit der Feuerwehrangehörigen! Wir bieten unsere Mitarbeit an bei der Erarbeitung und Umsetzung von Anti-Gewalt-Kampagnen auf den unterschiedlichsten Ebenen. Wir begrüßen ausdrücklich die erfolgte Ausdehnung der §§ 113 f. StGB auf Hilfeleistende der Feuerwehren und appellieren an die Träger der Feuerwehren, ihre Einsatzkräfte bei der Stellung von Strafanzeigen und Strafanträgen zu unterstützen und die Einrichtung von Rechtshilfefonds zu prüfen. " (* Gewalt und Belästigung im Sinne des ILO-Übereinkommens Nummer 190 wird definiert "als eine Bandbreite von inakzeptablen Verhaltensweisen und Praktiken oder deren Androhung […], die darauf abzielen, zur Folge haben oder wahrscheinlich zur Folge haben, physischen, psychischen, sexuellen oder wirtschaftlichen Schaden zu verursachen und umfasst auch geschlechtsspezifische Gewalt und Belästigung. ")
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Unser viertes Online-Forum am 14. Juni 2022 ist dem Thema Gewalt gegen Einsatzkräfte gewidmet. In unserer Vorschau klären wir, welches Spektrum an Handlungen unter dem Begriff «Gewalt» verstanden werden kann und geben Literaturhinweise zu Forschung und Training. Ausserdem stellen wir unsere beiden Referenten Horst Heckendorn, ehemaliger Rettungssanitäter und Autor, und die Juristin Yvonne Thomet vor. Keine gewalt gegen einsatzkräfte in 2. Was heisst Gewalt gegen Einsatzkräfte? Marvin Weigert hat seine Studienergebnisse publiziert. Unter Gewalt gegen Einsatzkräfte kann Unterschiedliches verstanden werden: vom «Stinkefinger» bis zur schweren Körperverletzung. Um Fälle erfassen und unterscheiden zu können, hat der Jurist und Kriminologe Marvin Weigert 2021 in seiner Untersuchung zum Thema eine Definition vorgeschlagen, an der auch wir uns bei der Vorbereitung des vierten Online-Forums orientieren. «Gewalt gegen Rettungskräfte» ist «jede Handlung, Begebenheit oder von angemessenem Benehmen abweichende Verhaltensweise, mit der Rettungskräfte im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit konfrontiert werden und die dazu geeignet ist, den Einsatz, die Gesundheit, die Sicherheit und das Wohlbefinden zu gefährden».