Die Stiftung Warentest kürte die AachenMünchener im großen Berufsunfähigkeitsversicherung Test 7/2011 sogar zum Testsieger. Im M&M BU Rating erreichte das Unternehmen ebenfalls die Bestnote von fünf Sternen und wurde im Gesamtrating mit "ausgezeichnet" bewertet. Die Agentur Franke & Bornberg bezeichnet zudem die Unternehmensqualität der Lebensversicherung "hervorragend". Aachenmünchener bu abstrakte verweisung an das. BerufsunfähigkeitsZusatzversicherung der Aachen Münchener Versicherungsnehmer, die nicht nur ihre Arbeitskraft absichern, sondern auch Geld fürs Alter ansparen wollen, finden im Kombi-Produkt der BerufsunfähigkeitsZusatzversicherung (BUZ) den passenden Vertrag. Die BerufsunfähigkeitsZusatzversicherung der AachenMünchener kann hierzu je nach Wunsch mit einer Rentenversicherung oder aber einer Lebensversicherung kombiniert werden, um beide Bereiche abzusichern. De Einschluss der Dynamik sorgt dafür, dass sowohl die Berufsunfähigkeitsrente wie auch die spätere Kapitalauszahlung der Inflationsentwicklung angepasst werden kann.
Der Versicherte sollte klären, ob dafür zusätzliche Policen abgeschlossen werden müssen. Wichtig: Ein weltweiter Schutz sollte Teil der Berufsunfähigkeitsversicherung sein. Dienstunfähigkeitsklausel für Beamte Die Dienstunfähigkeitsklausel ist besonders für Beamte ( Beamten BU im Test) wichtig. Ohne sie gilt der Beamte auch bei nachgewiesener Dienstunfähigkeit immer noch als berufsfähig. BU Vergleich von Aachen Münchener und Stuttgarter - Berufsunfähigkeitsversicherungen. Wichtig: Beamte sollten unbedingt auf das Vorhandensein der Dienstunfähigkeitsklausel achten. Ein Tipp von Versicherungsmaklerin und BU-Expertin Katharina Krech Jede gute Berufsunfähigkeitsversicherung bietet die Möglichkeit, den Vertrag für eine bestimmte Zeit stilllegen zu können. So kann sichergestellt werden, dass man den BU-Schutz bei finanziellen Engpässen nicht gleich aufgeben muss. Wichtig für Schüler, Studenten, Azubis: Die Erwerbsunfähigkeitsklausel Besonders für Schüler, Studenten und Azubis ist diese Klausel wichtig. Sie besagt, dass erst dann Berufsunfähigkeit vorliegt, wenn der Versicherte gar keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachkommen kann.
Nachdenklich macht mich auch dieser missglückte Test – war es Unvermögen oder absichtliche Irreführung?