Viele Gründe gegen den Bebauungsplan Seeterrassen Seit vielen Jahren setzen sich die Zülpicher GRÜNEN gegen eine Bebauung der Fläche zwischen See und Kernstadt/Hoven ein. Unsere wesentlichen Gründe haben wir im Juni 2019 auf einem Flugblatt zusammengefasst, das wir auf dem Zülpicher Straßenmarkt verteilt haben. Dort ist noch von den Seegärten 2 bis 5 die Rede, da die geplante Bebauung lange unter diesem Titel lief. Mit besonderem Schwerpunkt auf das Thema Tourismus und Naherholung haben wir das Thema zudem im letzten Amtsblatt behandelt. Unsere Gründe gegen die Bebauung decken sich mit den von der Bürgerinitiative vorgebrachten Argumenten. Hier eine kurze Auflistung: Das Baugebiet bringt zu viele Menschen auf einmal in den Bereich der Zülpicher Kernstadt. Argumente gegen bebauungsplan in urdu. In der Folge müssen wir die Grundschule und die weiterführenden Schulen noch weiter ausbauen. Die Kindergärten müssen gebaut und betrieben werden, wozu zunächst mal genügend Erzieher*innen gefunden werden müssen. Die geplanten Verkehrswege werden den zusätzlichen PKW-Verkehr zu Spitzenzeiten nicht aufnehmen können.
Zum Wohngebiet am Wasserturm sind überhaupt keine Schallschutzmaßnahmen angedacht oder gar geplant. Der Beurteilungspegel beträgt lt. Planentwurf 55, 3dB und wird großzügig auf 55dB abgerundet, da dies gerade noch zulässig ist. Laut Bebauungsplan wird der Nachtzeitraum (22. 00-06. Anwohner kämpfen gegen Bebauungsplan - Mülheim an der Ruhr. 00Uhr) durch das Vorhaben nicht tangiert. Was ist dann mit den schon erwähnten genehmigten Nachtfahrten zwischen 05. 00 und 06. 00Uhr? Im Bebauungsplan werden Auswirkungen auf Landschaftsschutzgebiete aufgrund des großen räumlichen Abstands und der vorhandenen räumlichen und funktionalen Trennung zwischen Schutzgebieten und Plangebiet ausgeschlossen. Tatsache ist, dass das Landschaftsschutzgebiet Elsteraue bereits 20 Meter südlich des Plangebiets beginnt. Die Planung des Industriegebiets wird unter anderem damit begründet, dass es keine Standortalternativen gäbe und langjährig umfangreiche Investitionen in die vorhandenen Anlagen getätigt wurden um mittelfristig die Bedarfe umzusetzen. Das ist keine Begründung für die Notwendigkeit einer Gewerbeerweiterung mit erhöhten Emissionswerten.