Im von der Bundesanwaltschaft am 10. März 2015 eröffneten Schweizer Strafverfahren besteht der Verdacht, dass bei den Vergaben für die FIFA- Weltmeisterschaften 2018 sowie 2022 Unregelmässigkeiten begangen worden sind. Entsprechende unrechtmässige Bereicherungen, so der Verdacht, sollen zumindest teilweise in der Schweiz stattgefunden haben. Zudem befindet sich der Sitz der Geschädigten FIFA in der Schweiz. Aus diesen Gründen wird wegen des Verdachts der ungetreuen Geschäftsbesorgung (Art. 158 Ziff. 1 Abs. Staatsanwaltschaft — baselland.ch. 3 StGB) ermittelt. Zudem besteht der Verdacht auf Geldwäscherei über Bankverbindungen in der Schweiz (Art. 305bis StGB). Im Anschluss an die heutige Sicherstellung von Akten sollen 10 Personen durch die Bundesanwaltschaft und die Bundeskriminalpolizei (BKP) einvernommen werden, die als Mitglieder des Executive Committees 2010 an der Wahl zur WM-Vergabe von 2018 und 2022 teilgenommen hatten. Diese Personen werden als Auskunftspersonen befragt. Das mit den US-Behörden koordinierte Vorgehen wurde aus strafprozessualen Gründen (Verhältnismässigkeits-Prinzip) so angelegt, dass allfällige strafrechtlich relevante Informationen wirksam und unter der Vermeidung von Kollusion beschafft werden können.
Einzig bei Delikten mit tiefen Fallzahlen weisen wir seit je die absoluten Werte in Fussnoten aus, dies vor allem als Interpretationshilfe.
Aus diesem Grund wurden die Massnahmen in zwei separat geführten Strafverfahren der Schweizer Bundesanwaltschaft und der zuständigen Staatsanwaltschaft Bezirk Ost von New York anlässlich des Besuchs einer Grosszahl an mit den WM-Vergaben befassten Personen zeitgleich durchgeführt. Die schweizerischen und die US-amerikanischen Strafverfolgungsbehörden führen keine gemeinsame Untersuchung durch, sondern koordinieren ihre jeweiligen Strafverfahren basierend auf den gesetzlichen Grundlagen. Die FIFA hatte am 18. November 2014 Strafanzeige gegen unbekannt bei der Bundesanwaltschaft eingereicht. Das Schweizer Verfahren richtet sich entsprechend gegen unbekannte Täterschaft, wobei die Institution FIFA als Geschädigte in diesem Verfahren auftritt. Mit ihrem Strafverfahren trägt die Bundesanwaltschaft zum Kampf gegen korruptes Verhalten und Geldwäscherei bei. Hinweis an die Medienschaffenden: Im Zusammenhang mit Unregelmässigkeiten rund um Fussballturniere sind zwei separate Verfahren zu unterscheiden: Die Bundesanwaltschaft führt eine Schweizer Strafuntersuchung über die Vergabe der Weltmeisterschaften von 2018 und von 2022 durch.