Für Personen, die ihre Tätigkeit im Kreisgebiet des Kreises Recklinghausen aufnehmen wollen, ist das Kreisgesundheitsamt Recklinghausen zuständig für die Belehrung und für das Ausstellen der Bescheinigung. Wichtiger Hinweis für Schülerpraktikant*innen Aufgrund der hohen Auslastung des Gesundheitsamtes in der Corona-Pandemie werden den Schulen im Kreis Recklinghausen anstelle der Belehrungen im Gesundheitsamt vorübergehend Informationsmaterialien über die wesentlichen infektions- und lebensmittelhygienischen Grundregeln zur Verfügung gestellt. Die Schulen bereiten ihre Schüler*innen anhand dieser Materialien auf ihre Tätigkeit in den Praktikumsbetrieben vor. Eine Bescheinigung über die Belehrung durch das Gesundheitsamt kann derzeit nicht ausgestellt werden und ist daher auch nicht beim Arbeitgeber vorzulegen. Diese Regelungen gelten, bis das Gesundheitsamt wieder über die notwendigen Kapazitäten zur vollständigen Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz verfügt. Gesundheitsamt recklinghausen belehrung north. Die Schulen werden hierüber gesondert informiert.
B. Aufklärung über den Infektionsweg, gegebenenfalls die Empfehlung einer Antibiotika-Prophylaxe, die Anordnung eines Tätigkeitsverbots oder auch eines Besuchsverbots für Gemeinschaftseinrichtungen, die Durchführung von Desinfektionen etc. ). Mit den angeordneten oder empfohlenen Maßnahmen verfolgt das Gesundheitsamt das Ziel, die Weiterverbreitung einer Infektionskrankheit z. in der Familie, am Arbeitsplatz oder in Gemeinschaftseinrichtungen zu verhindern. Wir beraten Sie über: die Erkrankung oder den Infektionsweg und wie man sich ggf. schützen kann (z. im häuslichen Bereich, am Arbeitsplatz, in der Gemeinschaftseinrichtung eventuell notwendige Schutz- und Kontrollmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz ein eventuell notwendiges Tätigkeitsverbot oder ein Besuchsverbot für Gemeinschaftseinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz notwendige Desinfektionsmaßnahmen und vieles mehr Meldepflichtige Krankheiten Bestimmte Krankheiten bzw. Krankheitserreger sind nach dem Infektionsschutzgesetz dem Gesundheitsamt zu melden.
An dieser Stelle möchten wir Ihnen einen Überblick über die Dienste und Leistungen des Gesundheitsamtes geben. Informationen, Formulare, Dokumente und Ansprechpartner/-innen finden Sie auf den Seiten des jeweiligen Angebotes.
Inhalt der Belehrung Die Belehrung erfolgt mündlich und schriftlich. Sie dient besonders der Information und Aufklärung darüber, bei welchen Erkrankungen oder in welchen Fällen ein Tätigkeitsverbot besteht welche gesetzlichen Verpflichtungen zu beachten sind. Die ausgestellte Bescheinigung über die Belehrung ist am ersten Arbeitstag dem Arbeitgeber auszuhändigen. Was müssen Sie tun, um eine Belehrung zu bekommen? Aufgrund der bestehenden Corona-Pandemie, führt der Kreis Recklinghausen derzeit nur in dringenden Ausnahmen Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz in Präsenzveranstaltungen durch. Für nähere Auskünfte steht das Gesundheitsamt unter unten aufgeführter Telefonnummer zur Verfügung. Um Ihnen trotz der derzeitigen Situation bestmöglichen Service bieten zu können, hat der Kreis Recklinghausen vorübergehend die Technologiezentrum Glehn GmbH (TZG) mit der Durchführung der Belehrungen beauftragt. Das TZG bietet die Belehrungen in digitaler Form als Onlinebelehrung in unserem Auftrag an.