Dazu zählen Unterlagen, die wichtige Lebensereignisse betreffen. Sortieren Sie Dokumente wie Geburtsurkunde Zeugnisse Impfausweis und ggf. Heiratsurkunde an einem sicheren Platz ein, wo Sie sie jederzeit wiederfinden. Welche Probleme gibt es beim Vernichten von Akten? Bei geschäftlichen Unterlagen gibt es ein Ablaufdatum. Dieses gibt an, bis wann die Akten aufbewahrt werden müssen. Anders sieht es bei privaten Dokumenten aus. Daher müssen Sie die einzelnen Papiere genau unter die Lupe nehmen. Bei Rechnungen achten Sie auf das Datum. Eine alltägliche Rechnung aus dem Supermarkt kann schon in den Müll gegeben werden, sobald der fällige Betrag abgebucht ist. Arztrechnungen sind länger aufzubewahren. Alte Akten entsorgen? Karl Meyer hilft Ihnen dabei. Die Gewährleistungszeit liegt bei drei Jahren – außerdem können Ansprüche auf Schadenersatz sogar nach dreißig Jahren noch gelten gemacht werden. Gegebenenfalls sortieren Sie diese ebenfalls ein. Das gilt auch für Kfz-Rechnungen oder Unterlagen aus der Werkstatt. Denn bei einer Teilkaskoversicherung legen Sie im Falle eines Diebstahls mithilfe alter Rechnungen den Wert des Autos dar.
Alle gemäß BDSG erforderlichen Anforderungen werden selbstverständlich durch unser Unternehmen nicht nur bei der Vernichtung sondern auch beim Transport der Akten in jeder Weise erfüllt (Einsatz von verschließbaren Spezialbehältern, kein Zugriff auf das Schriftgut durch den Fahrer, passive GPS Überwachung usw. ). Wir bedienen Kunden in ganz Schleswig-Holstein und sind somit in die Lage versetzt auch kurzfristig Ihnen Behälter zu stellen bzw. auszutauschen. Für eine Detailansicht des Zertifikats klicken Sie einfach auf das Bild. Aktenvernichtung - einfach und sicher bei Interseroh. >> PDF Download (252 KB) >> PDF Download (276 KB) Sie möchten mehr über unsere Aktenvernichtung erfahren? Wir informieren Sie gerne und beantworten Ihre Frage persönlich übers Telefon oder Sie nutzen unser Kontaktformular. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern. Servicenummer: 0800 74 55 435 Servicenummer: 0800 74 55 435
Von Zeit zu Zeit ist es ratsam, alte Aktenordner und Dokumente, die sich angesammelt haben, zu entfernen. Allerdings ist dabei einiges zu beachten. FOCUS Online gibt Ihnen wichtige Tipps und Hinweise, wie Sie Ihre Akten am besten vernichten können und worauf Sie dabei Acht geben sollten. Wichtige Voraussetzung für das Akten vernichten ist eine angemessene Ordnung in den Dokumenten. Daten und Akten vernichten lassen vom Experten - Neu-exAKTA AG. Wer alles ungefiltert abheftet, verliert schnell den Überblick. Die Folge: Es sammelt sich immer mehr Papier an und niemand weiß, welches Schriftstück wichtig ist – und welches gut und gerne vernichtet werden kann. Wichtig bei der Sortierung sind eine thematische Ordnung und eine Chronologie in den Akten. Auf diese Weise lassen sich wichtige Dokumente schneller wiederfinden. Wer mit dem Papierberg überfordert ist, der sucht sich Unterstützung: Büroorganisationsberater helfen gerne, wenn Sie vor lauter Akten und Ordnern fast verzweifeln. Welche Akten sollten nicht vernichtet werden? Einige Dokumente sollten Sie auf jeden Fall aufbewahren.
Wir arbeiten nachhaltig und helfen Ihnen und Ihrem Unternehmen nachhaltiger zu werden. Wir verwerten die Restmaterialien der Vernichtung und führen diese im Nachgang dem Wertstoffkreislauf wieder zu. MOVING YOUR BUSINESS WIR BRINGEN BEWEGUNG IN IHRE AKTENVERNICHTUNG Senden Sie uns jetzt Ihre Anfrage Jetzt anfragen
Alle Regeln strikt zu befolgen, ist eine Kunst für sich. Deshalb entscheiden sich immer mehr Firmen, einen Profi zu beauftragen. Immer wieder ist von der Vision des "papierlosen Büros" zu hören, aber in der Realität ist das meist wirklich nur eine Vision, quasi Zukunftsmusik. Nach wie vor stapeln sich in den Büros und Archiven vieler Firmen Berge von Ordnern mit sensiblen (Kunden-)Daten. Dazu kommen natürlich auch immer mehr Festplatten und andere digitale Speichermedien. Nicht nur, dass die Lagerung und Archivierung alter Daten viel Platz, Zeit und Geld kostet – es kann sogar gefährlich werden! Wenn Daten nämlich zu lange aufbewahrt werden, greift das in das Grundrecht auf Datenschutz ein. Kundendaten müssen zum Beispiel nach sieben Jahren vernichtet werden. Firmen, die Daten unerlaubterweise nicht löschen bzw. sogar mit Schädigungsabsicht aufbewahren, drohen Verwaltungsstrafen bis zu 25. 000 Euro. Im Extremfall können manchmal sogar Haftstrafen von bis zu einem Jahr verhängt werden.