Antragssteller*innen entstehen dadurch keine finanziellen Leistungsgewährung ist sichergestellt. Persönliche Beratungsgespräche finden allerdings zurzeit ausschließlich auf Einladung durch das JobCenter und nach vorheriger Terminvereinbarung statt. Nutzen Sie unsere Telefon- und E-Mail-Kontakte: Telefon: 0201 88 57 180 (montags bis freitags von 8 Uhr bis 12. 30 Uhr besetzt) E-Mail: Nutzen Sie für Rückfragen auch unser Online-Kontaktformular! Ausnahme: Beantragung des Schulbedarfes Die Antragsbearbeitung des Schulbedarfes erfolgt lediglich bei Bezug von Wohngeld oder Kindergeld mit Kinderzuschlag durch das Team für Bildung und Teilhabe. Die Anträge auf Schulbedarf werden ansonsten in der jeweils zuständigen Leistungsabteilung bearbeitet: Wer Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) empfängt, wendet sich beim Thema Schulbedarf an das Amt für Soziales und Wohnen (Steubenstr. 53, 45138 Essen), wer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) erhält, also an das zuständige JobCenter.
Die zum 01. 01. 2012 eingeführten Leistungen für Bildung und Teilhabe sollen Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen fördern und eine bessere Einbindung in die soziale Gemeinschaft ermöglichen. Die Leistungen für Bildung und Teilhabe umfassen Eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten Persönlichen Schulbedarf Schülerbeförderung (in NRW erfolgt die Übernahme bei Vorliegen der Voraussetzungen vorrangig durch den Schulträger) Lernförderung Teilnahme an gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtung Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft In die Zuständigkeit des Sozialamtes der Stadt Herzogenrath zur Gewährung von Bildungs- und Teilhabeleistungen fallen folgende Personen. Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetzes Empfänger von Wohngeld Empfänger von Kinderzuschlag Weitere Informationen Nähere Informationen zu den Einzelleistungen finden Sie auf der Internetpräsenz des LanschaftsVerbandRheinland.
Informationen zur Umsetzung des Bildungspaketes Das Bildungs- und Teilhabepaket ist Teil einer Reform mehrerer Gesetze im Rahmen der so genannten "Hartz-IV-Reform", u. a. des Sozialgesetzbuches II (SGB II). Es ist das Ergebnis eines Vermittlungsverfahrens zwischen Bund und Ländern. Anlass war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2010. Das Gericht hatte die bisherigen Leistungen nach dem SGB II zum Teil als verfassungswidrig beanstandet. Die Landesregierung hat zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes eine Arbeitshilfe veröffentlicht. Ansprechbehörde sind in der Regel die Jobcenter der Kreise und kreisfreien Städte. Für den Personenkreis, der einen Kinderzuschlag oder Wohngeld erhält, gelten andere Verfahren. Das "Bildungs- und Teilhabepaket" besteht aus sechs Komponenten Förderung von Schulausflügen und mehrtägigen Klassenfahrten, Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf, Schülerbeförderung, schulische Angebote ergänzende Lernförderung, Teilnahme an gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung und Bedarfe zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (z.