Hallo, ich bin 17 Jahre alt, komme aus Bayern und weiß nicht mehr weiter. Ich habe eine sehr schlimme Vergangenheit, deswegen ich auch sehr oft in der Psychatrie gelandet bin. Ich war auch 1 Jahr in einer Reha. Habe keine Freunde hier. Kein Kontakt zu meiner Mutter aufgrund Kindesmissbrauch, schlechtes Verhältnis zu meinem ich aus der Reha entlassen wurde dachte ich das alles zuhause gut laufen wird. Doch mein Bruder hat ein starkes Drogenproblem. Es ist ständig laut zuhause. Es kommt zu Auseinandersetzungen zwischen meinem Vater und meinem Bruder ( manchmal werden sie auch Handgreiflich sich gegenüber) Mein Vater und mein Bruder sind aggressiv und alles andere. Ich als psychisch kranke halte sowas nicht mehr aus. Mein Vater schiebt mir die ganze schuld in die Schuhe und vieles mehr. Es ist einfach schrecklich. Es dauert noch ein bisschen bis ich meinen Erziehungsbeistand bekomme. Ich habe auch einen festen Freund der in Baden Württemberg wohnt. Ich würde gerne in seine nähe ziehen, weil ich mich da Wohlfühle.
Beim Abschlussgespräch wird ihnen der Arzt dann schon sagen wie die Klinik ihre EM einschätzt und ob eine EM -Rente ( oder ander Massnahmen wie Teilhabe am Arbeitsleben etc. ) überhaupt in Frage kommt. Sie können dann damit einverstanden sein was die Klinik sagt oder ihre gegenteilige Meinung dann dazu kundtun. Inwieweit diese dann noch in den Abschlussbericht mit einfliesst bzw. noch berücksichtigt wird liegt aber alleine in der Entscheidung des Arztes. 21. 2011, 09:48 @Vorschreiber: wie ich geschrieben habe: Reharzt gibt eine Einschätzung ab. Die RV entscheidet völlig eigenständig. Was ich aber noch nie gehört oder gelsen habe ist, dass die RV eine Rente genehmigt, wenn dies der Reharzt so noch nicht gesehen hat. Also stellt die Reha doch eine wichtige Hürde dar... Wobei der Klageweg immer offen, aber sicherlich auch anstrengend und zeitraubend ist... 21. 2011, 09:53 Zitiert von: Mabuse Leider ist es im Auftrag der Rentenversicherung das Ziel der Einrichtung möglichst viele Patienten arbeitsfähig zu entlassen.
Je nach Situation und Fall sind aber auch Sanktionen möglich, wie Einschränkungen beim Ausgang oder bei der Teilnahme an den Freizeitangeboten. Drohen bei der Verletzung der Mitwirkungspflicht dem Patienten Sanktionen? Verhindern oder beeinträchtigen Patienten den Erfolg der Rehabilitation, weil sie nicht oder nur unzureichend mitwirken, können die Leistungen vorzeitig beendet werden, sagt DRV-Sprecher von der Heide. "Dies ist in der Praxis aber die absolute Ausnahme. In der Regel gelingt es den Mitarbeitern in den Einrichtungen, Patienten, die zunächst wenig oder gar nicht mitwirken, zu motivieren. " Sollte die Reha vorzeitig beendet werden müssen, drohen dem Patienten aber keine finanziellen Sanktionen. Denn "die Kosten der Rehabilitation muss der jeweilige Leistungsträger trotz der vorzeitigen Beendigung entsprechend der gesetzlichen Vorschriften übernehmen. " Generell gilt also: Verhält sich der Patient nicht wie vom Arzt verordnet, kann sich dadurch die Genesung verzögern. Dann wird eventuell ein Folgeantrag für weitere Behandlungen nötig.
Mit dem Ergebnis, dass die Kasse kein Krankengeld mehr zahlen muss. Wie soll ich mich verhalten, wenn die Krankenversicherung mich in die Reha schicken will? Noch einmal: Wenn die Kasse der Meinung ist, Ihre Arbeitsfähigkeit müsse in der Reha überprüft werden, können Sie sich dem nicht grundsätzlich entziehen. Anders als beim vermeintlich gut gemeinten Ratschlag, den Job zu kündigen und Arbeitslosengeld zu beantragen – hierauf sollten Sie sich niemals einlassen. Bei der Reha müssen Sie mitspielen. An dieser Stelle ist es ratsam, den Wunsch der Krankenversicherung ins Verhältnis zu setzen. Nach Eingang des Briefes haben Sie zehn Wochen Zeit, einen Antrag zu stellen. Nichts hindert Sie daran, diese Frist bis zum Schluss auszureizen. Schon sind wieder mehr als zwei Monate ins Land gezogen, in denen Ihr Krankengeld weiterläuft. Wenn Sie dann immer noch nicht gesund sind, stellen Sie den Antrag bei der Rentenversicherung. Ihre Reha wird im Normalfall nicht sofort starten. Im Gegenteil – mitunter dauert es drei bis sechs Monate bis zum eigentlichen Start der Maßnahme.
Also dass die Person aufgrund dessen sozusagen "felsenfest deutsch" bleibt in der E-Mail? Wie seht ihr das? Wird das Ausrufezeichen nach der Anrede eher benutzt, wenn Abneigung oder irgendwas Ähnliches besteht? Oder mache ich mir einfach zu viele Gadanken? Danke im Voraus für eure Antworten 😀 Kollege zeigt sich undankbar? Hallo liebe Community, ich habe einem Kollegen fünf Tage lang in meiner Freizeit geholfen und er zeigt überhaupt keine Dankbarkeit. Es ging um eine programmieraufgabe. Er tut sich sehr schwer mit der Sprache und hat es seit zwei Monaten nicht hinbekommen, es selbst fertig zu stellen. Das Projekt müssen wir bald abgeben und es könnte sein, dass er dadurch die Stelle verliert. Ich habe ihm dann angeboten, dass wir und über Sprachkonferenz treffen können und das gemeinsam machen können. Habe ihm alles per Bildschirmübertragung erklärt, wie es funktioniert und es entwickelt, damit er den Code auch versteht und künftig auch selber entwickleln kann. Morgen steht die Präsentation vor dem Chef an.
Danke. Eleonor 10. 2022, 11:12 Hatten Sie in dieser Frage schon einmal einen Beratungstermin bei der DRV? Zumindest ich sehe ohne weitere Angaben im wahrsten Sinne des Wortes "auf dem Schirm" zu haben, keine Chance, dass wir Sie hier beraten. Ggf., falls Sie Mitglied sind, könnten auch VdK und SoVD noch erste richtungsweisende Informationen für Sie parat halten.... Hier im Forum sehe ich leider keine Möglichkeit - schon gar nicht rechtsverbindlich... 10. 2022, 11:19 Experten-Antwort Hallo Eleonor, leider können wir keine Auskünfte zu der Betriebsrente geben. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an die entsprechende Zahlstelle der Betriebsrente. In der Rentenversicherung wird im Falle des Bezuges (in Ihrem Falle) einer Witwenrente das eigene Einkommen der Witwe geprüft und evtl. anteilig auf die Witwenrentenzahlung angerechnet. Hier gibt es jedoch einen Freibetrag bis zur dem das Einkommen nicht angerechnet wird. Um genauer sagen zu können, welche Rentenbeträge Ihnen zustehen, ist jedoch eine individuelle Beratung nötig.
Seien sie hartneckig! Was heißt LEIDER? Welchen Sinn sehen Sie denn in einer Reha -Maßnahme? Der Sinn ist doch wohl der, daß der Patient nach der Maßnahme wieder arbeitsfähig wird. Eine Reha ist doch kein von der DRV bezahlter Urlaub! Also manche haben aber auch gar keine Ahnung... 21. 2011, 09:56 Auch wenn Sie es weder gehört oder gelesen haben, trifft es trotzdem zu. @Krämers hat vollkommen recht. 21. 2011, 10:03 Hallo Tom, welche Alternative haben Sie? Natürlich wird die Rehaeinrichtung ihre Einschätzung über eine eventuelle (teilweise oder volle) Erwerbsminderung oder der uneingeschränkten Erwerbsfähigkeit darlegen. Sie müssten dann schon ihren behandelnden Ärzten der Rehaeinrichtung ausführlich Ihre eigene Sichtweise (und die Ihrer bislang behandelnden Ärzte) darlegen. Sollte die Entscheidung des Rentenversicherungsträgers dann nicht den tatsächlich gegebenen gesundheitlichen Gegebenheiten entsprechen, sollten Sie Widerspruch unter Heranziehung der Entscheidungsgründe ( ggf. auch des Berichtes der Reha -Klinik) einlegen.