Dies soll das Kind ermuntern, auch Dinge anzusprechen, die es in Gegenwart der Eltern nicht gesagt hätte. Dabei ist es von Vorteil, wenn das Kind den Arzt schon kennt und ein Vertrauensverhältnis besteht. Wer gar nicht alleine gehen möchte, darf natürlich auch eine Vertrauensperson mitnehmen. Das Gespräch unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht. Der Arzt darf ohne das Einverständnis des Kindes niemanden über den Inhalt informieren. Die einzige Ausnahme: Lebensgefahr. Die Kosten für die J1 übernimmt die Krankenkasse. Wer sie in Anspruch nehmen will, benötigt lediglich Versicherungskarte und Impfpass. Bei der J1 Untersuchung wird weit mehr gemacht als nur Blutdruck messen. (Bild: Pixabay/Alterio Felines) Was bei der J1 alles untersucht wird Der Zeitraum zwischen dem 12. und dem 14. Lebensjahr markiert das Ende der Kindheit und den Beginn der Pubertät. Ein guter Zeitpunkt also, um einen grundsätzlichen medizinischen Check zu machen. Wissenswertes über die J1-Untersuchung bei Jugendlichen | PraxisVITA. Diese Leistungen werden bei der J1 abgedeckt: Überprüfung und ggf.
Ansonsten bestehen bei der Jugendgesundheitsuntersuchung keine Risiken. Gibt es alternative oder ergänzende Untersuchungen? Als weitere Maßnahmen am Untersuchungstermin können auch Impfungen vorgenommen werden. So kann ein eventuell nicht ausreichender Impfschutz aufgefrischt werden. Bei Mädchen kann eine Impfung gegen HPV (Humanes Papillom-Virus, welches unter anderem zu Gebärmutterhalskrebs führen kann) vorgenommen werden. Hatte der Patient bisher noch keine Windpocken, so kann auch eine Windpocken-Impfung angezeigt sein. Bei Bedarf können durch auffällige Ergebnisse in der J1 auch weitergehende Untersuchungen erforderlich werden. J1 untersuchung welche blutwerte youtube. Die J1 ist die letzte reguläre Untersuchung aus der Reihe zur Früherkennung im Kindes- und Jugendalter. Als Zusatzuntersuchung kann zwischen dem 16. und 18. Lebensjahr noch die J2 vorgenommen werden. Letzte Aktualisierung am 08. 11. 2021.
Ganz ohne die Eltern.
Wenn Ihr Kind es nicht möchte, darf der Arzt oder die Ärztin hierüber keine Auskunft geben, es sei denn, es bestünde eine Gefahr für das Leben des Kindes.