Dass man einen Rahmen als solchen noch nutzen kann, Einzelteile aber nicht? Ich behaupte jetzt nicht, den Stein der Weisen gefunden zu haben. Ich bin nur ein kleines Lichtlein unter 130. 000 Anwlten in Deutschland. Das ist eben meine Ansicht. Kann sein, dass der Kollege um den Block herum eine andere vertritt. Ich will es sogar nicht ausschlieen, dass ich zwei Argumentationen in der Tasche habe. Wenn ich den Eigentmer des gestohlenen Rades vertrte, wrde ich natrlich das ganze Rad an der Rahmennummer festmachen. Wenn ich den Kufer vertrte, wrde ich den Eigentumserwerb durch Verarbeitung vertreten. Fahrraddiebstahl - Wie man ein geklautes Rad wiederfindet | deutschlandfunkkultur.de. Wobei man sich darber klar sein muss, dass kaiGo die Ansicht der Staatsanwaltschaft vertritt, die nur dann wegen Diebstahls anklagen kann, wenn kein Eigentumserwerb stattgefunden hat. Also da ist schon eine eindeutige Vorbelastung vorhanden. 20. 2008, 09:55 # 29 Nun, ich bin kein Jurist, aber wenn es hier um mein geklautes Fahrrad gehen wrde, she meine Argumentation etwas anders aus.
Mach Dich deswegen nicht allzu hei. Eine gute neue (professionelle) Metallic Lackierung (Rahmennummer gleich mit rausspacheln) kann schon Wunder wirken. Beim Sandstahlen muss meist danach mit Fller geabreitet werden, da verschwindet die Rahmennummer eh von alleine. Das erspart Dir vermeindlichen rger mit den "Ordnungshtern". Versuch es aber nicht selbst mit dem Umspritzen und nimm kein Schwarz. An Kosten wrde ich 150 ber den Daumen schtzen (inklusive Klarlack-Schutzschicht) MfG the Godfather # 5 Zitat von fusion... vielleicht um ein geklautes Fahrrad handeln knnte. Vllt. geklaut, vllt. auch nicht. Eigentumserwerb (auch gutglubig) an geklauten Sachen ist nicht mgl., aber vllt. an nur vllt. geklauten Sachen. Also musst Du herausfinden, ob's tatschlich geklaut ist, nur vllt. geklaut reicht nicht. Vllt. verstndlich? Geklautes Fahrrad gekauft – hat das Folgen? - Rhein-Neckar-Kind. 19. 2008, 16:43 # 6 Das ist ein chdem ich alles drum gendert habe, fhrt er jetzt recht sgesamt mit Reparatur kostet er jetzt ca. 300 Euro. Ich weiss nicht ob es geklaut war oder gesagt ist halt nur dem rad ist fast nichts mehr wie es war, ausser der Rahmen und der soll ich das denn wissen, ob das geklaut war oder nicht??
Rahmennummer registrieren lassen Für Fahrradbesitzer ist es deshalb sinnvoll, ihre Fahrräder mit der Rahmennummer bei der Polizei oder auf speziellen Online-Plattformen zu registrieren. So wird eine Zuordnung im Diebstahlfall erleichtert. Zudem ist der Verkauf eines registrierten Fahrrads für einen Dieb deutlich riskanter, da die Identifikation des eigentlichen Eigentümers schneller und einfacher ist. "Die Rahmennummer ist in den Rahmen eingraviert und befindet sich meist unter dem Tretlager, am Sattelrohr, in der Nähe des Steuerkopfes oder am Ausfallende", erklärt Marijke van Dijk vom Fahrradhersteller Koga. Kauf nicht ohne Kaufvertrag Beim Kauf eines gebrauchten Rades sollten die Käufer darum immer auf einen Kaufvertrag sowie (im Idealfall) auf Original-Unterlagen zum Fahrrad bestehen. Diese Dokumente belegen, dass man das Rad nicht selbst gestohlen hat, sondern käuflich erworben. Der Kaufvertrag sollte sowohl die Rahmennummer des Fahrrads als auch den Namen und im besten Fall die Ausweisnummer des Verkäufers enthalten.
Fahrrad an festen Gegenstand anschließen Um Dieben im Alltag weniger Chancen zu lassen, sollte das Fahrrad immer mit einem hochwertigen Schloss gesichert und am besten an einem hellen, gut einsehbaren Ort abstellt werden. "Wir raten dazu, am besten den Fahrradrahmen mit einem hochwertigen Schloss an einen festen Gegenstand anzuschließen ", meint Torsten Mendel vom Sicherheitsexperten Abus. Zusätzlich bietet sich an, Räder gerade nachts in einem abschließbaren Raum oder einer speziellen Fahrradgarage abzustellen. dhz
18 hochwertige Ausstellungs- und Kundenräder wurden aus dem Firmengebäude entwendet. Die Befürchtung von Geschäftsführer Stefan Stiener: Die Räder werden günstig über Plattformen wie Ebay oder auf Flohmärkten angeboten – eine Wiederbeschaffung somit erschwert. Da es sich bei den Rädern allerdings um hochwertige, auffällige individuelle Anfertigungen handelt, appelliert Stiener an Kaufinteressierte, genau zu überprüfen, ob sich hinter angebotenen "Topschnäppchen" nicht etwa Diebesgut verbirgt. Denn das kann auch für den Käufer dieser Räder zum Problem werden. Begehe ich Hehlerei? "Wer ein gestohlenes Fahrrad im Gebrauchtmarkt kauft, kann strafrechtlich und/oder zivilrechtlich belangt werden", erklärt Rechtsanwältin Dr. Anja Matthies vom Online-Rechtsdienstleister Bikeright. Strafrechtlich müsse unterschieden werden, ob ein Vorsatz vorliegt oder nicht. Ist ersteres der Fall, also weiß der Käufer, dass es sich bei seinem Neukauf um eine gestohlene Ware handelt und nimmt das in Kauf, macht er sich laut Paragraph 259 des Strafgesetzbuches der Hehlerei strafbar.