Sehr geehrter Rechtsuchender, vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne wie folgt beantworte: Da nach Ihren Angaben ein Liefertermin vertraglich bestimmt war, kam der Händler mit erfolglosem Verstreichen dieses Termins automatisch in Verzug und hat gem. § 286 BGB den hieraus entstandenen Schaden zu ersetzen. Da Sie die Küche nicht nutzen konnten, steht Ihnen grundsätzlich ein Schadensersatz – Nutzungsausfallentschädigung – zu. Diese ist für die Kücheneinrichtung anerkannt, da deren ständige Verfügbarkeit für die Lebensführung von zentraler Bedeutung ist (vgl. Palandt, BGB, 69. Aufl. Lieferverzug | Arbeiterkammer. 2010, § 249 Rn. 49). Der Schaden berechnet sich allerdings nicht danach, wie viel Geld Sie konkret für auswärts zu sich genommene Mahlzeiten ausgegeben haben. Vielmehr wird der Nutzwert einer eigenen Küche im Wege der Schätzung ermittelt. Dabei wird auch zu berücksichtigen sein, dass Sie eigene Aufwendungen für Nahrungsmittel, Energie, Wasser usw. gespart haben, da Sie nicht selbst gekocht und abgewaschen haben.
Viele Grüße Judith Mitglied seit 04. 2002 598 Beiträge (ø0, 08/Tag) Hallo stefan, auf jeden Fall mußt du den Lieferanten schriftlich in Lieferverzug setzen hält er den dann auch nicht ein könntest du theoretisch auf jeden Fall einen Abzug machen. Schau doch mal unter Wiso oder Ratgeber Recht in die Service-Seiten nach. tappie Gelöschter Benutzer Mitglied seit 11. 2002 226 Beiträge (ø0, 03/Tag) Bei dem Kauf meiner Sofaecke und Kleiderschrank gab es auch solchen Hickhack. Lieferschwierigkeiten angebl. Die waren bloß zu blöde nachzusehen, daß die sachen längst seit wochen im Lager waren. Hab dann richtig auf den Tisch gehauen und hab die Kosten für die Lieferung und Aufstellung usw. nicht bezahlen müssen (ca. Preisnachlaß bei verspäteter Lieferung..... | Sonstiges (Plauderecke) Forum | Chefkoch.de. 50 Eur) und weitere 2% Rabatt bekommen als ich gesagt habe, unter diesen Umständen könne ich nur noch Negativwerbung von mir geben, wenn es so läuft in diesem Unternehmen.. Da der Ruf eh schon nicht der Beste war, sind sie dann darauf eingegangen, mir die 2% auch noch anzubieten. Versuch macht klug, probiers mal.
Regeln für den Kaufvertrag Bei jedem Einkauf im Supermarkt, bei der Anschaffung eines Gebrauchtwagens oder beim Haustürgeschäft: Überall kommt ein Kaufvertrag zustande. Dabei gibt es feste Regeln, an die sich Käufer und Verkäufer halten müssen. Von Widerruf bis Umtausch: Wenn Sie mit der Ware nicht zufrieden sind Musterbrief: Wenn der Händler nicht zum vereinbarten Termin liefert Lieferung defekter Ware Liefert der Möbelhändler Ihnen einen Schrank, dessen Türen sich nicht öffnen lassen oder einen Stuhl mit nur drei Beinen, eignen sich diese Möbel nicht zur Verwendung. Die gelieferten Möbel haben Macken Musterbrief: Gelieferte / gekaufte Ware hat Mängel Musterbrief: Rücktritt vom Vertrag bzw. Preisnachlass bei Reklamationen. Minderung des Kaufpreises wegen fehlgeschlagener Nacherfüllung (Reparatur / Austausch) Ersatzlieferung Hat die Ware einen Mangel, und lässt sich der Fehler nicht beheben, tauschen Firmen während der gesetzlichen Gewährleistung meist das defekte gegen ein einwandfreies Produkt aus. Zahlen Sie keine Nutzungsentschädigung.
Sie entscheiden, ob der Preisnachlass der beschädigten Ware im Verhältnis steht. Bleiben Sie aber realistisch und freuen Sie sich über einen Nachlass beim Kaufpreis. Für beschätigte Ware einen Nachlass erwirken Nicht jeden Preisnachlass bei beschädigter Ware sollten Sie akzeptieren. Ist der Preisnachlass des Produkts erheblich zu niedrig bezüglich des Fehlers, verlangen Sie, mit dem Vorgesetzten selbst reden zu wollen. Äußern Sie diesen Wunsch sachlich und bleiben Sie gelassen. Dem Filialleiter erklären Sie dann, weshalb Ihnen der vorgeschlagene Preisnachlass der beschädigten Ware nicht zusagt. Sollte Ihr Gesprächspartner dann noch etwas mehr Preisnachlass für die beschädigte Ware gewähren, bedanken Sie sich. Sind ihm für weitere Nachlässe die Hände gebunden, sollten Sie die Unterhaltung höflich beenden. Sie haben nun die Entscheidung, die Ware mit dem erst gewährten Preisnachlass zu kaufen oder nicht. Der Preisnachlass bei beschädigter Ware kann teuer werden Denken Sie bitte daran, dass ein gewährter Preisnachlass bei beschädigter Ware zu Einschränkungen im Umtausch- wie im Garantierecht kommen kann.