Roy Statiker 22. 2013 auch das kann Ihnen nur der Statiker sagen. Googlen Sie nur als Beispiel mal Grundbruch, dann wird die Problematik schnell klar. Ansonsten kann ich mich den vorherigen Kommentaren nur anschließen: vorher Beweissicherung beim Nachbarn machen, sonst sanieren Sie dessen Haus anschließend auch noch
Weiterhin sollten Sie mit dem Nachbarn den Bestand prüfen um spätere Behauptungen von Bauschäden zu vermeiden. An den Fundamenten der gemeinsamen Grenze wird wohl eine Unterfangung notwendig die Geld kostet. Dabei immer daran denken, dass auch der Nachbar sein Haus später irgend wann auch mal erneuert. Gruß Erst einmal Vielen Dank für eure... 22. Abriss doppelhaushälfte zustimmung nachbar. 2013... Antworten. Natürlich werde ich über mein Vorhaben in Vorfeld mit dem Nachbarn reden und hoffe auch auf Einsicht seinerseits. Dass mit dem Tiefer gehen und Unterfangen ist so eine Sache. Klar, wenn ich tiefer als das Streifenfundamt unserer gemeinsamen Wand gehe muss ich es unterfangen, aber was ist, wenn das gemeinsame Streifenfundament noch tiefer ist oder min. genauso tief, wie die Tiefe meiner Baugrube? In Altbauten wurde damals ja eh immer mit einem tieferen Streifenfundament gebaut als Unterkante Kellerboden. Es muss eh vorher mal ein Statiker drüber gucken um mir eine verbindliche Antwort zu geben, aber ist es in der Regel so, dass man auf eine Unterfangung verzichtet, wenn das Fundament nicht untergraben wird?
Frage vom 24. 11. 2008 | 11:37 Von Status: Frischling (23 Beiträge, 7x hilfreich) Einwilligung Nachbar bei Anbau DHH Hallo zusammen, wir überlegen eine DHH (rechte Seite) zu erwerben. Problem: da die Raumaufteilung durch tragende Wände sehr ungünstig ist, müßte das Haus nach hinten in den Garten um 2*7m angebaut werden (Nordseite). jetzt haben wir den Verkäufer gebeten, den Besitzer der anderen DHH zu fragen, ob er mit dem Anbau einverstanden ist. Der antwortete: im Sinne seines Mieters, ist er einem Anbau nicht aufgeschlossen hat man dennoch eine Chance, daß man anbauen dürfte, wie müßte man da vorgehen? (über Bauordnungsamt) ---------- oder man reißt die DHH -Seite ab. Darf man dies? oder braucht man wieder eine Einwilligung bzw. ist dies technisch überhaupt möglich? danke # 1 Antwort vom 27. 2008 | 09:37 # 2 Antwort vom 29. 2008 | 18:32 Von Status: Praktikant (680 Beiträge, 232x hilfreich) Für einen Anbau/Umbau brauchst du immer die Baugenehmigung. Abreißen einer Doppelhaushälfte - versteigerungspool.de. Ich würde dir raten dich in diesem Fall nicht auf eine mündliche Aussage des Verkäufers zu verlassen, sondern selber mit den anderen Eigentümer reden, ansonsten kann dieser, vorallem wenn sich der zahlenden Mieter querstellt, auch viel Ärger bringen.