Weiter wurde in den Entscheidungen festgestellt, dass eine Nicht-Beachtung und eine Nicht-Bewertung eines privaten Gutachtens eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör einer Partei bedeuten würde – und somit rechtswidrig wäre. Kurz notiert privates Gutachten gleichwertig zu gerichtlich bestelltem Gutachten fließt im gleichen Maß in die gerichtliche Entscheidung mit ein Nicht-Beachtung und Nicht-Bewertung eines privaten Gutachtens ist rechtswidrig Die Praxis zeigt, dass die Gerichte regelmäßig dem folgend private Gutachten vollwertig als Entscheidungsgrundlage heranziehen. Hierzu sei ein Zitat eines Strafgerichtes genannt, bei dem wir ein privat beauftragtes Gutachten über eine verminderte Schuldfähigkeit der Angeklagten erstellt haben, welches über den Rechtsanwalt der Angeklagten eingereicht wurde und welches von der Staatsanwaltschaft (wie nicht unüblich) umfassend kritisiert wurde: "Für das Gericht bestehen keine Zweifel an der durch den Gutachter Herrn Maurus dargelegten verminderten Schuldfähigkeit der Angeklagten zum Tatzeitpunkt! Ärztliches Gutachten - Hinweise. "
Die Krankenkassen sollen bei Vorliegen eines Behandlungsfehlerverdachts ihre Versicherten unterstützen. Dies ergibt sich aus § 66 SGB V. Hierfür kann die Krankenkasse zur Abklärung eines Behandlungsfehlers den MDK mit der Erstellung eines fachmedizinischen Gutachtens beauftragen. Im Jahr 2018 wurden durch den MDK 14. 133 Gutachten zu vermeintlichen Behandlungsfehlern erstellt. Hierbei wurde in 3. 497 Fällen ein Behandlungsfehler bestätigt, dieser war jedoch nur in 2. 799 Fällen auch kausal für den erlittenen Schaden. (Siehe:) Die Erstellung eines Gutachtens durch den MDK ist kostenfrei. Der MDK beurteilt, ob bei den Krankenversicherten ein gesundheitlicher Schaden vorliegt und ob ein Behandlungsfehler hierfür als Ursache in Frage kommt. Privates medizinisches gutachten erstellen lassen land. Nach Beauftragung des MDK durch die Krankenkasse liegt die Bearbeitungszeit bei ca. 6 – 8 Monaten. Privat versicherte Patienten haben nicht die Möglichkeit auf die Erstellung eines fachmedizinischen Gutachtens durch den MDK zurückzugreifen. Privatpatienten haben daher nur die Möglichkeit sich an die Schlichtungsstellen der Landesärztekammern zu wenden oder ein privates fachmedizinisches Gutachten einzuholen.
Hiervon endeten 5. 972 Anträge mit einer Entscheidung infolge der Erstellung eines medizinischen Gutachtens. Hintergrund der hohen Zahl an Erledigungen ohne medizinisches Gutachten ist unter anderem, dass im Schlichtungsverfahren anders als bei der Einholung eines Privatgutachtens oder eines Gutachtens über dem MDK sowohl der Patient als auch die Behandlungsseite dem Schlichtungsverfahren zustimmen müssen. In 1. 858 der entschiedenen Fälle wurde ein Behandlungsfehler/Risikoaufklärungsmangel bejaht. 499 Fällen wurde der Fehler zudem als kausal für den Schaden angesehen. (Siehe: Statistische Erhebung der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen für das Statistikjahr 2018, abrufbar unter:) Der Antrag auf ein Schlichtungsverfahren ist bei der zuständigen Landesärztekammer einzureichen. Die Zuständigkeit der Landesärztekammer richtet sich dabei nach dem Sitz der Praxis bzw. Ihr Medizinisches Gutachten von Experten | Ihr-Gutachter.net. des Krankenhauses. Die bei den Landesärztekammern eingerichteten Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen klären auf Antrag den Behandlungsfehlervorwurf.