Lieferzeiten können abweichen. Informieren Sie sich bei einem Berater in unserer Filiale über die Lieferzeiten oder rufen Sie uns unter der nachfolgenden Telefonnummer an: 02153 – 9033003. Fahrradfahren mit einem oder zwei Kindern stellt eine große Herausforderung dar. Der kleinste Hügel kann Sie schon völlig fertig machen. Stella hat den holländischen Eltern gut zugehört und ein E-Bike für Eltern und Kind entworfen. Eltern kind fahrrad mit. Perfekt für kleine Entfernungen, aber auch für längere Fahrradtouren. Mühelos und mit Hilfe der elektrischen Unterstützung fahren Sie auf Ihrem E-Bike mit Kind im Gepäck immer mit Rückenwind! Preiswerte Qualität – Nur das Beste für Mutter, Vater und Kind Bei Stella bezahlen Sie für das Mutter-Kind-Rad bedeutend weniger, als bei einem regulären Fahrradhändler. Da wir Produzent sind und keinen Zwischenhandel beliefern, geben wir den Preisvorteil an Sie direkt weiter. Perfekt, oder? Jedes E-Bike verfügt über die neuesten Komponenten renommierter Hersteller und mit dem leisen 40 Nm Motor wird Ihnen nichts zu viel, nicht einmal Fahrradfahren mit zwei Kindersitzen und einer Einkaufstasche!
Das Fahrradfahren auf dem Bürgersteig stellt als Thema einen Dauerbrenner dar. Dabei taucht immer wieder die Frage auf, ob Eltern mit ihren Kindern auf dem Gehweg fahren dürfen. Für die Kinder selbst gilt zunächst Folgendes: Kinder mit eigenem Fahrrad dürfen bis zum Alter von 10 Jahren laut Gesetz auf dem Bürgersteig fahren. Bis zum Alter von 8 Jahren sind sie sogar dazu verpflichtet, auf dem Gehweg zu bleiben. Sofern ein Radweg vorhanden ist, können sie diesen nur benutzen, wenn er baulich von der Fahrbahn getrennt ist. Unter 8 Jahren dürfen sie also nicht auf der Straße fahren. Selbst wenn dort Fahrradwege durch auf die Fahrbahn gemalte Abgrenzungen vorhanden sind, dürfen sie diese unter 8 Jahren nicht nutzen. Zwischen 8 und 10 Jahren besteht die Wahl. Die Kinder dürfen auf dem Gehweg fahren oder sich schon wie die Älteren verhalten. Aber wo dürfen die Eltern fahren? Eltern kind fahrrad. Früher hätten sie auf dem Radweg oder der Straße fahren müssen, also von ihren Kindern entfernt. Inzwischen wurde dies neu geregelt.
Eltern fragen sich häufig, ob sie mit ihren Kindern zusammen auf dem Gehweg fahren dürfen. Wie hier die rechtliche Situation aussieht, erfahren Sie in diesem Ratgeber. Normalerweise ist der Gehweg den Fußgängern vorbehalten. Radfahrer dürfen ihn nur benutzen, sofern es sich um einen gemeinsamen Gehweg/Radweg handelt oder wenn der Gehweg für Radfahrer freigegeben ist (Zusatzschild "Radfahrer frei"). Anders sieht es aus, wenn Kinder auf dem Fahrrad sitzen. Dann dürfen Kinder solange auf dem Gehweg fahren, bis sie zehn Jahre alt geworden sind. Bis zu ihrem achten Geburtstag sind sie sogar dazu verpflichtet, wenn es keinen Radweg gibt, der baulich von der Fahrbahn für Autos getrennt verläuft. Die ergibt sich aus § 2 Abs. 5 Satz 1 bis 2 StVO. Demgegenüber haben radelnde Jugendliche und Erwachsene normalerweise nichts auf dem Gehweg zu suchen. Dies ergibt sich aus § 2 Abs. Eltern kind fahrrad en. 1 StVO. Wer hiergegen verstößt, muss neben einem Bußgeld mit haftungsrechtlichen Folgen rechnen, wenn es etwa zu einem Unfall mit einem Fußgänger kommt.