Im Prospekt trat als verantwortliche Gesellschaft jeweils die CUMULUS Gesellschaft für Immobilien- Investitionen mbH aus Neustadt an der Weinstraße auf. Die CUMULUS-Fonds investierten vorzugsweise in Einkaufszentren in den neuen Bundesländern. Die Liegenschaften wurden in den meisten Fällen von verbundenen Unternehmen, entweder der Delus Vermögensanlagen AG & Co KG aus Ludwigsha- fen oder der Gede Wohnimmobilien- und Verwaltungsgesellschaft mbH ebenfalls aus Ludwigshafen angekauft und an die Fondsgesellschaften zu überhöhten Preisen weiterverkauft. Folgende CUMULUS-Fonds sind bekannt: - Immobilienfonds Neue Bundesländer No. 1 GdbR - Immobilienfonds Neue Bundesländer No. 2 GdbR - Immobilienfonds Neue Bundesländer No. 3 GdbR - Immobilienfonds Neue Bundesländer No. 4 GdbR - Immobilienfonds Neue Bundesländer No. 5 GdbR - Immobilienfonds Neue Bundesländer No. 6 GdbR - Immobilienfonds Neue Bundesländer No. 12 GdbR - Einkaufszentrum Angermünde GdbR - Einkaufszentrum Ilsenburg GdbR - Einkaufszentrum Geithain GdbR - Einkaufszentrum Ohrdruf GdbR Die prospektierten Ausschüttungen blieben kurze Zeit nach der Investitionsphase aus.
Gesellschafter die für das Darlehen quotal haften, können dadurch sofort in Anspruch genommen werden. Dieses besondere Haftungsrisiko in Form der Restschuld sollten alle Anleger der Cumulus-Fonds beachten. Hinzu kommt, dass der BGH in seinen Urteilen vom 08. 02. 2011, Az. II ZR 243/09, II ZR 263/09 hinsichtlich der Frage der Anrechenbarkeit von Leistungen aus dem Gesellschaftsvermögen auf eine quotale Haftung nicht festgelegt hat, sondern dabei auf die getroffenen Vereinbarung im Einzelfall abstellt. Insolvenzverwalter Berger, vertreten durch Aderhold verklagt Anleger der Neue Bundesländer No 1 auf Zahlung: Ende 2015 bekamen mehrere hundert Geschädigte des Immobilienfonds Neue Bundesländer No. 1 GdbR Klagen aus Ludwigshafen am Rhein zugestellt. Der Insolvenzverwalter des Fonds Neue Bundesländer nimmt die Gesellschafter nun persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft in Haftung. Neue Bundesländer No. 1, Erfolgsaussichten der Rechtsverteidigung: Die Rechtslage, die diesen Klagen zugrunde liegt, ist kompliziert, so dass die Erfolgsaussichten einer Verteidigung derzeit offen sind.
Ansprechpartner: Rechtsanwältin Susanne Störmer Rechtsanwalt Knud J. Steffan Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht JUSTUS Rechtsanwälte Eberswalder Straße 26 10437 Berlin Weitere Infos auf Weitere Artikel dieses Rechtsgebiets
Die Fonds befinden sich in wirtschaftlicher Schieflage. Die Beteiligungen (Fondsanteile) sind in der Mehrzahl der Fälle durch Darlehen der Sparkasse Mannheim, heute Sparkasse Rhein Neckar Nord, oder der Kreissparkasse Ludwigshafen fremdfinanziert worden. Bei den Darlehen besteht die Besonderheit darin, dass die Darlehensverträge nicht von den Anlegern selbst abgeschlossen und unterzeichnet worden sind. Der Anleger hat in den meisten Fällen eine notarielle Vollmacht unterzeichnet, die dem Treuhänder, der Firma Hoffmann und Kuhlmann Steuerberatungsgesellschaft mbH / Kuraconsult Steuerberatungsgesellschaft mbH eine umfassende Vollmacht erteilt, die auch zum Abschluss der Darlehensverträge berechtigte. Der Treuhänder hat dann den Darlehensvertrag mit den Banken ausgehandelt und für den Darlehensnehmer unterschrieben. Die Anleger haben die beteiligten Banken niemals von innen gesehen. Aufgrund der nunmehr gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe steht fest, dass die Bevollmächtigung des Treuhänders gegen das Rechtsberatungsgesetz verstößt.