Beispiele: A) Im Beitragsmonat Juni 2020 wurden Beiträge in voller Höhe irrtümlich gezahlt. Ergebnis: Der maßgebende Sechs-Monats-Zeitraum endet am zember 2020, sodass spätestens mit der Beitragsnachweisung für Dezember 2020 eine Verrechnung erfolgen muss. B) Im Beitragsmonat August 2019 wurden Beitragsanteile falsch berechnet. Krankenkasse beiträge rückwirkend korrigieren kleben stempeln. Ergebnis: Der maßgebende 24-Monatszeitraum endet am 2021, sodass spätestens mit der Beitragsnachweisung im August 2021 eine Verrechnung erfolgen muss. SV-Beiträge verrechnen: Voraussetzungen Der Arbeitgeber darf überzahlte Beiträge nur verrechnen, wenn er sicherstellt, dass der Arbeitnehmer die von ihm getragen Beitragsanteile zurückerhält, der Arbeitnehmer bei Verrechnung von Beiträgen in voller Höhe schriftlich erklärt, dass ihm kein Bescheid über eine Forderung eines Leistungsträgers (Krankenkasse, Pflegekasse, Rentenversicherungsträger, Agentur für Arbeit) vorliegt und seit Beginn des Erstattungszeitraums keine Leistungen der Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung gewährt wurden.
Hierfür sollte der offizielle " Antrag auf Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung aus einer Beschäftigung " der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung genutzt werden. Der Erstattungsantrag ist immer bei der zuständigen Einzugsstelle (Krankenkasse oder Minijob-Zentrale) zu stellen. Dies gilt selbst dann, wenn beispielsweise nur Rentenversicherungsbeiträge zurückgefordert werden. Krankenkasse beiträge rückwirkend korrigieren englisch. Die Einzugsstelle entscheidet nach den in den Erstattungsgrundsätzen genannten Kriterien, ob sie den Antrag gegebenenfalls zuständigkeitshalber zur weiteren Bearbeitung an den Rentenversicherungs-träger oder die Agentur für Arbeit weiterleiten muss. Das könnte Sie auch interessieren: Festlegungen der Sozialversicherung zum Arbeitgeber-Meldeverfahren Beitragserleichterungen für Unternehmen in der Krise Von Unwettern betroffene Arbeitgeber werden von Säumniszuschlägen befreit Top-Themen Downloads Haufe Fachmagazine