Frauen arbeiteten etwas häufiger auch ohne eine Vereinbarung von zu Hause als Männer. Beschäftigte mit einem sehr hohen Anforderungsniveau vereinbarten deutlich häufiger Telearbeit und arbeiteten auch vergleichsweise häufiger ohne Vereinbarung von zu Hause als Beschäftigte mit niedrigerem Anforderungsniveau. Auch Beschäftigte mittleren Alters (30 – 49 Jahre) sowie mit jüngeren Kindern (0 – 6 Jahre) im Haushalt berichteten überdurchschnittlich oft, dass sie Telearbeit vereinbart hätten oder ohne Vereinbarung von zu Hause arbeiteten. In Berufen, die primär geistige Tätigkeiten umfassen und auch eine höhere Durchdringung mit Informations- und Kommunikationstechnologien aufweisen, war vereinbarte Telearbeit erwartungsgemäß deutlich häufiger anzutreffen, so zum Beispiel in IT- und naturwissenschaftlichen Dienstleistungsberufen. Betriebsratsarbeit zu hause der. Bei der Arbeit von zu Hause ohne eine Vereinbarung fallen soziale und kulturelle Dienstleistungsberufe auf. Mehr als die Hälfte der Beschäftigten dieses Segments gab an, dass sie ohne eine Vereinbarung zumindest gelegentlich von zu Hause arbeitete.
Andererseits sollen Betriebsräte auch keine Vorteile aus ihrem Ehrenamt ziehen. Daher soll die Betriebsratsarbeit, die außerhalb der Arbeitszeit geleistet wird, nicht zu einer zusätzlichen Einnahmequelle werden. Betriebsräte können deshalb einen Freizeitausgleich nur verlangen, wenn die Betriebsratsarbeit "aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen" ist. Darüber hinaus soll die Arbeitsbefreiung rasch, idealerweise vor Ablauf eines Monats, gewährt werden. Geld, d. Betriebsratsarbeit zu haute montagne. h. eine Art Überstundenvergütung, gibt es nur dann, wenn eine solche Freistellung aus betriebsbedingten Gründen nicht möglich ist ( § 37 Abs. 3 Satz 3 BetrVG). Wer die zeitliche Lage einer solchen Arbeitsbefreiung festlegt, ist im Gesetz nicht eindeutig geregelt. Hier könnte man eine Parallele zum Urlaub ziehen. Nach Ansicht des BAG ist das aber gerade nicht möglich. Im Streitfall hatte der Vorsitzende des Betriebsrates geklagt.
Eine nachträgliche Mitteilung über die Gesamtdauer der in einem bestimmten Zeitraum geleisteten Betriebsratstätigkeit ist hingegen nur ausnahmsweise ausreichend. Da der Arbeitgeber keine Befugnis hat, Betriebsratsarbeit inhaltlich zu überprüfen, kann er generell auch keine Angaben über die Art der Betriebsratsarbeit verlangen. Und obwohl der Arbeitgeber zur Kontrolle der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) durch die Arbeitnehmer verpflichtet ist, gilt dies gemäß zwei landesarbeitsgerichtlichen Entscheidungen aus dem Jahr 2015 nicht für den zeitlichen Umfang der Betriebsratsarbeit. Wenn aber Betriebsratsarbeit keine Arbeitszeit im Sinne des ArbZG ist, müssen die Betriebsratsmitglieder dann nacharbeiten? Nur dann, so die Landesarbeitsgerichte, wenn es den Betriebsratsmitgliedern zumutbar ist. Betriebsratsarbeit zu hause. Das wiederum soll regelmäßig nur insoweit der Fall sein, als die Grenzen des ArbZG eingehalten werden. Man fragt sich verwundert: Was denn nun: Beachtung des ArbZG ja oder nein? Eine Beantwortung dieser Frage durch das Bundesarbeitsgericht (BAG) steht bevor.