Kälberer & Tittel Rechtsanwälte begnügt sich deshalb nicht mit der juristischen Aufarbeitung der Sachverhalte. Ihre Kompetenz eines Rechtsanwalts für Kapitalanalagerecht liegt in der fundierten Kenntnis der Börsen und Kapitalmärkte und ihren Gegebenheiten. Weiterhin erhalten unsere Anwälte, viele von ihnen sind Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, bei der Bewältigung der oft äußerst komplizierten Sachlage durch stehende Kontakte zu Sachverständigen, Börsenfachleute, Hochschulen usw. Kostenschutz von der Rechtsschutzversicherung abgelehnt?. Drohen Verluste bei Ihren Kapitalanlagen? Ziehen Sie einen Rechtsanwalt für Kapitalanlagerecht zu Rate. Unsere spezialisierten Anwälte helfen Ihnen gerne weiter! Anlegerschutz auf Minimalniveau - warum ein Rechtsanwalt für Kapitalanlagerecht Privatanlegern helfen kan Trotz aller Fortschritte in den letzten Jahren ist leider immer noch zu bemängeln, dass an den Börsen Deutschlands der Anlegerschutz von zu niedrigem Niveau ist. Vielfach mangelt es weniger an den gesetzlichen Initiativen, sondern an deren praktische Umsetzung, die wichtige Gesichtspunkte zum Schutz vor Verlust völlig außer Acht lässt.
B. Anleihen, Aktien, Investmentanteilen) sowie der Beteiligung an Kapitalanlagemodellen, auf welche die Grundsätze der Prospekthaftung anwendbar sind (z. B Abschreibungsgesellschaften, Immobilienfonds). " "Effektenklausel" und "Prospekthaftungsklausel" sind laut BGH unwirksam! Denn eine Vertragsklausel muss nicht nur in ihrer Formulierung für den durchschnittlichen Vertragspartner verständlich sein, sondern darüber hinaus wirtschaftliche Nachteile und Belastungen erkennen lassen. Beide Klauseln erfüllen die Voraussetzungen des Transparenzgebotes nicht. In seinem Urteil vom 08. 05. Kapitalanlage? Anwalt für Kapitalrecht in Hannover.. 2013 – IV ZR 84/12 – führt der Bundesgerichtshof aus: "Fachbegriffe, die keine fest umrissenen Begriffe der Rechtssprache sind, scheiden als objektive Verständnisvorgabe für die Auslegung von Versicherungsbedingungen nach dem Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers aus. " Die oben genannte Klausel in den Versicherungsbedingungen vieler Anleger ist folglich unzulässig. Die jeweilige Rechtsschutzversicherung kann sich daher nicht mehr erfolgreich auf die vermeintliche Ausschlussklausel berufen und muss die Kosten für ein Verfahren übernehmen, soweit nicht andere Ausschlussgründe vorliegen.
Rechtsschutz Die "Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e. V. " (SdK) fordert, dass Kapitalanlagenrechtsschutz integrativer Bestandteil aller Rechtsschutzversicherungen sein soll. In den letzten Jahren hat eine Vielzahl von Kapitalanlegern, welche einen durch Dritte verursachten Verlust mit ihren Investitionen zu verzeichnen hatten - vor allem die Insolvenz der Investmentbank Lehman Brothers hat zum Totalverlust der von Lehman emittierten Zertifikate geführt -, feststellen müssen, dass im Schadensfall eine bereits abgeschlossene Rechtsschutzversicherung die Kosten für eine mögliche und oft angebrachte Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Dritten nicht abdeckt. Aus Sicht der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e. (SdK) ist diese Praxis der Versicherungsunternehmen nicht nachvollziehbar. Der Kapitalanlagenrechtsschutz sollte integrativer Bestandteil aller Rechtsschutzversicherungen sein. Dies würde aus Sicht der SdK auch disziplinierend auf die Vermittler- und Beraterbranche und auf die Unternehmen wirken, da somit die Wahrscheinlichkeit steigt, für fehlerhafte Anlageberatung oder das Übermitteln falscher Informationen in Haftung genommen zu werden.
Gegen diese Entscheidung klagte die Kundin. Das Urteil Mit Erfolg. Das Landgericht Berlin erteilte der Vertragsänderung "durch die Hintertür" eine Absage. Ohne eine ausdrückliche Änderungsvereinbarung könne die Rechtsschutzversicherung ihre Versicherungsbedingungen nicht anpassen. Darüber hinaus hätte die Versicherung ihrem Kunden ausdrücklich die Nachteile vor Augen führen müssen, die sich aus einer solchen Änderung der Versicherungsbedingungen für ihn ergeben. Da es weder eine ausdrückliche Vereinbarung, noch einen Hinweis gab, blieb es bei den ursprünglichen Versicherungsbedingungen.