4 Wochen nach Prüfungsende Abschlussprüfung Teil 1 - 2023 Frühjahr 2023 Herbst 2023 14. November 2022 26. Juni 2023 21. März 2023 26. September 2023 voraussichtlich März/ April 2023 voraussichtlich Oktober 2023 Abschlussprüfung Teil 2 - 2022 Abschlussprüfung Teil 2 Sommer 2022 Winter 2022 Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft, ggf.
Ausbildung Abschlussprüfungen im Winter 2022/2023 Die Anmeldungen zu den Prüfungen und die Anträge auf vorzeitige Zulassung gemäß § 45 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) sind bis spätestens 31. Juli 2022 bei der IHK Region Stuttgart einzureichen. Der Versand der Anmeldeformulare erfolgte im Juni 2022 durch die IHK. Zur Gestreckten Abschlussprüfung Teil 1 in den Berufen Automobilkaufmann/-frau, Bankkaufmann/-frau, Fachkraft für Schutz und Sicherheit, Kaufmann/-frau für Büromanagement, Kaufmann/-frau im E-Commerce und Kaufmann/-frau im Einzelhandel werden aufgefordert: Auszubildende/Umschüler, deren vertragliche Ausbildungs-/Umschulungszeit bis zum 30. April 2024 (Automobil-kaufmann/-frau, Bankkaufmann/-frau, Fachkraft für Schutz und Sicherheit, Kaufmann/-frau im Einzelhandel) bzw. 30. September 2024 (Kaufmann/-frau für Büromanagement, Kaufmann/-frau im E-Commerce) endet. Prüfungsteilnehmer, die den Teil 1 der Abschlussprüfung wiederholen bzw. Ihk abschlussprüfung winter 2019. nachholen müssen. Für Auszubildende, die zum Zeitpunkt der Gestreckten Abschlussprüfung Teil 1 das 18.
Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, eine Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung gem. § 35 Abs. 2 BBiG in Verbindung mit § 33 Abs. 1 JArbSchG vorzulegen. Werkzeugmechanikerinnen und Werkzeugmechaniker - Handelskammer Hamburg. Abschlussprüfung und Gestreckten Abschlussprüfung Teil 2 in technischen, kaufmännischen und kaufmännisch-verwandten Ausbildungsberufen werden aufgefordert: Auszubildende/Umschüler, deren vertragliche Ausbildungs-/ Umschulungszeit bis zum 30. April 2023 endet Prüfungsteilnehmer, die einzelne Prüfungsfächer, Prüfungsbereiche, einen Prüfungsteil oder die gesamte Abschlussprüfung wiederholen müssen. Die Teilnahme an den Prüfungen ist nur möglich, wenn die Anmeldung rechtzeitig erfolgt und die Zulassungsbedingungen erfüllt sind. Prüfungstermine Anmeldeschluss für alle regulären Prüfungsteilnehmer inklusive Zusatzqualifikationsprüfungen sowie Abgabe der Anträge auf vorzeitige Zulassung zu den Abschlussprüfungen im Winter 2022/2023 ist der 31. Juli 2022. Anmeldeschluss für Prüfungsteilnehmer nach § 43 Absatz 2 (Vollzeitschüler) und § 45 Absatz 2 BBiG (Externe) zu den Abschlussprüfungen im Winter 2022/2023 ist am 1. Juli 2022.