Bei Ihrer Ausreise aus Norwegen dürfen Sie 18 kg Fisch ausführen, der unter Leitung eines registrierten Fischereibetriebs geangelt wurde. Das organisierte Angeln muss dokumentiert werden können. Der touristische Fischereibetrieb muss bei der norwegischen Direktion für Fischerei registriert sein. Die Quote gilt pro Person, sowohl für norwegische als auch für ausländische Personen, die aus Norwegen ausreisen. Jede Person muss bei Ausreise den eigenen Fisch ausführen. Es ist nicht gestattet, den Fisch anderer Personen auszuführen, die nicht mit Ihnen zusammen reisen. Norwegen zollbestimmungen alkohol je. Fischtrophäen sind Teil der Quote. Die Quote darf zweimal pro Jahr ausgeführt werden. Zur Quote gehören Fisch und zubereitete Produkte wie Fischfilet Betrifft das gesamte nicht-gewerbliche Sportfischen/Freizeitangeln in Norwegen Anforderungen an die Dokumentation bei Ausfuhr von Fisch Wie oben erwähnt, muss jeder touristische Angler bei Ausfuhr seines Fisches aus dem Land dokumentieren können, dass das Angeln unter Leitung eines registrierten touristischen Fischereibetriebs erfolgt ist.
Ausnahmen Süßwasserfische, Lachs, Forelle und Saibling, die selbst geangelt und ausgeführt werden. In Norwegen gekaufter Fisch oder Fischwaren sind hiervon ausgenommen, sofern dokumentiert werden kann, dass der Fisch oder die Fischwaren von einem registrierten Gewerbetreibenden gekauft wurden. Angeln in Norwegen: Wichtige Zollinformationen Norwegen | Angeln in Norwegen. Außerdem ist Fisch hiervon ausgenommen, der von einem Wasserfahrzeug mit eingetragenem Warenzeichen geangelt und vom Bootseigentümer übernommen wurde, und dies durch Vorlage des Schlussscheins nachgewiesen werden kann. Wertgrenze Die Ausfuhr von Waren (inklusive Fisch und Fischwaren) mit einem Wert von über 5000, - NOK pro Person ist nur gestattet, wenn für diese Waren eine Zollerklärung vor Überschreiten der Grenze vorliegt. Für das Vorliegen einer Zollerklärung ist jede Person selbst verantwortlich. Mehr lesen zur Zollerklärung Informationen der norwegischen Direktion für Fischerei: Mehr lesen zum touristischen Angeln auf der Website der norwegischen Direktion für Fischerei Vorschrift über die Ausfuhrquote für Fisch und Fischwaren in der Sportfischerei Entdeckt die norwegische Zollbehörde, dass der Versuch vorliegt, Fisch oder Fischwaren über der gesetzlich erlaubten Menge auszuführen, wird der gesamte Fisch beschlagnahmt und der Fall polizeilich gemeldet mit Anspruch auf Beschlagnahmung der Ware.
Beachten Sie bitte, dass die Karten nicht an Bord abgestempelt werden.