Abfallsteckbriefe Informationen zur Handhabung der Abfallsteckbriefe
Die Abfalleinstufung basiert auf Erkenntnissen zur Herkunft, zum Entstehungsprozess und zur chemisch-analytischen Beschaffenheit des Abfalls. Diese ist maßgeblich für die Einstufung als gefährlicher Abfall, aus der sich eine verschärfte behördliche Kontrolle ergibt. Im Zusammenwirken mit den Zulassungsbehörden werden von der Abfallbewertung die so genannten Zulassungskataloge bestimmt, die Liste der Abfallarten also, die in einer Entsorgungsanlage aufgrund der technischen Ausstattung umweltverträglich entsorgt werden können. Hierzu kann es erforderlich sein, zusätzliche Eingangskriterien z. Grenzwerte für einzelne Schadstoffe festzulegen. Abfallbeurteilung Eine zentrale Rolle bei der Abfallbewertung nimmt das Wissen über die stoffliche Abfallzusammensetzung ein. Daher wurde in Nordrhein-Westfalen die Abfallanalysendatenbank ABANDA als Hilfsinstrument zur Abfallbeurteilung entwickelt. Links / Links zu M20 - Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA). Sie sammelt, ordnet und speichert die verfügbaren Informationen zu Herkunft, Verbleib und Zusammensetzung von Abfällen - immer bezogen auf die einzelnen Abfallarten.
Die erhaltenen Analysenergebnisse werden mit den in der LAGA M 20 gelisteten Zuordnungswerten verglichen. Je nach Schadstofflast wird das Material in eine der LAGA – Einbauklassen eingestuft, welche die Möglichkeit zur weiteren Verwendung des Materials regeln. Es gibt folgende Zuordnungswerte (Obergrenzen der Einbauklasse): Z0, Z1, Z2, Z3, Z4 und Z5, wobei Z0 die Gruppe mit der geringsten Belastung und daher freiesten, breitesten Verwertbarkeit ist. [3] Eine Verwertung erfolgt in den Einbauklassen 0 (uneingeschränkter Einbau), Einbauklasse 1 (eingeschränkter offener Einbau) und der Einbauklasse 2 (eingeschränkter Einbau mit definierten technischen Sicherungsmaßnahmen). - Uneingeschränkter Einbau - Eingeschränkter offener Einbau, unterteilt nochmals in Z1. Laga zuordnungswerte nrw.de. 1 und Z1. 2 - bis zum Zuordnungswert Z1 - Eingeschränkter Einbau mit definierten technischen Sicherheitsmaßnahmen - bis zum Zuordnungswert Z2 Eine Ablagerung in Deponien erfolgt gemäß Deponieklasse I (AbfAblV/Deponieverordnung (DepV)), Deponieklasse II (AbfAblV/DepV) und Deponieklasse III (DepV) - Sonderabfalldeponie.
Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen über die Organisation der Arbeitsgemeinschaft sowie über die Sitzungstermine und die Arbeitsinhalte. Unsere Mitteilungen und Informationen stehen unter der Rubrik Publikationen für Sie zum Download bereit. Über die LAGA Die LAGA ist ein Arbeitsgremium der Umweltministerkonferenz (UMK) und wurde am 2. Länderarbeitsgemeinschaft Abfall – Wikipedia. Juli 1963 mit der Zielsetzung gegründet, einen möglichst ländereinheitlichen Vollzug des Abfallrechts in der Bundesrepublik Deutschland sicherzustellen. Um länderübergreifende abfallrechtliche Fragestellungen zu erörtern und gemeinsame Lösungen zu erarbeiten, fördert die LAGA den Erfahrungs- und Informationsaustausch zwischen Bund und Ländern und pflegt Kontakte mit Verbänden und Interessengruppen. Zur Fortentwicklung gesetzlicher Bestimmungen sowie zur Wahrnehmung der Länderinteressen in internationalen Gremien entwickelt sie Vorschläge und gibt Anregungen. Mit den Merkblättern, Richtlinien und Informationsschriften veröffentlicht die LAGA unverzichtbare Leitlinien für den Vollzug des Abfallrechts.
"Mantelverordnung" zu regeln. "Mantelverordnung" Da eine ergänzende Verordnungsregelung des Bundes noch nicht absehbar ist, wurden für NRW Regelungen für das Auf- und Einbringen von Materialien unterhalb oder außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht in einem Erlass des MKULNV getroffen: Erlass des MKULNV vom 17. 09. 2014 "Auf- und Einbringen von Materialien unterhalb oder außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht" an die Bezirksregierungen als Obere Bodenschutzbehörden Diese Regelungen für die sog. "bodenähnlichen Anwendungen" gelten außerhalb von technischen Bauwerken. Bei Einsatz von Bodenmaterial in Technischen Bauwerken kann eine Orientierung an der Technischen Regel Boden (LAGA M20) vom 05. 11. 2004 erfolgen. Technische Regel Boden (LAGA M20) vom 05. 2004 Anforderungen an den Einsatz von mineralischen Stoffen aus industriellen Prozessen im Straßen- und Erdbau gemäß den sog. Laga zuordnungswerte new life. Verwertererlassen aus den Jahren 2001 und 2004 bleiben unberührt. Verwertererlasse
Die Datenbank enthält darüber hinaus Regelwerke aus den Umweltbereichen Boden, Wasser und Abfall, die neben anderen Aspekten ein wichtiger Beurteilungsmaßstab für die Abfallbewertung sind. Das in ABANDA integrierte Modul HAZARD-Check erlaubt es, auf der Basis einer konventionellen Feststoff- und Eluatanalyse die gefährlichen Eigenschaften (auch H-Kriterien vom englischen hazard = Gefahr) eines Abfalls zu bestimmen, um damit Aussagen zur Gefährlichkeit des Abfalls machen zu können. Laga zuordnungswerte nrw e. Die Auswerteseite von ABANDA (und damit auch das Modul HAZARD-Check) sind als Anwendungen im Internet verfügbar. Informationsportal Abfallbewertung IPA Insbesondere um den Behördenvollzug zu unterstützen, aber auch als Information für die interessierte Öffentlichkeit und für Akteure der privaten Abfallwirtschaft, wurde gemeinsam mit anderen Bundesländern das Informationsportal Abfallbewertung IPA erstellt. Ein wichtiger Bestandteil von IPA sind die Abfallsteckbriefe, mit denen fachlich aufbereitete Informationen in knapper Form zu einzelnen Abfallarten, die abfallwirtschaftlich gemeinsam betrachtet werden können, angeboten werden.