und deutsch-spanisches internationales Erbrecht Erbstatut: In deutsch-spanischen Erbfällen richtet sich das anwendbare Recht stets nach der Staatsangehöriger des Erblassers. So wie das deutsche internationale Erbecht stellt auch das Zivilgesetzbuch in Spanien "C ó digo Civil" (CC) auf die Staatsangehörigkeit ab (Art. 9. 8 CC). Diese Regelung gilt in allen Regionen Spaniens, abweichende regionale Regelungen (sog. Foralrechte, "fuero") sind nicht möglich. Stirbt also ein Deutscher, so richtet sich die Erbfolge, unabhängig davon, wo er zuletzt gelebt hat oder wo sich sein Vermögen befindet, nach deutschem Recht. Deutsches erbrecht in spanien – immobilien. Auch die Finca auf Mallorca oder eine sonstige Immobilie in Spanien wird also bei einem deutschen Erblasser nach deutschem Recht vererbt. Umgekehrt würde sich auch die Erbfolge nach einem Spanier hinsichtlich seiner Immobilie in Berlin nach spanischem Recht richten. Beide Staaten beurteilen den gesamten Nachlass also einheitlich ("Grundsatz der Nachlasseinheit"). Auch der letzte Wohnsitz ist insoweit ohne Bedeutung.
1346 CC, steht den Ehegatten von dieser Vermögensgemeinschaft wirtschaftlich jeweils die Hälfte zu. Dem Erbrecht unterliegt dann lediglich diese dem verstorbenen Ehegatten zugeordnete Hälfte. Die Eigenart Spaniens als ein nach Foralrechten gespaltener Mehrrechtsstaat wird vor allem beim ehelichen Güterrecht deutlich: Insgesamt sind sieben lokale Rechtsordnungen zu beachten. Auf den Balearen etwa gilt die Gütertrennung als gesetzlicher Güterstand. Deutsches erbrecht in spanien. Testament und Erbvertrag Nach spanischem Recht kann man nur ein Einzeltestamente errichten, nicht aber Erbverträge oder gemeinschaftliche Testamente. Erbvertrag und gemeinschaftliches Testament sind – abgesehen von abweichenden Foralrechtsreglungen – dem spanischen Erbrecht unbekannt und damit unwirksam. Das spanische Recht kennt mehrere Arten von Einzeltestamenten: Das eigenhändige Testament (testamento olografo) muss eigenhändig verfasst und unterschrieben und mit dem Datum der Errichtung versehen sein. Das offene Testament (testamento abierto) wird durch einen Notar und drei Zeugen errichtet und vom künftigen Erblasser und den Zeugen unterzeichnet.
Hat sich der Erwerber hingegen wenige als 183 Tage aufgehalten, ist nur das Spanien-Vermögen in Spanien zu versteuern (Mehr Informationen hierzu finden sie in unserem Artikel " Erben und Vererben auf den Balearen – Spanische Erbschaftsteuer Grundlagen "). 7. Stimmt es, dass die Erbschaftssteuer in Spanien sehr hoch ist? Deutsches erbrecht in spanien 1. Die spanischen Erbschaftssteuersätze bewegen sich zwischen 7, 65% und 81, 6%, wobei der Steuersatz vom Verwandtschaftsgrad, dem Wert des Erbes und der Höhe des Vermögens des Erbenden abhängig ist. Richtig teuer wird es vor allem für Nicht-Verwandte (Ehe ohne Trauschein! ) und Verwandte der Seitenlinie (Geschwister, Nichten/Neffen). Aber auch die Freibeträge für Kinder und den Ehegatten sind mit etwa EURO 16. 000 im Vergleich zu Deutschland gering, so dass oft spanische Erbschaftsteuer auch bei relativ kleinen Vermögen anfällt (Mehr Informationen zur Berechnung der Steuer finden sie in unserem Artikel " Erben und Vererben auf den Balearen – Spanische Erbschaftsteuer Grundlagen ").