Worin liegen die Unterschiede zwischen Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung? Häufig besteht für einen Versicherungsort neben einer Wohngebäudeversicherung auch eine Hausratversicherung. Diese schützt trivialerweise Hausrat gegen diverse Gefahren. Mitunter ist die Abgrenzung zwischen Hausrat und Gebäude aber nicht ganz einfach. Die Abgrenzungsschwierigkeiten betreffen vor allem Teppich- und Parkettböden, speziell angefertigte und in das Gebäude eingefügte Einbauküchen und andere Einbaumöbel dieser Art, Badewannen, Waschbecken oder Etagenheizungen. Diese Sachen können sowohl unter die Wohngebäudeversicherung als auch unter die Hausratversicherung fallen. Welche Police greift, hängt von verschiedenen Umständen ab. Unter den Schutz der Wohngebäudeversicherung fallen die genannten Sachen, wenn sie von Anfang an im Gebäude waren, d. h. die am Tag der Bezugsfertigkeit bereits existierten. Worin unterscheiden sich Wohngebäude- und Hausratversicherung? | CHECK24. Die Gefahr für die Sachen trägt dann der Gebäudeeigentümer. Werden Sachen nachträglich vom Mieter oder dem Eigentümer angeschafft, sind sie der Hausratversicherung zuzurechnen.
Extravagante Eheringe und Verlobungsringe auf -15% Häufig ist bei Mietverhältnissen und bei der Nutzung eines Gebäudes durch den Eigentümer strittig, ob eine Sache zur Hausrat- oder zur Wohngebäudeversicherung zählt. Die versicherten Sachen der beiden Versicherungszweige sind grundsätzlich in den jeweiligen AVB geregelt, wobei auch Abgrenzungen zwischen der Wohngebäude- und der Hausratversicherung existieren. Wegen der bestehenden Unsicherheiten bei der Zuordnung hat der GDV im Handbuch der Sachversicherung, Band 1, eine Vorschlag zur Abgrenzung gemacht: a) Abgrenzung Hausrat/Gebäude bei Mietverhältnissen Zur Hausratversicherung zählen vom Mieter eingebrachte Sachen (z. B. Bodenbeläge, Holzdecken, Tapeten, Einbaumöbel), soweit diese nicht Eigentum des Gebäudeeigentümers, z. durch eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag, geworden sind. Werden Sachen, die ursprünglich vom Eigentümer eingebracht wurden oder in dessen Eigentum übergegangen sind, vom Mieter ersetzt (sog. Surrogat, auch wenn höher- oder geringer wertig), fallen diese Surrogate weiterhin unter die Gebäudeversicherung.
Ob nun die Wohngebäude- oder die Hausratversicherung zuständig ist, hängt davon ab, wer die Küche eingebracht hat. Stammt sie vom Gebäudeeigentümer, fällt die Küche unter die Wohngebäudeversicherung. Stammt sie vom Mieter, zählt sie zum versicherten Hausrat. Weiterhin gibt es auch Anbauküchen, die deutlich häufiger zum Einsatz kommen. Das sind Küchen, die serienmäßig produziert werden und lediglich mit einem gewissen Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst werden müssen. Diese Küchen zählen zum Hausrat und sind über die Hausratversicherung abgesichert. Einige Versicherer schließen Anbauküchen auch in die Wohngebäudeversicherung ein, sofern sie durch den Wohnungs- oder Hauseigentümer eingebracht wurden und der Mieter keine eigene Hausratversicherung besitzt. Fazit: Versicherungskonzepte ergänzen sich: Die Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude und alles, was fest mit den Mauern verbunden ist. Die Hausratversicherung deckt hingegen die Einrichtung, sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände ab.