Quellen: " Prüfhandbuch Explosionsschutz ", Sie wollen mehr Fachwissen, Praxistipps und kostenlose Arbeitshilfen zum Bereich Brandschutz erhalten? Dann melden Sie sich gleich zu unserem kostenlosen Fach-Newsletter an! Das könnte Sie auch interessieren
Rechtsgrundlage Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Eine andere Bezeichnung für den Explosionsschutzbeauftragten ist "befähigte Person für die Prüfungen zum Explosionsschutz". Und die Rechtsgrundlage für die zur Prüfung befähigte Person bildet die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1203. Im Allgemeinen definiert die TRBS 1203 folgende fachliche Anforderungen eine zur Prüfung befähigte Person: Berufsausbildung Berufserfahrung zeitnahe berufliche Tätigkeit Abgeschlossene technische Berufsausbildung oder Nachweis einer anderen technischen Qualifikation, die die Person dazu befähigt, die vorgesehene Prüfung durchzuführen Befähigte Personen müssen praktische Berufserfahrung mit vergleichbaren Arbeitsmitteln über einen "angemessenen Zeitraum" mitbringen und genügend Anlässe kennen, die eine Prüfung auslösen. Beauftragung befähigte person muster online. Zeitnahe Tätigkeit im Umfeld des zu prüfenden Arbeitsmittels Kenntnisse zum Stand der Technik hinsichtlich des zu prüfenden Arbeitsmittels angemessene Weiterbildung, insbesondere bei längerer Unterbrechung der Prüftätigkeit An die Qualifikation des Explosionsschutzbeauftragten werden demnach hohe Anforderungen gesetzt.
Die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme ist in der Regel durch einen schriftlichen Nachweis zu dokumentieren.