Identitätssicherung Zur Sicherung seiner Identität muss forstliches Vermehrungsgut, das in den Verkehr gebracht werden soll, lückenlos von der Ernte (im Bestand oder in der Samenplantage) bzw. Vermehrung (aus Klonen, Klonmischungen oder Familieneltern) über die Aufbereitung, die Lagerung, die Beförderung und die Anzucht bis zum Endverbraucher nach Zulassungseinheiten (also Erntebestand, Samenplantage etc. ) in Partien getrennt gehalten und gekennzeichnet werden. Die Verantwortung trägt der Forstsamen- oder Forstpflanzenbetrieb, der die jeweiligen Arbeiten durchführt. Qualitätssicherung Vermehrungsgut muss bestimmte Anforderungen an die äußere Beschaffenheit erfüllen: Partien von Pflanzgut oder Pflanzenteilen müssen von handelsüblicher Beschaffenheit sein. Das bedeutet z. Forstliches saatgut kaufen. B., dass sie frisch, gesund, ohne Beschädigung und von geeigneter Größe sein müssen. Bei Saatgut muss zusätzlich eine Saatgutprüfung erfolgen, bei der u. Reinheit und Keimfähigkeit geprüft werden. Die Artreinheit von Saatgut muss mindestens 99 Prozent betragen – außer bei eng verwandten Arten derselben Gattung, die häufig auch von Natur aus in Mischung auftreten (Sand- und Moorbirke, Stiel- und Traubeneiche, Winter- und Sommerlinde).
Bei der Beschaffung empfiehlt es sich, rechtzeitig Angebote von vertrauenswürdigen Lieferanten einzuholen. Eine möglichst frühzeitige Vorbestellung ermöglicht dem Forstsamen- oder Forstpflanzenbetrieb eine langfristige Planung und damit die Lieferung des optimalen Vermehrungsgutes. Herkunftsgebiete Wichtig sind dabei die richtige Herkunft und eine korrekte Herkunftskennzeichnung. Saat- und Pflanzgut müssen aus Beständen stammen, die sich für die jeweilige Klimaausprägung und Höhenlage als geeignet erwiesen haben. Die Forstverwaltungen der Länder geben Herkunftsempfehlungen heraus. Sie sind in der Regel auch die Grundlage für die Förderung von Verjüngungsmaßnahmen. Verkauf. Wenn Fragen zur richtigen Zuordnung von Waldflächen zu Herkunftsgebieten bestehen, können die örtlich zuständigen Forstämter weiterhelfen. Die Abgrenzung der Herkunftsgebiete ist in der "Verordnung über Herkunftsgebiete für forstliches Vermehrungsgut" festgelegt. Qualität des Vermehrungsgutes Das Vermehrungsgut wird von einem Lieferschein begleitet und mit einem Etikett gekennzeichnet.
Wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, ist die Zulassung zu widerrufen; im Übrigen bleiben die den §§ 48 und 49 des Verwaltungsverfahrensgesetzes entsprechenden landesrechtlichen Bestimmungen unberührt. (6) Die Länder bestellen Gutachterausschüsse zur Beratung der Landesstellen bei der Durchführung der Vorschriften über die Zulassung. Forstliches saatgut kaufen ohne. (7) Das Bundesministerium bestimmt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Voraussetzungen für die Zulassung und die Anforderungen an das Ausgangsmaterial näher. Ferner kann das Bundesministerium in Rechtsverordnungen nach Satz 1 die Zusammensetzung und das Verfahren der Gutachterausschüsse regeln.
Das Gesetz regelt das Inverkehrbringen von Saat- und Pflanzgut mit dem Ziel, angepasstes genetisch gut veranlagtes Vermehrungsgut zu erhalten. Wichtigstes Instrument hierfür: Es darf nur in amtlich anerkannten Beständen geerntet werden! Karl Schlegel :: Baumschulen :: Aktuell :: Saatgutherkunft. Dazu ein Praxisbeispiel aus Südniedersachsen: Ein qualitativ wüchsiger und jahrzehntelang gepflegter Bergahornbestand erschien dem Waldbesitzer von so hoher Qualität zu sein, dass er mit Unterstützung und fachlicher Beratung des Bezirksförsters einen Antrag auf Zulassung des Bestandes zur Aufnahme in das Ernteregister beim Ministerium stellte. Die anschließende Prüfung und Besichtigung des Bestandes ergab, dass alle Voraussetzungen für eine Zulassung erfüllt sind. Daraufhin wurde ein Zulassungsbescheid in der Kategorie "ausgewähltes Vermehrungsgut" erteilt und der Bestand in das Ernteregister aufgenommen. Vertrag mit Baumschule Ein möglicher Abnehmer für den Bergahorn-Samen war schnell gefunden, da Saatgut dieser Herkunft in diesem Jahr nur mäßig verfügbar ist.
In Mecklenburg-Vorpommern nimmt das Kompetenzzentrum für forstliche Nebenproduktion die Aufgabe der Landesstelle nach dem Forstvermehrungsgutgesetz wahr. Weitere Informationen zu Forstvermehrungsgutrecht und -ernte können der Landesdurchführungsverordnung zum Forstvermehrungsgutgesetz, dem Erlass zur Ernte und Bereitstellung von forstlichem Vermehrungsgut in Mecklenburg-Vorpommern und dem Erlass über Herkunftsgebiete für Forstvermehrungsgut zur Verwendung im Land Mecklenburg-Vorpommern entnommen werden. Schließen Änderungen aufgrund von Corona-Vorsorge Unsere aktuellen Corona-Infos finden Sie im Info-Kasten auf der Startseite.