Die Gastronomie weist ein wesentlich höheres Potential für Brandgefahr auf als andere Betriebe, da in den meisten Küchen viel mit Fett gearbeitet wird. Wie hoch die Gefahr im Gastgewerbe ist, ist dabei vom Einsatz der Küchengeräte abhängig, die mit Fett und Öl arbeiten. Besonders die Nutzung von Fritteusen birgt eine große Gefahr, da sie mit reichlich Fett betrieben werden. Der Brandschutz für die Gastronomie verhindert schwere Brände und damit hohe Sachschäden und verletzte Menschen. Tipp: Ziehen Sie einen Profi in Sachen Brandschutz für die Gastronomie zu Rate, da er sich mit sicheren Lösungen für organisatorischen, anlagentechnischen und baulichen Brandschutz auskennt. Außerdem hat jedes Bundesland als Zusatz eigene Gesetze. DEHOGA Bundesverband: Empfehlungen zur Lüftung im Gastgewerbe. Daher lohnt es sich, einen Experten für das Gastgewerbe zu befragen, der Sie bei jedem Anliegen tatkräftig unterstützen kann. Hinweis: Denken Sie im Gastgewerbe an eine regelmäßige Reinigung Ihrer Abluftanlagen. Die Ansammlung von Bratfett in den Rohrkanälen kann schnell zur Brandgefahrquelle werden.
Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Lüftung gastronomie vorschriften. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden diese Inhalte umgehend entfernt. Mach Deine Gastronomie noch erfolgreicher! Mit dem iPad-Kassensystem von orderbird sparst Du Zeit, Geld und Nerven. Trag Dich einfach kurz ein und einer unserer Gastronomie-Experten wird sich bei Dir melden. Einer unserer Kundenberater wird Dich bald kontaktieren.
Notiere hierbei neben den Kontaktdaten auch den Zeitraum, in dem sich Deine Gäste im Lokal befinden, sowie das zuständige Personal. Hierfür ist eine Einverständniserklärung zur Datenerhebung notwendig.
08. 05. 2011 10:14 | Preis: ***, 00 € | Vereinsrecht Beantwortet von in unter 1 Stunde Sehr geehrte Damen und Herren, vor einigen Tagen haben wir in unserem Sportverein unsere Jahreshauptversammlung durchgeführt. Es standen Neuwahlen des Verwaltungsrates incl. 1. und 2. Vorsitzender an. Über die Vorgehensweise bei den Wahlen (ob geheim oder offen) ist in der Vereinssatzung nichts festgelegt. Es gab für jedes Amt nur einen Kandidaten! Der Wahlleiter fragte vor Beginn der Wahlen die Mitglieder, ob geheim oder offen gewählt werden soll? Zwei Mitglieder waren für geheime Wahlen, der Rest (41 Mitglieder) war für offene Wahlen. Die Wahlen wurden dann geheim durchgeführt, mit dem Argument, wenn nur 1 Mitglied geheime Wahl wünscht, müsse die Wahl geheim durchgeführt werden. Ist das rechtlich so korrekt? Wenn nicht, kann die Wahl angefochten werden? Wie lange und von wem? Vielen Dank im Voraus für die Info. Mit freundlichen Grüßen Achtung Archiv Diese Antwort ist vom 08. 2011 und möglicherweise veraltet.
Das heißt: In diesem Fall liegt dann der Ball beim Versammlungsleiter. Er kann in diesem Fall dann entweder selber entscheiden: "Gut, dann stimmen wir geheim ab", ODER er kann den Einwurf des Mitglieds einfach ignorieren ODER er formuliert die Forderung des Mitglieds als Antrag – und lässt die Mitgliederversammlung darüber abstimmen (offen), ob diese bei der anstehenden Beschluss fassung geheim oder mit Handzeichen abstimmen möchte. Wichtig: Fordert das Mitglied nicht einfach "Ich will, dass geheim abgestimmt wird" sondern formuliert seine Forderung als Antrag (Ich beantrage, dass die Mitgliederversammlung darüber beschließt, dass die Beschlussfassung zu TOP xx geheim abgehalten wird") muss der Versammlungsleiter diesen Antrag aufnehmen und darüber abstimmen lassen. Er kann ihn also nicht einfach unter den Tisch fallen lassen. Sie sehen – der Teufel steckt im Detail: Fordert das Mitglied lediglich "Ich will, dass geheim abgestimmt wird" kann der Versammlungsleiter diese Forderung sogar ignorieren.
Mehr dazu in der Stellungnahme von WiE. Aktuell ist die geheime Wahl des Verwaltungsbeirats, sofern nicht in der Gemeinschaftsordnung geregelt, nur über einen Geschäftsordnungsantrag möglich, der mehrheitlich beschlossen werden muss. Ein Geschäftsordnungsantrag kann auch noch in der Eigentümerversammlung gestellt werden. Wohnen im Eigentum e. informiert auf dem eigens eingerichteten neuen Infoportal laufend über die Reform des WEGesetzes. Hier können sich Verbraucher und andere Interessierte über alle wichtigen Neuigkeiten und Entwicklungen zur Gesetzesreform in verständlich aufbereiteter Form informieren. Auf der Seite des Verbraucherschutzverbandes finden sich die Stellungnahme von WiE mit den Forderungen des Verbands für die WEGesetz-Reform, interessante und umfangreiche Hintergrundinformationen und eine Zusammenstellung aller bislang veröffentlichten Diskussionsentwürfe und Stellungnahmen der beteiligten Verbände. Weitere Informationen rund um die Wahl des Verwaltungsbeirats finden Interessierte auch in dem WiE-Ratgeber " Hilfe, wir sind Verwaltungsbeirat ", den sie über den Shop auf der Website von Wohnen im Eigentum e. bestellen können.
Home Kultur Leben und Gesellschaft Zeitgeist Nachhaltiger Kaffee Geheime Abstimmung: Ein sehr alter Zopf 9. Februar 2020, 18:49 Uhr Lesezeit: 4 min Proteste nach der Ministerpräsidentenwahl in Thüringen: Überläuferstimmen durch die AfD wären bei offener Abstimmung erkennbar. (Foto: dpa) Im Bund wie in den Ländern wählen die Parlamente die Regierungschefs in geheimer Abstimmung. Diese Regelung ist ein undemokratisches Relikt. Es ist an der Zeit, sie abzuschaffen. Gastbeitrag von Frank Decker Unanständig, Trickserei, Wählerbetrug - diese und weitere Vokabeln wurden bemüht, um das Verhalten von AfD, CDU und FDP bei der Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich zum thüringischen Ministerpräsidenten am 5. Februar 2020 zu kritisieren. Über die verfassungsmäßige Bestimmung, die dieses Verhalten ermöglichte, haben die Kritiker kein Wort verloren. Es ist die in allen Ländern und auf Bundesebene vorgesehene Regelung, wonach die Wahl der Regierungschefs mit "verdeckten Stimmzetteln" - wie es in der Geschäftsordnung des Bundestages heißt - zu erfolgen hat, also in geheimer Abstimmung.