JETZT NEU: Optional mit edlem Echtholz-Schattenfugenrahmen! Das Besondere? Diese leichte Art der Rahmung geht mit einem Schwebe-Effekt einher. Das Bild wird optisch vom Rahmen entkoppelt. Es wirkt, als würde es offen darin schweben und erhält eine interessante Tiefenwirkung. Der Schattenfugenrahmen ist wählbar in Natur, Weiß oder Schwarz für einen modernen Look.
Eines der außergewöhnlichsten Dinge an diesem kleinen Rasenstück ist sein Alter. Es könnte gestern gemalt worden sein, und doch stammt es aus den frühesten Jahren des 16. Jahrhunderts. Obwohl das Thema zeitlos ist und heute nicht besonders ungewöhnlich erscheint, war die detaillierte Untersuchung eines so bescheidenen Themas durch den deutschen Renaissance-Künstler Albrecht Dürer zum Zeitpunkt seiner Entstehung im Jahr 1503 ziemlich überraschend. Albrecht Dürer - Das große Rasenstück Leinwandbild gold im Hochformat 2:3 | Bilderwelten. Er fertigte dieses Gemälde nur ein Jahr nach seiner ähnlich realistischen Studie eines jungen Hasen an und erkundete dabei ein Stück Natur bis ins kleinste Detail, mit ziemlicher Sicherheit, um seine größeren Gravuren und Ölarbeiten zu inspirieren. Dürer war zum Zeitpunkt dieses Gemäldes 31 Jahre alt und hatte bereits ein bedeutendes Werk geschaffen, das historische Motive in Landschaftsumgebungen umfasste. Eine solche detaillierte Beobachtungsstudie hätte ihm geholfen, diese Schauplätze überzeugender darzustellen. Sein ein Jahr später entstandener Stich "Adam und Eva" ist ein mögliches Beispiel dafür, ebenso wie "Das Fest der Rosenkränze" von 1506.
101 Hasen in zwölf unterschiedlichen Farben bevölkern den Innenraum der Kirche. «Fast alle haben die Grösse von echten Feldhasen», sagt Susanne Hosang, Presseverantwortliche der Reformierten Stadtkirche Biel. «Ein einziger Hase ist aber überdimensioniert gross. Dieser wird vermutlich im Chor platziert werden». Dass es der Reformierten Kirchgemeinde gelungen ist, die begehrten Objekte Hörls nach Biel zu holen, ist Ute Winselmann Adatte zu verdanken. Die freischaffende Kuratorin ist seit 2021 für die Kunst- und Kulturprojekte der Stadtkirche verantwortlich. Der «Osterspaziergang» ist somit ihre erste grosse Arbeit in ihrer Funktion als Kuratorin der Stadtkirche. Die gebürtige Deutsche, die in Biel lebt, ist Kunstkennerinnen und -kennern nicht unbekannt. Sie war unter anderem für den Pavillon der Swissmem an der Expo. 02 verantwortlich. Für Aufsehen über die Region hinaus sorgte auch die Ausstellungsplattform Chapelle Nouvel in Magglingen. Man darf daher gespannt sein auf die zukünftigen Kulturprojekte der Stadtkirche.
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(3a) 1 Die Gewährung des Behinderten-Pauschbetrags setzt voraus, dass die für die Feststellung einer Behinderung zuständige Stelle als mitteilungspflichtige Stelle ihre Feststellungen zur Behinderung nach den Absätzen 1 und 2 nach Maßgabe des § 93c der Abgabenordnung an die für die Besteuerung des Antragstellers zuständige Finanzbehörde übermittelt hat. 2 Die nach Satz 1 mitteilungspflichtige Stelle hat ihre Feststellungen auf schriftlichen oder elektronischen Antrag derjenigen Person, die diese Feststellungen begehrt, an die nach Satz 1 zuständige Finanzbehörde zu übermitteln. 3 Die Person hat der mitteilungspflichtigen Stelle zu diesem Zweck ihre Identifikationsnummer (§ 139b der Abgabenordnung) mitzuteilen.
12. 2004 (BGBl I S. 3310, ber. I S. 3843); Art. 1 Dreiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung v. 2004 (BGBl I S. 3884); Art. 372 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 31. 2006 (BGBl I S. 2407, ber. 2007 I S. 2149); Art. 2 Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) v. 7. 12. 2006 (BGBl I S. 2782, ber. 2007 I S. 68); Art. Einkommensteuer durchführungsverordnung 65 tv. 2 Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements v. 10. 10. 2007 (BGBl I S. 2332); Art. 1a Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008) v. 2007 (BGBl I S. 3150); Art. 2 Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) v. 2008 (BGBl I S. 2794); Art. 2 Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (Steuerbürokratieabbaugesetz) v. 2008 (BGBl I S. 2850); Art. 2 Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland v. 2. 3. 2009 (BGBl I S. 416); Art. 9 Begleitgesetz zur zweiten Föderalismusreform v. 8.
(3a) 1 Die Gewährung des Behinderten-Pauschbetrags setzt voraus, dass die für die Feststellung einer Behinderung zuständige Stelle als mitteilungspflichtige Stelle ihre Feststellungen zur Behinderung nach den Absätzen 1 und 2 nach Maßgabe des § 93c der Abgabenordnung an die für die Besteuerung des Antragstellers zuständige Finanzbehörde übermittelt hat. 2 Die nach Satz 1 mitteilungspflichtige Stelle hat ihre Feststellungen auf schriftlichen oder elektronischen Antrag derjenigen Person, die diese Feststellungen begehrt, an die nach Satz 1 zuständige Finanzbehörde zu übermitteln. 3 Die Person hat der mitteilungspflichtigen Stelle zu diesem Zweck ihre Identifikationsnummer ( § 139b der Abgabenordnung) mitzuteilen.
(2) 1 Die gesundheitlichen Merkmale "blind" und "hilflos" hat der Steuerpflichtige durch einen Ausweis nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch, der mit den Merkzeichen "Bl" oder "H" gekennzeichnet ist, oder durch einen Bescheid der nach § 69 Absatz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch zuständigen Behörde, der die entsprechenden Feststellungen enthält, nachzuweisen. 2 Dem Merkzeichen "H" steht die Einstufung als Schwerstpflegebedürftiger in Pflegestufe III nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch, dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch oder diesen entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen gleich; dies ist durch Vorlage des entsprechenden Bescheides nachzuweisen. Einkommensteuer durchführungsverordnung 65 online. (3) 1 Die Gewährung des Behinderten-Pauschbetrags setzt voraus, dass der Antragsteller Inhaber gültiger Unterlagen nach den Absätzen 1 und 2 ist. 2 Bei erstmaliger Geltendmachung des Pauschbetrags oder bei Änderung der Verhältnisse hat der Steuerpflichtige die Unterlagen nach den Absätzen 1 und 2 zusammen mit seiner Steuererklärung oder seinem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung, ansonsten auf Anforderung des Finanzamts vorzulegen.